Burkhard Müller-Ullrich 08.01.2010 10:30 +Feedback
Lohnsteuerkarten: 2010 zum letzten Mal
Als Carl Zuckmayers erfolgreichstes Stück „Der Hauptmann von Köpenick“ 1931 am Deutschen Theater in Berlin uraufgeführt wurde, gab es in Deutschland seit gerade sechs Jahren die Lohnsteuerkarte. Der innere Zusammenhang ist unabweisbar: Ohne Arbeit keine Papiere und ohne Papiere keine Arbeit – für diese zentrale Erfahrung des vorwitzigen Helden hat die deutsche Bürokratie ja das ultimative Symbol in Form eines bedruckten Stücks Papier geschaffen. Die Lohnsteuerkarte war von Anfang an ein behördliches Instrument zur Erzeugung menschlicher Verzweiflung und seelischer Verwüstung, und sie ist es über die Zeiten hinweg bis heute geblieben.
Denn schon die Ästhetik dieses DIN A5-formatigen Formulars strahlt etwas so unüberbietbar Häßliches aus, als hätte sich das ranzige Inventar sämtlicher deutscher Finanz- und Arbeitsämter gleichsam als Extrakt über das Papier beziehungsweise den Karton ergossen, aus dem diese Lohnsteuernachweise gefertigt werden, und zwar in jährlich wechselnden Farbtönen. Vor allem aber zeugt die Beschriftung von der prinzipiellen Feindlichkeit des deutschen Staates gegenüber seinen Bürgern. Denn selbstverständlich führen Formulierungen wie „Ordnungsmerkmal des Arbeitsgebers“, Anzahl ‚U’“ und „Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10.“ vor allem dazu, daß der Lohnsteuerkartenbesitzer Angst hat. Angst vor der Staatsbürokratie aufgrund eigener Kenntnislosigkeit.
Die Lohnsteuerkarte mit ihrer abgedrehten Begrifflichkeit ist insofern ein Ausdruck der Verkommenheit unseres Steuerrechts schlechthin. Wahrhaftig kann in diesem Land kaum jemand ohne Expertenhilfe eine korrekte Steuererklärung erstellen. Hin und wieder überkommt den einen oder anderen Politiker ein drolliges Gerede von Bierdeckeln, auf denen alle notwendigen Angaben eigentlich Platz finden müßten, aber von Jahr zu Jahr wird es verworrener statt einfacher; jetzt sind sogar Rentner aufgefordert, den „Altersentlastungsbetrag“ richtig anzusetzen und ihre „Werbungskosten“ zu ermitteln.
Die Lohnsteuerkarte sollte ursprünglich der Vereinfachung dienen – für die Verwaltung, versteht sich. Sie war so etwas wie eine Hundemarke für arbeitende Menschen: der Beweis, daß die Steuer bereits bezahlt wurde. Doch so einfach ist es selbstverständlich nicht: mit dem Finanzamt ist man niemals quitt. Dafür sorgt schon die amöbenhafte Gestalt des Steuerrechts: sie ändert sich fortwährend und mitunter sogar rückwirkend, sodaß selbst Fachleute Mühe haben, mit der Entwicklung der Materie Schritt zu halten. Deshalb muß man auch alle Steuerzahlungen als vorläufig betrachten; die Finanzbehörden geben sich nur unter Vorbehalt zufrieden, das dicke Ende, so signalisieren sie dem Steuerzahler, kommt noch. Diese Herrschaft der Unsicherheit, mit der die Bürokratie den zitternden Bürger ewig in Schach und in Atem hält, schlägt sich perfekt in jenem Wortlaut nieder, der auf jeder Lohnsteuerkarte steht: „Diese Eintragung gilt“, heißt es da, „wenn sie nicht widerrufen wird.“
Dabei soll die stoffliche Erscheinung der Lohnsteuerkarte gerade den Eindruck höchster Verläßlichkeit erwecken. Eintragungen müssen mit Tinte oder Kugelschreiber erfolgen und durch Stempel und Unterschrift beglaubigt werden – ein Materialfetischismus, der geradezu rührend anmutet; ein Relikt aus der vergangenen Kohlenstoffwelt, in der getrockneter und geglätteter Zellulosebrei noch die Basis für das Funktionieren der Verwaltung bildete und Papiere noch irgendeine Wahrheit enthielten.
Dieser altmodische Zopf wird jetzt mit Computerhilfe abgeschnitten, denn das Bundeszentralamt für Steuern baut gerade eine gigantische Zentraldatei auf, in der die Lohnsteuerabzugsmerkmale aller Steuerpflichtigen elektronisch erfaßt sind. Über die neue elfstellige Steueridentifikationsnummer lassen sich dann sämtliche Details der wirtschaftlichen und sozialen Lage eines Menschen zusammenführen, abrufen und näher untersuchen. So wird nach achtzig Jahren endlich sichergestellt, daß nicht irgendwo noch ein Hauptmann von Köpenick auftritt.
Ob Lohnsteuerkarte oder elektronisches Lohnsteuerverfahren: die Finanzbehörden finden in jedem Fall eine überzeugende Form, dem arbeitenden Menschen die Niedrigkeit seiner Existenz vorzuführen.
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Kategorie(n): Inland


