Bernd Zeller 29.07.2010 14:07 +Feedback
Kritik der Urteilslosigkeit
Es wäre interessant zu erfahren, ob solche Urteile wie in http://www.badische-zeitung.de/angriff-auf-familienvater-jugendgericht-verurteilt-schlaeger-quartett als Rechtsbeugung bezeichnet werden können, denn so sehen sie aus. Es gibt nur einen Weg, das herauszufinden: man bezeichnet nicht nur so ein Urteil, sondern dieses Urteil als Rechtsbeugung und den Richter als Rechtsbeuger. Der Richter wird in eigenen Angelegenheiten weitaus weniger duldsam sein und genauso gnadenlos wie mit den Opfern verfahren und wegen Verübelung klagen. Seine Richterkollegen geben ihm Recht, erst in Karlsruhe wird in der Sache entschieden. Vorsatz kann man voraussetzen; man kann annehemen, dass der Richter die Gesetze, die er nicht anwendet, kennt, oder zumindest weiß, wo sie stehen. Allerdings ist ihm zugute zu halten, das er höchstwahrscheinlich eine leichte Kindheit hatte und sich immer noch keinen Ärger einhandeln möchte. Schuldvorsatz kann daher ausgeschlossen werden, die Leute können nie was dafür. Schade, so wird man wieder nicht erfahren, ob es sich um Rechtsbeugung handelt.
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Kategorie(n): Inland


