Gastautor 07.06.2011 17:01 +Feedback
Verhüllungszwang beim Hessischen Rundfunk
Von Leon P. Weiss
Ende Mai wurde die renommierte Collagekünstlerin Annegret Soltau mit dem Marielies-Hess-Kunstpreis ausgezeichnet, die Vernissage und Preisverleihung fand in der Goldhalle des Hessischen Rundfunks in Frankfurt/Main statt. Die begleitende Ausstellung der Marielies-Hess-Stiftung zeigt unter anderem vier überdimensionale Triptychen, in denen sich Annegret Soltau mit dem menschlichen Körper auseinandersetzt: Mit Aspekten der Generationen, Geschlechter, der Verletzbarkeit und Vergänglichkeit. Während Fotos der Installationen über die Website des Hessischen Rundfunks noch abrufbar sind, sollen Besucher der Ausstellung sie nicht mehr betrachten dürfen. Was ist geschehen?
Der Hessische Rundfunk zensiert das Werk von Annegret Soltau. Bereits am zweiten Ausstellungstag verschwanden die Triptychen “Generativ”, “Generativ negativ”, “Transgenerativ” und “Transgenerativ negativ” hinter großen Tüchern. Aber hier war nicht der Verhüllungskünstler Christo am Werk, sondern die Abteilung Kommunikation des Hessischen Rundfunks – nach entsprechenden Forderungen seitens des Iranischen Vereins.
Die zensierten Triptychen “Generativ”

Generativ – selbst mit Mutter,Tochter, Großmutter, 110, 1994/2005, Fotovernähung, 3 Bahnen je 262x127 cm, Fotografie: Liz Rehm

Generativ negativ - selbst mit Mutter,Tochter, Großmutter, 111, 1994/2005, Fotovernähung, 2 Bahnen je 278x127 cm, 1 Bahn 278x123 cm, Fotografie: Liz Rehm
Vordergründig geht es, wie so oft, ums Geld. Wer zum Sendesaal will, muss die Goldhalle durchqueren. Dabei den Bildern Annegret Soltaus zu begegnen, halten bestimmte Mieter des Sendesaals – und in der Folge offensichtlich auch der Hessische Rundfunk – für unerträglich. Die Ausstellenden dürfen froh sein, nicht komplett einpacken zu müssen. Zu einer öffentlichen Erklärung der Zensur lässt sich der HR nicht herab. Die Aktion läuft über den kleinen Dienstweg. Harsche Reaktionen bei eventuell zu lauter Thematisierung stehen in Aussicht.
Die zensierten Triptychen “Transgenerativ”

Transgenerativ – MutterVaterTochterSohn, 81, 2005, Fotovernähung, 3 Bahnen je 275x105 cm, Fotografie: Liz Rehm

Transgenerativ negativ – MutterVaterTochterSohn, 80, 2005, Fotovernähung, 3 Bahnen je 270x127 cm, Fotografie: Liz Rehm
Es wäre zu einfach gedacht, die Verantwortung allein bei denen zu suchen, die den HR in dieser Angelegenheit erfolgreich unter Druck setzten: Dem genannten Iranischen Verein, in Deutschland lebenden Chinesen, der Frankfurter Kantorei. Hätte man eine Ausstellung so konzipiert, wie sie jetzt, nach der Zensur, erscheint, und erklärt, man wolle damit ein Zeichen gegen zunehmende Einschränkungen der Kunstfreiheit durch religiöse und weltanschauliche Intoleranz setzen – man wäre wegen tendenziöser Übertreibung angegriffen und wohl in die Nähe von “Panikmachern” gerückt worden.
66 Jahre nach Ende des Dritten Reichs erneut Kunst quasi als “entartet” aus dem öffentlichen Raum gedrängt zu sehen, und in diesem Fall auch noch derart plakativ, durch Verbannen hinter dunkle Tücher, müsste jedem demokratisch eingestellten Menschen einen Schrecken einjagen. Dass ein solches Erschrecken seitens des HR aber nicht festzustellen ist, wenigstens nicht dazu führt, diese groteske Zensur auf der Stelle zu beenden und sich für ein paar Wochen hinter den abgehängten Tüchern zu schämen und in aller Öffentlichkeit zu entschuldigen, hat tiefere Gründe.
66 Jahre nach 1945: Ausgrenzung “entarteter” Kunst


Fotografien: Liz Rehm
Das gesellschaftliche Klima ändert sich. Es gibt viele positive Entwicklungen, vielfältig freiere und weniger vorurteilsbeladene Ansichten, aber zugleich auch stärker in Erscheinung tretende Ablehnungen der modernen, demokratischen Gesellschaft. Die vorgebrachten religiösen Motive sind eine Facette, stehen nicht im Zentrum. Aber sie sind ein gewichtiger Bezugspunkt zunehmender Intoleranz gegenüber freier Entfaltung und Äußerung. Der Druck seitens verschiedener Gruppen gegen Freiheiten westlicher Lebensweisen wird offensiver. Und wir wären gut beraten, der Ausbreitung anti-demokratischer Ansichten und Kulturen nicht durch falsch verstandene Toleranz immer größeren Spielraum zu verschaffen.
Rücksichtnahmen gegenüber Religionen und anderen Kulturen dürfen nicht zu einer Aushöhlung von Freiheitsrechten führen. Die Kunstfreiheit ist ein nicht verhandelbares, unverzichtbares Grundrecht. Dem Hessischen Rundfunk sollte klargemacht werden, dass es nur einen möglichen Weg heraus aus dieser leichtfertigen wie anmaßenden, für eine Demokratie nicht hinnehmbaren Zensur gibt: Dieses schreckliche, peinliche und karikatureske Spektakel der Zwangsverhüllung sofort zu beenden.

