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  06.09.2010   11:39   +Feedback

Nächtens in Mönchengladbach 3 - Polizisten und Salafisten

Am gestrigen Abend begann pünktlich, wie gewohnt, um 22.00 Uhr der Aufzug zahlreicher Salafisten auf dem Eickener Marktplatz. Bekanntlich ist die Mönchengladbacher Gruppierung extrem fundamentalistisch und wird daher auch vom Verfassungsschutz als gefährlich eingeschätzt. Der Verfasser dieser Zeilen sowie mehrere Anwohner begaben sich zum Ort des Geschehens, um aus angemessener Entfernung das bunte Treiben zu beobachten. Grund dieser Beobachtung war die kurz zuvor erhaltene Information, dass der Ordnungsdezernent der Stadt Mönchengladbach in der örtlichen Tageszeitung die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Salafisten verneint hatte. Der Sprecher der Polizei Mönchengladbach erläuterte überdies gegenüber der Presse, dass der Polizei keine Anmeldung nach dem Versammlungsgesetz bekannt sei. Mit diesen Informationen begab sich der Verfasser kurz nach Beginn der munteren Salafisten-Veranstaltung zum polizeilichen Einsatzleiter, Herrn Hauptkommissar Nopper, der mit seiner Kollegin Frau Bodens im Auto saß und bat um Auskunft darüber, ob eine Rechtsgrundlage für diese nächtliche Veranstaltung verfügbar sei.

Nach einigem Hin und Her, Nachdenken und Nachhaken wurde schließlich bestätigt, dass es eine solche Grundlage in Form einer Erlaubnis wohl geben könne. Deshalb sei die Polizei auch vor Ort, um die religiösen Feierlichkeiten der Salafisten auf dem nächtlichen Eickener Marktplatz gegenüber Störern zu schützen. Dies sei ja auch in den vergangenen Nächten so gewesen. Ergänzend wurde auf den besonderen Schutz des Grundgesetzes für religiöse Handlungen verwiesen. Auf den Einwand des Verfassers, dass doch gerade öffentlich bestätigt worden sei, dass weder eine Anmeldung noch eine Erlaubnis vorlägen und diese auch für die vergangenen Nächte nicht vorgelegen hätten, wurde in zunehmend unterkühltem Ton zunächst eine weitere Klärung abgelehnt, dann jedoch noch einmal unterstellt, dass wohl doch eine Erlaubnis der Stadt vorläge. Genau dies war aber kurze Zeit zuvor durch die Stadt bestritten worden. Insofern hätten die Behörden nach Auffassung des Verfassers diese Versammlung unter dem nächtlichen Himmel nicht dulden dürfen und sogar auflösen müssen.

Nun, es entspann sich jedenfalls ein munteres Gespräch teils mit, teils ohne Beteiligung der Polizeibeamten darüber, ob die Polizei denn das nächtliche salafistische Treiben einfach so zu Lasten der seit Tagen verschreckten Anwohner dulden und, wie Herr Hauptkommissar Nopper mit Nachdruck erklärte, auch schützen müsse. Im Laufe der Diskussion mit den anderen Anwohnern über die Vorgänge und das energische Auftreten der Polizei gegenüber den Anwohnern - nicht etwa gegenüber den Salafisten - vertrat der Verfasser auch die Auffassung, dass nicht etwa nur Polizisten im Dienst keine Mimosen sein dürften, sondern beispielsweise auch Feuerwehrleute oder Ärzte in ihrem schweren Dienst. Wer diese Belastungen nicht aushalte, müsse halt überlegen, ob er sich nicht rechtzeitig für einen anderen, weniger belastenden Berufsweg, beispielsweise den des Verkäufers entscheiden solle. Dies Gespräch fand in einiger Entfernung mit dem Rücken zu den Polizeibeamten statt. Dennoch gelang es den Beamten, dieses Gespräch mitzuhören und sofort gegen den Verfasser einzuschreiten.

