Stefan Frank / 11.11.2020 / 06:01 / Foto: FN/Achgut.com / 81 / Seite ausdrucken

11 Fragen zur US-Wahl: Kommt da doch noch was?

Amerika hat am 3. November gewählt, und noch immer sind nicht alle Stimmen ausgezählt. Die einen drängen Präsident Donald Trump, seine Wahlniederlage einzugestehen und Joe Biden bei der Vorbereitung auf die Übernahme des Weißen Hauses behilflich zu sein; andere sprechen von Wahlfälschung und bereiten sich auf eine juristische Auseinandersetzung vor. Im Folgenden wollen wir uns einigen Fragen rund um den Wahlprozess widmen.

Ist Trump verpflichtet, seine Wahlniederlage einzuräumen?

Nein, es gibt keine Regel, die ihn dazu verpflichtet. Er muss das Ergebnis niemals anerkennen. Seine einzige Pflicht ist es, am 20. Januar das Weiße Haus zu verlassen, sollte der Kongress am 6. Januar nach Auszählung der Wahlmännerstimmen Joe Biden zum Präsidenten küren. Bevor dies geschehen ist, kann Biden keinerlei präsidiale Rechte geltend machen. Im umgekehrten Fall würde er vielleicht genauso handeln wie Präsident Trump. Erinnern wir uns: Noch am 26. August hatte Hillary Clinton Joe Biden öffentlich aufgefordert, nach der Wahl „unter keinen Umständen“ eine Niederlage einzuräumen.

Welche Rechtsmittel kann Trump einlegen?

Wie jedem Kandidaten in einer Demokratie steht ihm das Recht zu, das Wahlergebnis anzuzweifeln und im Rahmen der Wahlgesetze Nachprüfungen zu verlangen. In den Bundesstaaten, in denen der Vorsprung Bidens weniger als einen Prozentpunkt beträgt, hat Trump ohnehin das Recht auf eine Nachzählung. Das betrifft nach derzeitigem Stand Wisconsin und Pennsylvania, vielleicht auch Georgia und Arizona. „Nachzählung“ heißt allerdings nur, dass dieselben Stimmzettel ein zweites Mal durch dieselben Scanner geschickt werden. Um eine Nachzählung von Hand zu erreichen, müsste Trump Beweise vorlegen, dass die Wahlen nicht ordnungsgemäß abgelaufen sind.

Welche Art von Beweisen könnte das sein? 

Wenn wir zu diesem frühen Zeitpunkt von Beweisen sprechen, dann sind eidesstattliche Erklärungen von Augenzeugen gemeint, keine kriminalistischen Gutachten, die ja erst von einem Gericht in Auftrag gegeben werden müssten. 

Der Verfassungsrechtler Jonathan Turley, Professor an der George Washinton Law School in Washington, D.C., schrieb auf Twitter, er verstehe nicht, warum manche Leute darauf insistierten, „jegliche Einwände gegen die Wahl zu stoppen, ehe das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten bekannt“ sei. Er habe derartigen Behauptungen in der Vergangenheit „skeptisch“ gegenübergestanden; nun aber gebe es eidesstattliche Erklärungen. Die Forderung, dass Zweifler schon im jetzigen Stadium der Auszählung „klare Beweise für systematischen Betrug“ vorlegen müssten, sei „bizarr“, so Professor Turley – wenn es solche Beweise gäbe, dann befänden sie sich in den Händen der Wahlbeamten. Weiter schrieb er:

„Wir können nicht wissen, ob es systematische und nicht nur vereinzelte Probleme gibt, ehe wir uns nicht die Beweise angesehen haben. Es geht hier nicht um Bleistifte oder Wahlbeobachter. Es geht um mögliche Probleme bei den Software- und Authentifizierungssystemen. Was sollte der Schaden sein, wenn man Gerichten erlaubt, dem nachzugehen?“

Es nicht zu tun, sei so, ...

