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  17.01.2012   16:33   +Feedback

Was schief läuft vor Gericht

Das wirklich irre an dieser Geschichte ist, dass man für eine Entführung und Körperverletzung offenbar mit einer milden Bewährungs"strafe" rechnen darf. Also gar keiner, denn das polizeiliche Führungszeugnis eines selbständigen Pizzabäckers hat für dessen Fortkommen wesentlich weniger Bedeutung als die Online-Bewertung seines vergifteten Kunden. Was beweist, dass der Pizzabäcker perfekt rational gehandelt hatte. Seine Drohung hätte ja durchaus verfangen können und verloren hat er effektiv nichts. Merke: Bevor Du eine negative Gastrobewertung abgibst, entscheide Dich erst für einen Schutzgelderpresser Sicherheitsdienstleister Deiner Wahl, der Staat lässt Dich nämlich hängen:

Er bestellte etwas bei einem Pizzadienst und litt nach dem Verzehr der Speise zehn Stunden lang an Brechdurchfall. Doch was dann kam, war für einen Göttinger Kunden noch schlimmer. Nachdem er dem Lieferdienst auf Pizza.de eine schlechte Bewertung ausgestellt hatte, lauerte der Besitzer des Restaurants ihm auf. Er wurde zur Zahlung von 800 Euro Schadensersatz gedrängt und mehrere Stunden lang gefangen gehalten. [...] Das Amtsgericht befand den Besitzer der Pizzeria für schuldig und verurteilte ihn zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung. Der Mitarbeiter der Pizzeria, der dem Besitzer geholfen hatte, wurde zu einer milden Strafe verurteilt.

Ergänzung 23:45 Uhr:

Der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte muss sich als Bewährungsauflage einer Therapie unterziehen und 100 Stunden
gemeinnützige Arbeit ableisten.

Immerhin!

(David Harnasch)


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Kategorie(n): Inland 

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