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Kolumnen

Deutsche Justiz

  07.11.2008   +Feedback

Das römische Prinzip

Von Maxeiner & Miersch, erschienen in DIE WELT vom 6.11.2008

In Rom, so wurde Anfang des Jahres bekannt, gibt es eine interne Polizeianweisung der besonderen Art: Die Beamten dürfen nur noch wertvolle Autos abschleppen lassen. Betagte Altwagen sollen im Parkverbot stehen bleiben. Hintergrund: Immer seltener holen die Besitzer ihre alten Kisten ab, weil sie kein Geld für die Abschleppkosten haben. Die Stadt bleibt auf den Entsorgungskosten sitzen. Das römische Prinzip lautet: Bestraft wird nur, wer zur Kasse gebeten werden kann.

Wir wissen nicht, ob es in Deutschland ähnliche Verfahrensweisen gibt. Wir haben aber den Eindruck, dass die hiesigen Behörden auf einem guten Weg dorthin sind. So berichtete ein Kollege von uns jüngst davon, wie ihm in einem Kreuzberger Cafe die Handtasche mit allen Papieren geklaut wurde. Dank einer Überwachungskamera konnte die Polizei die drei Täter identifizieren und griff sie kurze Zeit später auf. Das allerdings blieb ohne Folgen. Einen Haftgrund, so die Polizei, habe es nicht gegeben, da alle drei „ladungsfähige Adressen“ gehabt hätten: „Sie haben sich zur Sache nicht geäußert, sie werden wieder vorgeladen, aber wir rechnen nicht damit, dass sie erscheinen werden“.  Es gebe über etwa 12 000 solche Delikte jedes Jahr in Berlin, die meisten ausgeführt von „nordafrikanischen Tätern“, die sich darauf spezialisiert hätten. Resigniertes Resümé: „Das wird hier so wegverwaltet“.

Nicht wegverwaltet sondern konsequent vollstreckt werden hingegen Parksünden und Verkehrsverstöße. Ein bestens organisiertes Heer von Kiezstreifen, Überwachern und Ordnungsämtern leitet alleine in Berlin pro Jahr rund eine halbe Million Bußgeldverfahren ein. Die Millionen-Einnahmen daraus sind fest im Haushalt verplant. Eine Ironie des Schicksaals wollte es, dass unser bestohlener Kollege einen Verkehrs-Bußgeldbescheid über 60 Euro ignorierte.  Die Mühlen der Justiz liefen heiß und gipfelten in der Aufforderung sich für drei Tage Beugehaft in der Strafvollzugsanstalt Plötzensee einzufinden. Unser Kollege konnte dieses Schicksal durch sofortige Bezahlung gerade noch abwenden.

Der Lichtenfelser Möbelpacker Stephan Schober hatte letzten Monat nicht so viel Glück. Angeblich hatte sein Kollege beim Rangieren mit seinem Lastwagen ein anderes Fahrzeug beschädigt. Vor Gericht sagte Schober als Zeuge aus, dies sei nicht der Fall gewesen. Weil die Klägerin ihn der Falschaussage bezichtigte wurde er von der Zeugenbank weg verhaftet und in Beugehaft gesteckt. Erst als alle seine Kollegen vor der Justizvollzugsanstalt protestierten und ein Gutachten eindeutig ergab, dass der Lastwagen unmöglich den angeblichen Schaden verursacht haben konnte, kam der Vater zweier Kinder wieder frei. Dauer der Haft: Fast vier Wochen. Mit der deutschen Justiz ist nicht zu spaßen - allerdings nur wenn man etwas zu verlieren hat. Gewohnheitsmäßige Diebe ohne regelmäßiges Einkommen haben eher nichts zu befürchten. Unser Rat deshalb: Auf keinen Fall ein Auto beschädigen, sondern es lieber klauen.

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