... „als würde man sagen, dass ein Patient eine niedrige Anzahl von weißen Blutkörperchen hat, aber darauf bestehen, die Tests zu stoppen, wenn man nicht mit Bestimmtheit sagen kann, dass es Krebs ist. Vielleicht sind die ersten Anschuldigungen ein Hinweis auf größere systemische Probleme, vielleicht nicht. Lasst es uns herausfinden.“

Was hat es mit den Berichten über „Softwarepannen“ auf sich?

Es gab von der Öffnung der Wahllokale bis heute zahlreiche Berichte über „Softwarepannen“ (englisch: glitches) im ganzen Land. Im Wahlkreis Antrim in Michigan etwa wurden 6.000 Stimmen für Trump zeitweilig Biden zugerechnet. Es wurde die Befürchtung laut, dass die fragliche Software mit dem Namen Dominion Voting Systems – die in nicht weniger als 29 Bundesstaaten verwendet wird – auch anderswo an falschen Ergebnissen beteiligt gewesen sein könnte. Laut J. Alex Halderman, einem Experten für Wahlmaschinen an der Universität Michigan, handelte es sich allerdings um einen Benutzerfehler: Nachdem sich im Oktober das Bewerberfeld in zwei lokalen Wahlen geändert habe, sei die Software der dortigen Scanner aktualisiert worden – die in anderen Wahllokalen aber nicht. Dadurch habe es Probleme bei der Zusammenführung der Daten gegeben, so der Experte.

Software von Dominion Voting Systems war indessen auch in Georgia im Einsatz, wo in den Wahlkreisen Morgan und Spalding die Wahlmaschinen am Wahltag bis 10 Uhr morgens unbenutzbar gewesen seien, wie Politico berichtete. Dominion Voting Systems und eine zweite Firma namens KnowInk hätten „letzte Nacht [der Nacht vor der Wahl; S.F.] etwas hochgeladen, was nicht normal ist, und das hat die Störung verursacht“, sagte Marcia Ridley, die Leiterin der Wahlbehörde von Spalding gegenüber Politico. Dass da etwas „nicht normal“ war, muss man nicht als Wahlbetrug auslegen; es deutet aber darauf hin, dass diejenigen, die die Software und die Wahlmaschinen benutzen, nicht in engem Austausch mit den Herstellern stehen und offensichtlich eine Software benutzen, die ihnen Rätsel aufgibt. Dadurch steigt das Risiko von Benutzerfehlern, die in der Folge zu falschen Ergebnissen führen könnten. Dass die genannten Fehler entdeckt und korrigiert wurden, liefert keine Gewähr dafür, dass es nicht unentdeckte Fehler geben könnte, die folglich auch nicht korrigiert wurden.

In Michigan sorgte das Beheben einer „Softwarepanne“ in einem Bezirk für ein völlig anderes Ergebnis: Im Wahlkreis Oakland bei Detroit schien es zunächst, als habe der republikanische Abgeordnete Adam Kochenderfer die Wahl knapp mit 104 Stimmen Rückstand gegen die demokratische Herausforderin Melanie Hartman verloren. Dann wurde ein Softwareproblem korrigiert und plötzlich hatte Kochenderfer eine Mehrheit von 1.127 Stimmen.

Wurden Wahlbeobachter behindert?

Das behauptet etwa Trisha Nesbitt, 31, Kämmerin (treasurer) des Landkreises Van Buren in Michigan. Als sie hörte, dass in Detroit Wahlbeobachter gesucht wurden, meldete sie sich. Schon bei früheren Wahlen habe sie ehrenamtlich als Wahlbeobachterin gearbeitet, sagt sie. Gegenüber der Website The Federalist erklärte sie, warum es ihrer Meinung nach keine ordnungsgemäße Wahlbeobachtung gegeben habe und die Schikanen, denen Wahlbeobachter der Republikaner (die zu erkennen waren, weil sie andere Ausweise hatten als die der Demokraten) angeblich ausgesetzt gewesen seien. 