Herr Hauptkommissar Nopper forderte den Verfasser dieser Zeilen lautstark und ultimativ auf, seine Ausweispapiere vorzulegen. Auf den Hinweis, dieselben nicht mitzuführen, wurde unter Anwendung körperlicher Gewalt zur Leibesvisitation geschritten, um ein Identitätspapier zu finden. Natürlich bat der Verfasser, dies zu unterlassen, da er doch bereits bekundet habe, keine Ausweispapiere mit sich zu führen. Außerdem sei man wegen der Kontakte zur Polizei ohnehin schon miteinander persönlich bekannt. Alle umstehenden Nachbarn hätten ebenfalls die Identität des Verfassers zweifelsfrei bezeugen können. Es half alles nichts, der Verfasser wurde ins Polizeifahrzeug gezwungen und hier wurde auch der Tatvorwurf erläutert: Der Verfasser habe durch die Verwendung des Worte „Mimose“ in einiger Entfernung die Beamtin Bodens beleidigt. Dies sei ausreichend für die jetzt erforderlichen polizeilichen Handlungen. Unter anderem wurde auch die Filmkamera des Verfassers konfisziert, da der Polizeieinsatz gegen den Tatverdächtigen nicht gefilmt werden dürfe. Zur weiteren Aufklärung werde man jetzt zum Polizeipräsidium in etwa 5 Kilometer Entfernung fahren und dort die Identität des ohnehin als Sprechers der Bürgerinitiative gegen die extremistische Islamschule auch der Polizei bekannten Verfassers feststellen. Kein Einwand half, nicht der, dass der Ausweis in der Wohnung des Verfassers in 100 Meter Entfernung zu erreichen sei, dass jemand das Ausweispapier bringen könne, dass man sich doch ohnehin kenne, dass dies Vorgehen natürlich erhebliche Folgen für die Beamten haben könne, nichts half; es wurde der Weg zum Präsidium eingeschlagen. Dort angekommen, stellte man fest, wie schon nach den bisherigen Ermittlungen zu erwarten war, dass sich alle Ausweise des der Freiheit beraubten Delinquenten in seiner Wohnung befanden. Also wurde zu Hause angerufen, um den Führerschein des Festgenommenen zur Polizei bringen zu lassen. Erkennungsdienstliche Maßnahmen wurden zunächst auch angedroht, dann aber wieder verworfen.

Jedermann wird Verständnis dafür haben, dass der vorläufig Festgenommene sich gleich anschließend zur benachbarten Wache der Kriminalpolizei begab und dort seine nächtlichen Erlebnisse mit den Kollegen der Schutzpolizei protokollieren ließ, um sie auf dem Wege einer Anzeige gegen den Einsatzleiter und seine Kollegin wegen diverser Delikte im Amte der Justiz zur Kenntnis zu bringen. Schadensersatzansprüche und disziplinarische Maßnahmen des Dienstherrn werden neben dem strafrechtlichen Vorgehen auch zu prüfen sein. Zuverlässige Zeugen für den geschilderten Sachverhalt sind natürlich ausreichend unter den Gesprächsteilnehmern verfügbar.

Bitte beachten: Dies ist nicht der Versuch einer wenig gelungenen Satire, dies ist ein wahres Erlebnis im nächtlichen Mönchengladbach mit Mönchengladbacher Behörden. Es ist auch ein Hinweis darauf, dass die Behörden entgegen gelegentlich zu vernehmender Vermutungen, sie würden ihren Dienst nicht immer mit dem nötigen Einsatz und Nachdruck versehen, in Wahrheit stets wachsam sind und mit der nötigen Tatkraft allen Widerständen trotzen. Dies lässt doch wieder Hoffnung aufkommen für die Entwicklung der Stadt Mönchengladbach.

Wilfried Schultz (Bürgerinitiative Eicken)

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Kategorie(n): Inland 

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