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  26.02.2009   15:40   +Feedback

Keine Einbürgerung für Analphabeten

Ein Ausländer, der weder lesen noch schreiben kann, hat mangels Kenntnis der deutschen Schriftsprache keinen Anspruch auf Einbürgerung. Nur mündliche Sprachkenntnisse reichten dafür nicht aus, heißt es in einem am Donnerstag vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim veröffentlichten Beschluss. http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1286277.html

(Ein richtiges Urteil, das eine Selbstverständlichkeit festschreibt. Bei nächster Gelegenheit sollte es auf autochthone Analphabeten erweitert werden, die sich als Legastheniker verkleiden.)

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Kategorie(n): Inland 

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