Etwa 15.900 Visumsanträge zum Zweck des Familiennachzugs wurden abgelehnt.
Zum Familiennachzug von sogenannten Drittstaatenangehörigen, also von Menschen, die keine Staatsangehörigen eines EU-Staates besitzen, wurden im letzten Jahr 117.032 Visa erteilt, berichtet heute im bundestag. Dies antwortete die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Von den erteilten Visa dienten demnach etwa 54.600 dem „Ehegattennachzug zum Ausländer“, rund 16.500 dem „Ehegattennachzug zum Deutschen“ und zirka 40.400 dem „Kindernachzug“. Etwa 15.900 Visumsanträge zum Zweck des Familiennachzugs seien abgelehnt worden.
Auf die Frage nach der Herkunft der nachgezogenen Familienangehörigen heißt es in der Antwort: "Die fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten im Sinne der Fragestellung waren indisch, syrisch, türkisch, russisch und kosovarisch."
Zum Stichtag 31. März 2023 sollen im Ausländerzentralregister insgesamt 179.420 Drittstaatenangehörige registriert gewesen sein, die im Jahr 2022 einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen erhalten hätten.