Bernd Zeller 02.09.2010 19:58 +Feedback
Mangelnde Zurückhaltung als Kündigungsgrund
Der formale Rauswurfgrund ist gefunden, mangelnde Zurückhaltung. Das ist in Zeiten, in denen ein Leergutbon und Handyaufladen zur fristlosen Kündigung führen, sozialadäquat. Klar, wenn dieses Land was braucht, dann noch mehr Zurückhaltung.
Ein Buch zu schreiben, ist eigentlich zurückhaltend genug. Wenn Kanzlerin und Präsident an dezentem Verlauf interessiert gewesen wären hätten sie einfach ihre dummen ach was soll’s.
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