Henryk M. Broder 10.08.2007 21:35 +Feedback
Betrifft: Den Koran verbieten (2)
Juristen schreiben immer viel, damit sie nicht Gefahr laufen, missverstanden zu werden. Das hat einen guten Grund: Jeder hört immer nur das, was er hören will, auch wenn er dafür ganze Sätze überhören muss. Das gilt offenbar auch für Staatsanwältinnen.
Im staatsanwaltlich zitierten (besser: abgeschriebenen) Urteil des BVerfG (NJW 1972, 327ff.) steht ein entscheidender Satz, der bei der Staatsanwältin fehlt:
Zitat Staatsanwältin:
“Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Artikel 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf. Er sieht sich vielmehr in...
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Kategorie(n): Inland












