Dr. Oliver Marc Hartwich 17.02.2008 18:31 +Feedback
Steuerhinterziehung als Kapitalschutz
Zum Fall Zumwinkel scheint inzwischen alles schon gesagt worden zu sein - oder zumindest fast alles. Eine Kleinigkeit kommt mir allerdings bei der öffentlichen Diskussion etwas zu kurz, nämlich die Frage, was für Herrn Zumwinkel eigentlich die Alternative zur Steuerhinterziehung via Liechtenstein gewesen wäre. Sicher, er hätte die Kapitaleinkünfte auch in Deutschland versteuern können, aber wie hätte das für ihn ausgesehen?
Da Herr Zumwinkel offenkundig zu den Besserverdienenden in Deutschland gehört, kommt er in den Genuss, die seit dem letzten Jahr geltende “Reichensteuer” zahlen zu müssen. Das ist an und für sich keine besondere Steuer, sondern lediglich ein höherer Tarif der Einkommensteuer, der ab einem Jahreseinkommen von einer halben Million Euro (für Verheiratete) gilt. Er beträgt 45 Prozent. Dazu kommt dann aber noch der sogenannte Solidaritätszuschlag, also 5,5 Prozent von den 45 Prozent Einkommensteuer - macht insgesamt 47,475 Prozent. Von Zumwinkels Kapitalerträgen hätte er also beinahe die Häfte an das Finanzamt abführen müssen.
“Nun gut,” könnte man denken, “aber dann würde Herr Zumwinkel immer noch knapp über die Hälfte seiner Zinserträge behalten.” Aber dabei würde man übersehen, dass ein Teil der Verzinsung bei der gegenwärtigen Teuerungsrate von 2,7 Prozent letztlich kapitalerhaltenden Charakter hat. Um sein Kapital somit real zu erhalten, müsste er es zu einem Zinssatz von 5,14 Prozent anlegen. Nur einmal zur Orientierung: Die Comdirect-Bank bietet ihren Neukunden auf Tagesgeld ab einer Anlagesumme von 30.000 Euro einen Zinssatz von 4,75 Prozent an (Bestandskunden bekommen gerade einmal 3,8 Prozent). Für Spitzenverdiener wären solche Anlageformen letztlich eine Art der Kapitalvernichtung, da die Nettozinserträge unterhalb der Inflationsrate liegen. Von ihnen zu erwarten, dass sie ihr Geld in Deutschland belassen, heißt im Klartext, dass diese ihrem Kapital beim Schrumpfen zusehen sollen. Nach Inflation und Steuern machen sie nämlich einen realen Verlust mit ihrer Anlage.
Sicherlich könnte man einwenden, dass es für Anleger in der Kategorie Zumwinkel attraktivere (aber vielleicht auch riskantere) Möglichkeiten der Kapitalanlage gibt, das Problem sollte trotzdem klar geworden sein. In der Kombination von hohen Spitzensteuersätzen und inzwischen auch wieder höheren Inflationsraten ist die Versuchung, sein Geld dem Zugriff des Fiskus zu entziehen, nur zu verständlich.
Abhilfe könnte eine Steuerreform schaffen, wie sie seit Jahren von dem Heidelberger Professor Manfred Rose vorgeschlagen wird: Danach wäre eine “normale” Verzinsung, die in etwa der Teuerung entspricht, grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit. Doch davon wird man in der jetzt aufgeheizten Stimmung gegen “Steuerflüchtlinge” wohl nichts hören. Höhere Strafen und soziale Ächtung der “Steuersünder” zu fordern ist allemal populärer, als sich darüber Gedanken zu machen, warum diese ihr Kapital vor dem Zugriff des Finanzamtes in Sicherheit gebracht haben.
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Kategorie(n): Wirtschaft