Als sie am Auszählungsraum angekommen sei, habe man ihr den Zutritt erst einmal verweigert, mit der Begründung, der Raum sei „zu voll“. Erst als dann eine große Gruppe von Gewerkschaftern eingetroffen sei, seien die republikanischen Wahlbeobachter gleichzeitig mit dieser Gruppe eingelassen worden. Das Verhältnis zwischen Demokraten und Republikanern unter den Wahlbeobachtern habe bei etwa drei zu eins gelegen, schätzt sie. Es seien etwa 1.200 Personen im Auszählungsraum gewesen, darunter nur 50 oder 60 Wahlbeobachter der Republikaner – „nicht genug, um alle Tische abzudecken, wo Stimmzettel ausgezählt wurden“, so Nesbitt. Zudem habe die Auszählung in dem Moment gestoppt, wo republikanische Wahlbeobachter die Halle betreten hätten. „Etwa vier Stunden lang gab es an über 90 Prozent der Auszählungsplätze keinerlei Aktivität.“ Ihre Vermutung: „Ich glaube, sie warteten darauf, dass wir gehen.“ Sobald ein republikanischer Wahlbeobachter den Auszählungsraum einmal verlassen habe – etwa, um zur Toilette zu gehen oder etwas zu trinken –, sei es ihm nicht gestattet worden, ihn wieder zu betreten, sagt Nesbitt. Es sei auch kein Ersatzmann zugelassen worden, so dass die Zahl der republikanischen Wahlbeobachter immer kleiner wurde.

Einige von ihnen seien zudem unter fadenscheinigen Gründen rausgeworfen worden. „Die erste Person, von der ich mitbekam, dass sie entfernt wurde, war ein Rechtsanwalt, der die Auszählung beobachtete“, sagt Nesbitt. Der Grund sei gewesen, dass er sich seine Maske gerichtet habe. Unter dem Vorwand von Corona sei es den republikanischen Wahlbeobachtern zudem nicht gestattet worden, sich miteinander zu besprechen. Als ein Republikaner rausgeschmissen worden sei, hätten die Stimmzähler gejubelt. Nesbitt hat das gefilmt. „Es war der erste, bei dem ich sehr lauten Jubel hörte. Ich gebe zu, anfangs hatte ich keine Ahnung, was vor sich ging. Ich wusste nicht, warum die Wahlhelfer plötzlich wegen etwas so ausgelassen waren. Aber er wurde von der Polizei hinausbegleitet.“ Ein anderer Wahlbeobachter der Republikaner sei rausgeschmissen worden, weil er seine Arbeit getan und Stimmzettel angezweifelt habe. Er „behindere den Prozess“, habe man ihm gesagt. Weiter sagt Nesbitt:

„Was viele Wahlbeobachter wirklich gesehen haben, war, dass wenn die Stimmzettel gescannt wurden und weder mit einem Wähler im elektronischen Wählerverzeichnis noch mit einem Wähler im ergänzenden Wählerverzeichnis aus Papier übereinstimmten … es trotzdem erlaubt wurde, dass diese Stimmzettel bearbeitet und gezählt wurden. Und das war der Zeitpunkt, wo die Wahlbeobachter der GOP [Republikaner] diese Dinge monierten. Sie wurden dann, wenn sie das taten, entweder ignoriert oder rausgeschmissen."

Was waren die ersten sichtbaren Verstöße gegen Wahlgesetze?

Gleich nach Öffnung der Wahllokale tauchten im Internet Fotos auf, auf denen zu sehen war, dass die Eingänge einiger Wahllokalen mit Wahlkampfplakaten der Demokraten zugepflastert waren, obwohl es in Wahllokalen und deren Umkreis laut Gesetz keine Wahlwerbung geben darf. Dieses Foto etwa verschickte ein Twitter-Nutzer, der zeigen wollte, wie lang die Warteschlange vor seinem Wahllokal in Philadelphia war. Vergrößert man das Foto stark genug, sieht man, dass direkt am Eingang lauter Wahlwerbung der Demokraten ist. Mancherorts wurde die illegale Reklame später entfernt, so wie in diesem Film zu sehen. Das krasseste Beispiel für die Verletzung der Neutralität des Wahllokals kommt aus Philadelphia: Hier trugen Wahlkampfhelferinnen, die die Stimmen auszählten, Masken mit dem Schriftzug „Biden 2020“. 

