23.02.2010   14:06

Big Brother beobachtet dich—und zahlen musst du auch!

Von Eva Ziessler

Lidl tut es, die Deutsche Bahn tut es, Flughafenbetreiber tun es, und nun tut es auch die Schule…

Dass Lidl und die Deutsche Bahn nicht nur Mitarbeiter sondern auch Kunden mit Hilfe von aufgezeichneten Videoaufnahmen überwachen lässt, wussten wir schon. Aber womöglich war nicht Jedem klar, dass dieses schöne System beliebig ausbaufähig ist. Dankenswerterweise haben die Leiter einer Schulbehörde im US-Bundesstaat Pennsylvania diese Wissenslücke jetzt geschlossen: Die High Schools im Lower Merion Schulbezirk stellten allen 2.300 Schülern kostenlos Laptops zur Verfügung, die sie mit nach Hause nehmen durften. Was weder die Eltern noch die Schüler wussten: Die Laptops sind mit Webcams und Spyware ausgestattet, die von Verwaltungsbeamten des Bezirks von ferne aktiviert werden können und dann gestochen scharfe Bilder vom jeweiligen Benutzer des Laptops zu Hause und seiner Umgebung liefern. Blake J. Robbins, ein 15jähriger Schüler, isst gerne „Mike and Ike“, grellbunte Süßigkeiten, die wie längere Jelly Beans aussehen—oder auch wie Medikamentenkapseln. Als er von seiner Schule wegen nicht näher spezifiziertem „unangemessenem Verhalten“ einer Disziplinierungsmaßnahme unterzogen wurde, wusste er nicht, weshalb. Seine Eltern hakten nach und fanden heraus, dass die für die Fernüberwachung zuständigen Schulbeamten Blake per Webcam beim Essen der Süßigkeiten vor dem Computerbildschirm im Haus seiner Eltern beobachtet und sie für Drogen gehalten hatten. Am 11. Februar haben Blakes Eltern daraufhin eine Sammelklage wegen Verletzung der Bürgerrechte gegen den Schulbezirk vor einem Bundesgericht erhoben.

Für die Bürger des Schulbezirks ist diese Klage ein zweischneidiges Schwert: Sie haben nicht nur die teuren Laptops (Apple) für ihre Kinder und die Überwachungsbeamten an der Schule durch ihre Grundstückssteuern selbst finanziert, sondern müssen jetzt unter Umständen auch noch zig Millionen in Schadenersatz als Ergebnis der Sammelklage aufbringen, ganz abgesehen von den Anwaltskosten der Schulbehörde, die sich, wie in solchen Fällen üblich, nicht der behördeneigenen Justitiare bedienen, sondern ungeheuer teure Privatanwälte beschäftigen wird. Außerdem ermittelt das FBI in dem Fall. Auch diese Kosten müssen vom Steuerzahler getragen werden, hier allerdings umgelegt auf alle US-Bürger, da das FBI eine Bundesbehörde ist. Sollte der Schulbezirk danach noch strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen und zu einer Geldstrafe verurteilt werden, dann müssen auch diese Kosten von den geschädigten Bürgern in Form von Steuererhöhungen oder durch Kürzung von zum Beispiel Lehrerstellen getragen werden. Die Frage also ist, ob es Anlass zur Freude sein kann, wenn Behörden für Grundrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden; denn der Bürger hat dann nicht bloß die bei der Grundrechtsverletzung entstandenen Kosten selbst bezahlt, sondern auch noch die Entschädigung, die er vielleicht erhält. Nebenbei bemerkt, besteht auch überhaupt kein Anreiz bei Behörden, solche geheimen und kostspieligen Maßnahmen in Zukunft zu unterlassen, denn die Kosten bringt ja ausnahmslos der Steuerzahler auf. „Der Schande den Spott noch hinzufügen“—der alte Spruch trifft es ziemlich gut.

Und noch etwas kann uns diese Geschichte lehren, den Unterschied nämlich zwischen Privatunternehmen, die die Rechte ihrer Kunden verletzen und dem Staat, der dasselbe tut: Wenn Lidl Geldstrafen und Entschädigung für so etwas zahlen muss, dann kann das Unternehmen die Kosten nur durch Erhöhung der Ladenpreise abwälzen. Das funktioniert aber nicht, weil die Kunden dann woanders einkaufen können. Beim Staat aber gibt es für uns kein Ausweichen: Wir sind Zwangskunden.


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Kategorie(n): Wissen  Wirtschaft