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  09.09.2008   08:34   +Feedback

Liza: Im Namen des Durchschnittslesers

Es ist schon ein komisches Urteil, das das Kölner Landgericht da vergangene Woche im Rechtsstreit zwischen Evelyn Hecht-Galinski und Henryk M. Broder gesprochen hat. Kurz zusammengefasst, besagt es: Broder darf die Tochter des verstorbenen früheren Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski, antisemitisch nennen, wenn er es begründet. Eine solche Begründung habe in seinem auf der Achse des Guten veröffentlichten Beitrag jedoch gefehlt. Fast alle großen deutschen Zeitungen berichteten über die Entscheidung in der Domstadt, doch der Tenor fiel völlig unterschiedlich aus: Für einige musste Broder eine Niederlage einstecken, andere schrieben von einem Sieg, und manche sahen ein Unentschieden. Gemessen daran, dass Hecht-Galinski (Foto, rechts) dem Publizisten (links im Bild) seine Einschätzung grundsätzlich untersagen lassen wollte, war es wohl eher sie, die als Verliererin aus dem von ihr selbst angestrengten Prozess hervorging. Dass sie das anders sah, ist ihr gutes Recht; Weltfremdheit ist schließlich nicht strafbar. http://www.lizaswelt.net/2008/09/im-namen-des-durchschnittslesers.html

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Kategorie(n): Inland 

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