Wurden bereits Klagen bei Gericht eingereicht?

Ja, etwa gegen die Stadt Detroit. Geklagt hat die auf Verfassungsrecht spezialisierte Kanzlei Great Lakes Justice Center. Auf der Website der Kanzlei werden die Vorwürfe aufgeführt. Es geht um Stimmen von Wählern, die nicht im Wählerverzeichnis gestanden hätten; eine angebliche Anweisung an die Wahlhelfer, keine Unterschriften zu prüfen; Wahlurnen, deren Transportweg sich nicht habe zurückverfolgen lassen oder die nicht versiegelt gewesen seien. Die wohl schockierendste Behauptung ist, Wahlhelfer hätten einige Wähler zur Wahlkabine begleitet und ihnen gezeigt, dass sie ihr Kreuz bei Joe Biden machen müssten. Dazu gleich mehr. 

Auch in Pennsylvania wurden Regelwidrigkeiten behauptet. Senator Lindsey Graham, ein republikanischer Senator aus dem Bundesstaat South Carolina, sagt, ihm liege die eidesstattliche Erklärung eines Postmitarbeiters aus Erie vor, der behauptet, es seien Wahlbriefe, die nach der Wahl verschickt worden seien, mit einem rückdatierten Poststempel gestempelt worden, um die Stimmen entgegen den Vorgaben des Wahlgesetzes gültig zu machen.

Was sagen Demokraten zum Thema Wahlbetrug?

„Wahlbetrug ist, im großen und ganzen, ein Mythos“, sagte Stacey Abrams, eine Politikerin der Demokraten aus Georgia, im April 2020. Gleichwohl weigerte sich Abrams nach ihrer Niederlage bei den Gouverneurswahlen in Georgia im November 2018 das Ergebnis anzuerkennen und zog vor Gericht, wo sie eine weitere Niederlage erlitt. Doch noch immer glaubt sie, die Wahl gewonnen zu haben, spricht von einer „gestohlenen Wahl“. 

Ist in den USA in jüngster Zeit Wahlbetrug nachgewiesen worden?

Ja, 2019 musste eine Wahl im 9. Kongressbezirk in North Carolina wiederholt werden, weil es bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus von November 2018 Wahlfälschung gab. Ein Gericht befand im Februar 2019 Leslie McCrae Dowless, einen selbständigen Berater des republikanischen Abgeordneten Mark Harris, für schuldig, auf illegale Weise Stimmzettel eingesammelt zu haben. In der Anklageschrift hieß es, die Stimmzettel seien bei den Wählern eingesammelt und „rechtswidrig in Besitz genommen“ worden. Es seien Zeugenaussagen unterzeichnet worden, aus denen hervorgehe, „dass der Unterzeichner gegenwärtig war, als der Wähler den Briefwahlstimmzettel ausgefüllt hat“, obwohl dies nicht der Fall gewesen sei; Stimmzettel seien dann auf eine Weise verschickt worden, „mit der verheimlicht wurde, dass der Wähler sie nicht eigenhändig verschickt hat“. Dies habe „dazu beigetragen, die Integrität des Briefwahlverfahrens und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Ergebnis des Wahlprozesses zu untergraben.“

Ein anderer Fall: Im Mai 2020 bekannte sich Domenick J. DeMuro, ein ehemaliger Kongressabgeordneter der Demokraten aus Philadelphia, für schuldig, bei Wahlen – darunter eine Richterwahl im Jahr 2015 – die Urnen mit Stimmzetteln für die demokratischen Kandidaten gefüllt zu haben, um diesen zum Sieg zu verhelfen.

Gab es Warnungen vor Wahlbetrug im Zusammenhang mit Briefwahl?

