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Kolumnen
Henryk M. Broder 31.12.2008 +Feedback
Auf die Gesundheit!
Erschienen in DIE WELTWOCHE, Ausgabe 01/09
In den späten 70er Jahren gab es am Kölner Landgericht einen Richter namens Viktor Henry de Somoskeoy, der für seinen Verhandlungsstil berühmt-berüchtigt war. Er wütete gegen die Angeklagten und deren Anwälte, verhängte unverhältnismäßig hohe Strafen und legte sich auch gern mit Vertretern der Anklage an, wenn diese nicht genug Härte zeigten. Eines Tages saß ich Viktor Henry de Somoskeoy gegenüber, auf der Pressebank. Ich weiß nicht mehr, worum es in dem Verfahren ging, kann mich aber noch gut an den Gerichtsherrn erinnern. Er war in Top-Form, die Anwesenheit einiger Journalisten im Saal schien ihn noch zu beflügeln. Ich schrieb einen Bericht über die Verhandlung, in dem ich das Verhalten des Vorsitzenden Richters als „selbstgerecht, grob und unbarmherzig“ beschrieb. Worauf er mich umgehend wegen Beleidigung und Verleumdung anzeigte. Die Sache kam vor das Kölner Amtsgericht, ich wurde in erster Instanz zu 2.500.- DM Strafe verurteilt. Für Richter Somoskeoy war es ein Heimspiel, er verklagte jeden, der seinen Verhandlungsstil zu kritisieren wagte, darunter auch Heinrich Böll, ich war sein 31. Fall. Die Sache zog sich ein wenig hin, bis plötzlich eine Akte auftauchte, aus der hervorging, dass die Justizverwaltung Richter Somoskeoy in die Ziviljustiz versetzen, er aber unbedingt in der Strafjustiz bleiben wollte, denn: „Die Strafrechtspflege ist meiner Gesundheit bekömmlich.“ Nach diesem Fund dauerte es nicht mehr lange, bis Somoskeoy versetzt wurde, an eine Zivilkammer, vor der Katastersachen verhandelt wurden. Das Verfahren gegen mich endete nach zwei Jahren mit einem Freispruch.
Seitdem wundert mich nichts mehr. Einige meiner besten Freunde sind Juristen, aber einige Rüpel, die ich kenne, sind es auch. Unter den Weihnachtskarten, die ich dieses Jahr bekam, war auch eine, die in einer Münchner Anwaltskanzlei freigestempelt wurde. „Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachten und ein glückliches, gesundes und krisenresistentes Jahr 2009.“ Daneben stand ein handschriftlicher Zusatz: „Vielen Dank für die Erhaltung meines Arbeitsplatzes. Diffamieren und lügen Sie ordentlich weiter.“ Nun sind Anwälte von Amts wegen dazu verpflichtet, sich ordentlich zu benehmen. Dazu gehört u.a. auch, dass sie mit einem Prozess-gegner nur über dessen Anwalt kommunizieren, nicht direkt. Und pöbeln dürfen sie schon gar nicht. So etwas gilt als standeswidriges Verhalten.
Es war nicht der erste Ausfall des Anwalts, nennen wir ihn Herrn S., den er sich mir gegenüber erlaubte. In einem vorausgegangenen Schriftsatz hatte er mich belehrt, dass „es ein auch Ihnen bekanntes Land gibt, das sich bei der Tötung von Kleinkindern damit entschuldigt, es habe nur Terroristen ausgeschaltet“. Der Hinweis, der sich offensichtlich auf Israel bezog, hatte mit der Sache, um die es ging, nichts zu tun, lag aber Herrn S. vermutlich schon länger auf der Seele. Warum ihm bei der Abfassung des Schreibens die „Tötung von Kleinkindern“ in den Sinn kam und nicht, sagen wir, die Hungersnot in Simbabwe, mit der ich ebenso viel oder wenig zu tun habe, kann nur mit der Nachhaltigkeit eines Ressentiments erklärt werden, das sich früher an „Ritualmorden“ festmachte und heute an der „Tötung von Kleinkindern“.
Soweit wäre die Geschichte schon recht anmutig und ein weiterer Beleg dafür, dass Gefühle wie Lava zur Eruption strömen. Aber es kommt noch schöner. Herr S. vertritt als Anwalt einen deutschen Mitbürger, der 1944 geboren wurde und in den 60er Jahren angeblich zum Judentum übertrat. Seine akademische Reputation erwarb er im wesentlichen mit Arbeiten über „jüdische Identität“. Zwischendurch beschäftigte er sich auch mit dem Antisemitismus, neuerdings warnt er vor den Gefahren der „Islamophobie“. Man könnte sagen, der Mandant von Herrn S. agiert wie ein Trittbrettfahrer, der von einem Zug auf den anderen springt, um den Anschluss an den Zeitgeist nicht zu verpassen. Stellt man die Frage nach den Motiven seiner Judewerdung, fühlt er sich beleidigt und schickt Herrn S. in die Bütt. Viktor Henry de Somoskeoy war „selbstgerecht, grob und unbarmherzig“; die Strafrechtspflege war seiner Gesundheit bekömmlich. Der schreckliche Jurist von heute ist dagegen unheilbar gesund und freut sich über jede Gelegenheit, an die Kleinkinder zu erinnern, deren Blut von Israel vergossen wird.


