Das gilt als die höchste Zuwachsrate seit Herbst letzten Jahres.
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juli 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 19,2 Prozent gestiegen. Das sei die höchste Zuwachsrate seit Oktober 2024. Damals wurde ein Anstieg um 22,9 Prozent verzeichnet. Bei den Ergebnissen sei zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einflössen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liege in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
Für den Mai 2025 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 2.036 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das seien 5,3 Prozent mehr gewesen als im Mai 2024. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2025 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen hätten die Amtsgerichte auf rund 3,2 Milliarden Euro beziffert. Im Mai 2024 hätten die Forderungen bei rund 3,4 Milliarden Euro gelegen. Bezogen auf 10.000 Unternehmen habe es im Mai 2025 in Deutschland insgesamt 5,9 Unternehmensinsolvenzen gegeben. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sei im Vergleich zum Vorjahr um 16,1 Prozent gestiegen.
Die Insolvenzstatistik bilde nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Von den Insolvenzverfahren in Deutschland seien rund 30 Prozent Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 Prozent aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem finde das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig seien. Dazu gehörten unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft worden seien.