Ja – und zwar nicht erst seit kurzem und auch nicht nur vonseiten der Republikaner. Sarah Mimms, eine Kolumnistin des renommierten linksliberalen Magazins The Atlantic, etwa warnte in einem Beitrag von August 2014, dass die Briefwahl aufgrund eines „Mangels an Beaufsichtigung“ „massive Möglichkeiten des Wahlbetrugs“ biete. Zu ihren Kritikpunkten gehörte:

  • Wähler lassen sich nicht eindeutig identifizieren 
  • Wählerverzeichnisse sind veraltet, so dass in vielen Bundesstaaten Zehntausende darin stehen, die bereits verstorben sind
  • An ein und dieselbe Adresse könnten mehrfach Briefunterlagen geschickt werden. 

Den letzten Punkt hat u.a. ARD-Korrespondent Stefan Niemann bestätigt. Am 10. Oktober schrieb er auf Twitter:

„Das von #Trump beklagte Chaos bei Zustellung #Briefwahlunterlagen gibt es. – Ich darf hier nicht wählen. An meine #Washingtoner Adresse kamen aber 3 #Wahlzettel: für vor 5 Jahren verzogene VORmieterin, in #PuertoRico lebende VERmieterin und deren verstorbenen Mann. #uswahl2020

Es gibt zwei Sicherheitsmaßnahmen, die verhindern sollen, dass so eine Situation zum Wahlbetrug benutzt werden kann: Der Wähler muss unterschreiben und es muss einen Zeugen geben, der ebenfalls unterschreibt. Wenn aber ein Wahllokal tatsächlich beschließt, Unterschriften gar nicht zu prüfen – wie es Zeugen ja in eidesstattlichen Erklärungen behaupten –, dann steht dem mehrfachen Abstimmen nichts im Wege.

Wer ist die bekannteste Person unter den Whistleblowern?

Die oben genannte Zeugenaussage, wonach Wahlhelfer in Detroit Wählern gezeigt hätten, dass sie ihr Kreuz bei Joe Biden zu machen hätten, stammt von einer Frau namens Jessy Jacob. Jacob war vor rund zehn Jahren schon einmal Whistleblower – so nennt man in Amerika Leute, die Informationen über kriminelle Machenschaften an die Öffentlichkeit bringen –  und deckte damals einen der größten Skandale in der Geschichte Detroits auf. Laut einem Bericht der Detroit News von 2010 war sie seit 1986 Beamtin der Stadt Detroit und lange Zeit „oberste Bauingenieurin“ der Stadt gewesen. 2007 beschwerte sie sich bei Detroits Baubehörde darüber, dass die Stadt ihre Expertise umging und Großaufträge zu überhöhten Preisen an den Bauunternehmer Bobby Ferguson, einen Freund des demokratischen Bürgermeisters Kwame Killpatrick, vergab. Später wurde das FBI darauf aufmerksam. Kilpatrick und Ferguson wurden verhaftet. Laut der New York Times hatte Ferguson von der Stadt im Zuge einer „Wucher-Masche, an der Kilpatrick beteiligt war, Aufträge im Wert von 73 Millionen Dollar bekommen und 9,6 Millionen Dollar an illegalem Profit eingeheimst“. Das Ausmaß des Verbrechens sei „frappierend und es hatte riesige Auswirkungen auf die Stadt“, sagte einer der Staatsanwälte. Ferguson wurde zu 21 Jahren, Killpatrick zu 28 Jahren Gefängnis verurteilt. Damit dürfte Killpatrick derzeit unter allen Mitgliedern der Demokratischen Partei die höchste Haftstrafe absitzen.

