Gastautor 07.10.2009 07:36 +Feedback
Liza: “Die Erben der Firma Freisler”
Die deutsche Justiz ist gerade dabei, sich eine weitere Groteske zu leisten: Der Betreiber des Weblogs “Jihad Watch Deutschland”, Fred Alan Medforth, erhielt vom Polizeipräsidium Gelsenkirchen eine Vorladung zur Aussage vor dem Polizeilichen Staatsschutz. Der Tatvorwurf: das “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”. Hier ist ein Scan der Vorladung:
http://tinyurl.com/vorladung-medforth
Ausweislich dieses Dokuments soll Medforth die strafbare Handlung “am 08.09.2009, 11:00 Uhr in Bochum, Hamme” begangen haben. Da war aber nichts, wie Medforth selbst schreibt:
http://fredalanmedforth.blogspot.com/2009/09/jihad-watch-deutschland-wird.html
Wie sich herausstellte, bezieht sich der Vorwurf des Staatsschutzes auf einen Blogbeitrag von Medforth, nämlich diesen:
http://fredalanmedforth.blogspot.com/2009/09/die-erben-der-firma-freisler.html
Dort wurde zu einem Artikel auf “Lizas Welt” verlinkt, in dem es um das Urteil des Amtsgerichts Bochum gegen eine Studentin ging, die wegen des Zeigens einer Israelfahne zu einer Geldstrafe verdonnert wurde. Als Bebilderung für sein Posting wählte Medforth ein Foto, das Roland Freisler am Volksgerichtshof zeigt, vor einem großen Hakenkreuz. Mit dem Bild sollte die Überschrift “Die Erben der Firma Freisler” visuell untermauert werden.
Der Fall erinnert an eine ganz ähnlich gelagerte Causa vor einigen Jahren. Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hatte einen 28jährigen Studenten aus München - ebenfalls wegen des “Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen” - zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Flugblätter verteilt hatte, auf denen arabische Islamisten abgebildet waren, die den Hitlergruß zeigen. Mit diesem Flugblatt wurde für eine Veranstaltung geworben, die sich kritisch (!) mit dem NS und dem Islamismus auseinandersetzte.
Das OLG München hob das Urteil schließlich auf, mit der Begründung, der Tatbestand des Verwendens verfassungswidriger Symbole sei “auf solche Handlungen zu begrenzen, welche nach den Umständen des Einzelfalles geeignet sind, bei objektiven Beobachtern den Eindruck einer Identifikation des Handelnden mit den Zielen der verbotenen Organisation zu erwecken”. Ich hatte damals auf “Lizas Welt” über den Fall berichtet:
http://www.lizaswelt.net/2007/05/im-schnen-alpenvorland.html
Dass auch Medforth sich nicht “mit den Zielen der verbotenen Organisation” identifiziert, liegt auf der Hand - was den Gelsenkirchener Staatsschutz jedoch nicht davon abhielt, ihm eine Vorladung zu schicken. Man darf gespannt sein, wie die Angelegenheit ausgeht. Sie öffentlich zu machen, ist sicher keine schlechte Idee. Wer Kontakt zu Medforth aufnehmen möchte - hier ist seine E-Mail-Adresse:
Übrigens: Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wäre die zuständige Instanz das Bochumer Amtsgericht. Richtig, DAS Bochumer Antsgericht:
http://www.lizaswelt.net/2009/09/mutter-hol-mich-vonne-zeche.html
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Kategorie(n): Inland


