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  12.11.2009   23:09   +Feedback

Willkommener Anti-Ehrenmord

Die Justiz hat gezeigt, dass sie nicht unbedingt Frust, Ausgegrenztheit und Umzüge als strafmildernde Umstände ansieht und schizophrene Zustände so bewerten kann, wie es das Gesetz vorsieht, statt als allgemeinen Schuldminderungsgrund. So ist es richtig. Der Angeklagte im Fall des Dresdener Gerichtsmordes hat allein wie alle Mörder das Privileg, bereits begnadigt zu sein mit seiner lebenslangen Freiheitsstrafe, die nicht nach haha fünfzehn Jahren ausgesetzt werden kann. Gut so, schlecht in den anderen Fällen entsetzlicher Strafverweigerung.
Das Opfer, die Ägypterin Marwa, wurde einmal ermordet und einmal ausgeschlachtet. Das zweite ist nicht etwa genauso schlimm, weshalb man kaum darauf herumreiten möchte, wäre es nicht systematisch geschehen unter williger Beihilfe gutmeinender Medien. Dass man in dem Mord weniger die Untat gegen die Person als einen Angriff auf das Kopftuch und den Islam sehen will, dürfte unsere Kultur nicht dulden, sofern man mit dem Begriff Kultur einen Wert verbindet.
Warum man hier, so zitierte der Deutschlandfunk einen Passanten, gegen den Islam wäre, das müsse an der Unwissenheit über den Islam liegen, aber wenn man etwas nicht kennt, wieso könne man dann dagegen sein. Passant, aha.
Wenn man nichts weiter über den Islam wüsste, als dass seine Vertreter einen Mordfall benutzen, um ihn für den Islam zu verwenden, dann würde das schon reichen, um sich ein unfalsches Bild von ihm zu machen.

Was wären wir, wenn wir den Mörder als Freiheitskämpfer bejubeln würden? Richtig, Palästinenser.

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Kategorie(n): Inland 

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