Korruption war nicht der einzige Anklagepunkt, es ging auch um Betrug, Meineide, illegale Prostitution und Erpressung. Jessy Jacob aber wurde von der Stadt gefeuert, nachdem sie die Ermittler auf die Spur der illegalen Machenschaften gebracht hatte. Eine (unfreiwillige) Zeugin für das, was sonst noch an krummen Dingern in Detroit passiert, ist ausgerechnet Rashida Tlaib, Abgeordnete im Repräsentantenhaus für Detroit. Tlaib wird zusammen mit Ilhan Omar und Alexandria Ocasio-Cortez der „Squad“ von „Progressiven“ im Kongress zugerechnet. Am 9. November verbreitete Tlaib auf Twitter einen Artikel der Nachrichtenagentur AP, in dem Verwaltungsbeamte aus Massachusetts aussagten, sie seien bei der Volkszählung, die alle zehn Jahre durchgeführt werden muss, um der Beschleunigung des Vorgangs willen von ihren Vorgesetzten unter Druck gesetzt worden, auch Informationen von Haushalten in die Datenbank einzutragen, die sie gar nicht besucht hatten. „Schritt für Schritt“ sei ihnen gezeigt worden, wie man das Computerprogramm überliste. „Es war alles eine Täuschung. Ich fühlte mich schrecklich, schrecklich. Ich wusste, dass ich lüge. Ich wusste, dass ich etwas falsch gemacht habe“, sagt Maria Arce, eine mit der Volkszählung betraute Beamtin, in dem Artikel. Tlaib kommentierte den Beitrag mit den Worten: „Das ist, wie wir glauben, auch in Detroit passiert.“ Dazu setzte sie den Twitter-Namen von Detroits Bürgermeister Mike Duggan. Tlaib scheint sich der Tragweite ihres Kommentars nicht bewusst zu sein: Wenn Detroit bei der Volkszählung manipuliert und betrügt, wie kann man der Stadt dann – noch dazu bei allem, was wir über die Kriminalgeschichte der Demokratischen Partei in Detroit wissen – bei der Integrität des Präsidentschaftswahlprozesses trauen?

Foto: FN/Achut.com

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Leserpost

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Joachim Neander / 11.11.2020

Es gibt ein Problem das im Artikel nicht angesprochen wird: Alle bisher bekannten “glitches” sind zu Ungunsten von Trump bzw. zu Gunsten von Biden gewesen. Das kann—theoretisch—Zufall gewesen sein (“alles Einzelfälle”), lässt aber den Verdacht aufkeimen, dass System dahinter liegen könnte.

Frances Johnson / 11.11.2020

Die Kleinigkeit, dass der Board Chairman von De.Minions Softwareausstatter Smartmatic auch Board Chairman der Open Society Foundation ist, und dass die Firma Verbindung zur Clinton Foundation haben soll, haben Sie leider ausgelassen. Nach dem, was man so liest: Massive Voter Fraud. Putin hat daher bislang nicht gratuliert. Hübsch finde ich auch die angebliche Wahlbeteiligung von 88!!!! Prozent in Wisconsin und den plötzlichen Anstieg von Biden-Stimmen um Mitternacht an Orten, deren Wahlbeauftragte ihre Leute schon nach Hause geschickt hatten zum Schlafen.

Hans-Peter Dollhopf / 11.11.2020

Frau Schönfelder, Sie schreiben: “Eine finanzstarke Clique, die in der Lage ist, weltweit die Presse aufzukaufen und eine inszenierte Pandemie so wirkungsvoll in den Köpfen unglaublich vieler Menschen mit ununterbrochenem Panikszenario zu etablieren, bündelte gerade ihre GESAMMELTEN KRÄFTE,  um den letzten Vertreter, der sich DEREN globalen wirtschaftlichen Interessen widersetzte, zu stürzen!” Der Mann hatte noch vor wenigen Tagen Corona. Und alle Welt dachte, das war es jetzt endgültig. Doch da heilt sich dieser Mistkerl innerhalb von drei Tagen selbst und ehe man sich versieht, setzt er im Alter von 75(?) erneut zu einer Ochsentour von Kampf um Wählerstimmen an, dass jeder 40-Jährige dabei aus den Latschen gekippt wäre! Nein, der Mann ist ein Urviech. Ein Held! Wenn er gewinnt, wird sein Ruhm ihm zukünftig vorauseilen wie Donnergrollen. Alles ist offen, lasst uns beten!

