Um zu erkennen, dass ein Patient keinen Hautkrebs sondern nur ein harmloses Muttermal hat, braucht der Therapeut nicht nur seine übliche Brille, sondern die hochauflösende Lupe. Was auf den ersten Blick oftmals klar zu sein scheint, ist es bei genauerer Betrachtung meist nicht. Man sollte eine Diagnose immer erst dann stellen und auch dann erst mit der Behandlung beginnen, wenn man sämtliche Untersuchungen korrekt abgeschlossen hat. Sonst kann das nämlich passieren, dass man jemanden gegen etwas behandelt, was er gar nicht hat. Oder umgekehrt: Wenn der Therapeut die Lupe weglässt, dann erkennt er vielleicht einen bereits wuchernden Hautkrebs nicht und tut auch nichts dagegen. Und nun noch ein kritischeres Beispiel an ein und dem selben Patienten: Nehmen wir mal an, ein Patient hat wirklich Krebs. Einen malignen Tumor am Bein, der schlecht zu erkennen ist, und ein riesiges aber harmloses Muttermal am Arm. Wenn dann die hochauflösende Lupe direkt an den Verdachtsstellen nicht zum Einsatz kommt, wird das Muttermal am Arm sinnlos weggeschnitten, während der Tumor am Bein weiter wuchert. Und dann gibt es ja noch verschiedene Formen von Krebs, was die Sache extrem verkompliziert: Nehmen wir mal an, der Patient hat zwar ein harmloses Muttermal und landet deswegen beim Therapeuten, aber auch die ganze Zeit schon Bauchschmerzen, die als harmloser Reizdarm fehlinterpretiert werden. Er wird dann vom Therapeuten als gesund bzw. ohne Befund entlassen, während ihn der Bauchspeicheldrüsenkrebs in kürzester Zeit komplett dahinrafft. Eine Behandlung ist immer nur so gut wie die Anamnese davor. Die Anamnese ist damit letztlich viel wichtiger als die Behandlung selbst. Das setzt voraus, dass man mit dem Patienten auch mal redet und ihm GANZ GENAU ZUHÖRT, WO ES WEH TUT, anstatt ihn andauernd nur durch die braune Sonnenbrille vom anderen Ende des Raumes zu beobachten. Wenn die Augen das Problem nicht sauber erkennen, müssen es Ohren und Verstand kompensieren.
Recht zu haben, oder im Recht zu sein, erweist sich in der Praxis oft als schwierig. Denn die Anwendung des Begriffes “Recht” erfolgt oft unter subjektiven Voraussetzungen, welche u.a. durch Auslegungsmöglichkeiten von Rechtsnormen - wobei diese Normen allein schon einem subjektiven Erlass unterliegen - oder behelfsmäßigen Vergleichen mit ähnlichen Situationen oder Zuständen, zu “Verzerrungen” führen können. Zudem erfolgt oft fälschlicherweise ein vermuteter Zusammenhang zwischen Recht und Wahrheit. Selbst wenn Recht und Wahrheit im Idealfall zusammenpassen, hält das auch nur einer relativen Bewertung stand, da eine “absolute Wahrheit” eigentlich gar nicht existiert! Somit ist die Frage nach Falsch oder Richtig oder nach Wahr oder Unwahr dann auch immer relativ und subjektiv geprägt. Jedenfalls kann es ein “bisschen wahr”... oder ein “bisschen falsch” genau so wenig geben, wie ein bisschen schwanger….. wenigstens darin kann man sich absolut sicher sein! ...... MfG
Mir kommen Prof. Petersons Beiträge immer wie Binsenweisheiten vor. Das kann aber durchaus damit zu tun haben, dass ich viele Jahre mit einem Psychologen in Verbindung war. - Ich bitte also um Nachsicht!
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