In Österreich wurde ein heute 17-jähriger Syrer freigesprochen, da nicht einwandfrei nachgewiesen werden konnte, dass er Gewalt angewendet oder die Ablehnung des Mädchens erkannt hätte, so die Richterin.
Das Gericht urteilte im Zweifel für den Angeklagten, auch wenn das Mädchen ein „Nein“ signalisiert haben könnte, meldete Bild. Weitere Verdächtige in dem Fall werden noch untersucht, die das Mädchen gemeinsam über Monate missbraucht haben sollen.
Der Fall erregte große Aufmerksamkeit, als bekannt wurde, dass der damals 15-jährige Jugendliche über Snapchat Kontakt mit dem damals 12-jährigen Mädchen aufgenommen hatte. Nach einem Treffen in einem Parkhaus am Wiener Hauptbahnhof soll er sie zu Oralverkehr gedrängt haben. Die Staatsanwältin sagte, das Mädchen habe den Akt eindeutig abgelehnt, doch der Verteidiger argumentierte, es sei keine Gewalt angewendet worden und er habe „nur darum gebettelt“.
Der 17-Jährige musste als symbolische Entschädigung 100 Euro zahlen, was der Anwalt der Familie als „Hohn“ bezeichnete. 3000 Euro seien gefordert worden. Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Zusätzlich wurde der Angeklagte wegen Bankkartenmissbrauchs angeklagt, was durch eine Diversion mit zweijähriger Probezeit geregelt wurde.