Manferd Westermann / 11.11.2020

Wir lesen hier entsetzt von Machenschaften, die wir in einer Demokratie nie und nimmer erwartet hätten. Wie schrieb ein großer deutscher Dichter: „Amerika, du hast es besser“ Lieber Johann Wolfgang von Goethe, sei froh, die heutige Realität nicht erleben zu müssen. Und lieber Herr Armin Hoffmann, Sie schreiben von “den nächsten Wahlen in Deutschland”.  Ach, welch schöner Traum! Könnte ich daran glauben, darauf hoffen! In diesem unserem Land braucht man keinen Wahlbetrug mehr, man schiebt einfach die Wahlen vor sich her. Um Jahre bis alle vergessen oder nicht mehr gelernt haben, daß da noch Wahlen anstehen. Pardon – anstanden. Damals, als wir eine Demokratie hatten. Ich glaube nicht mehr, daß ich das noch erleben werde. Ich bin so alt wie unsere Bundesrepublik. Ich fühle mich wie nach einem großen Volksfest. Man räumt auf, baut die Buden ab, fegt die Reste weg, die Girlanden, das Konfetti, all das, was uns Freude bereitete. Und das war’s dann. Es wird still, der Geruch der Freiheit verschwindet mit dem neuen Wind. Der letzte macht das sprichwörtliche Licht aus. Daß die Suizidrate steigt, wundert mich nicht. An alle anderen: Gebt nicht auf! Niemals.

K. Nerweiß / 11.11.2020

Im Bundesstaat Georgia wird erneut ausgezählt.  Jeder einzelne Wahlzettel soll im sog. ,,Audit”-Verfahren per Hand inspiziert und gezählt werden.

Hans-Peter Dollhopf / 11.11.2020

Herr/Frau S. Ficht, Sie schreiben: “Was mich brennend interessiert: Was hat es mit den Wahlzetteln auf sich, die angeblich ein digitales Wasserzeichen haben? Correctiv org schreibt das wäre nicht möglich, da jeder Bundesstaat für seine Wahlscheine selbst verantwortlich ist, so ist die Aussage mit den gefälschten Wahlscheinen nicht korrekt.” Die Sache ist vollkommen unkompliziert. Correctiv stiftet zu Straftaten an, leistet Beihilfe oder begeht sie selbst. Verleumdung, Beleidigung, Nötigung und viele, viele weitere ... Ein Krug geht zum Brunnen, bis er zerbricht! Wenn Correctiv sagt, dass etwas nicht möglich sei, dann mag das so sein oder nicht. Es ist aber für den Sachverhalt selbst ohne geringste Bedeutung. nicht irremachen lassen

Gerhard Mader / 11.11.2020

Mir war ja schon immer klar, daß man nirgendwo bei Wahlen sicher sein kann, daß nicht betrogen wird, daß es nirgendwo ein sicher funktionierendes Kontrollsystem gibt, und daß man Betrug, der im Verborgen stattfindet, kaum nachweisen kann. Und ich erinnere mich auch, wie Gerald Bush bei der Wahl 2000 gegen den Demokraten Al Gore nach einer umstrittenen Auszählung und Gerichtsentscheidung zum Sieger erklärt wurde. Aber das die Zustände bei den Präsidentschaftswahlen im angeblichen Musterland der Demokratie so desaströs sind und die Wahldurchführung und Kontrolle vorwiegend durch eine der sich zur Wahl stellenden Partei erfolgt, das ist doch erschreckend. Nur wird das auch diesmal ein Gericht veranlassen, an dem Wahlergebnis etwas zu ändern?

Silas Loy / 11.11.2020

Vielen Dank dafür, dass wenigstens Sie, seher geehrter Herr Frank, und Achgut dieses brandheisse Thema überhaupt aufgreifen. Das dröhnende Schweigen oder das dreiste Beschwichtigen der Journobranche sind dagegen ein Befund für sich. Wahlmanipulation ist noch schlimmer als Urkundenfälschung, erst recht, wenn sie den Ausschlag gibt für das Ergenbis. Wahlmanipulation sollte daher auch entsprechend strafrechtlich geahndet werden und das mit sehr hohen Strafmassen. Davon sind nicht nur die USA weit entfernt, sondern auch wir hier in Deutschland.

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