18.09.2008   11:20   +Feedback

Keine Ehrenpensionen für die Regierung de Maiziere !

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, winkte der Deutsche Bundestag an einem der letzten Sitzungstage vor der Sommerpause eine Novelle der Ministerbezüge durch. Versteckt im Gesetzespaket, das auf den ersten Blick wie eine Reform daher kam, weil es die Altersgrenze für den Bezug von Ministerpensionen erhöhte, war ein Geschenk für die letzte DDR-Regierung. Für ihre „ besonderen Verdienste um die deutsche Einheit“, sollen die Mitglieder der Regierung de Maiziere künftig ab dem 55. Lebensjahr eine lebenslange Zusatzrente von mindestens 650€ erhalten. Damit werden Leute wie Justizminister Kurt Wünsche alimentiert, der schon unter Ulbricht diente .Damals wurde in seiner Amtszeit das neue Strafgesetzbuch der DDR verabschiedet, nach dem hunderte Oppositionelle, darunter auch ich, verurteilt wurden. Mein Urteil lautete „Versuchte Zusammenrottung“ Ich wurde am Rand einer offiziellen SED-Demonstration allein verhaftet, mit einem Plakat, auf dem der Beginn des Artikels 27 der DDR-Verfassung stand. Die Urteilsbegründung lautete, ich hätte daran gedacht, mich mit anderen Bürgerrechtlern zu treffen. Das wäre die Zusammenrottung gewesen.Da ich daran gedacht hätte, war es ein Versuch. Und der Versuch war strafbar, wie die Tat. Ist es da ein Wunder, dass sich die Verfolgten des SED-Regimes verhöhnt fühlen, wenn dem politisch Verantwortlichen für so ein Strafgesetzbuch, wegen seiner „besonderen Verdienste um die Deutsche Einheit“ eine Ehrenpension zugesprochen wird ? Oder nehmen wir Peter-Michael Diestel, seinerzeit Innenminister .Dessen besonderes Verdienst um die Deutsche Einheit bestand darin, dass in seiner Amtszeit Stasiakten verschwanden.
Was ist mit jenen, die wirklich Verdienste um die Deutsche Einheit erworben haben, weil sie sich gegen das Regime wehrten und so zu seiner Schwächung beitrugen ? Wer dafür „nur“ fünfeinhalb Monate im Gefängnis gesessen hat, so lange wie die Regierung de Maiziere im Amt war, bekommt keine Ehrenpension, nicht mal, wenn er bedürftig ist. Nur wer sechs Monate und länger in Haft war, hat Anspruch auf 250€ „Opferrente“ , aber nur, wenn er „bedürftig“ ist
Diese Schäbigkeit, mit der die aktiven Gegner des DDR-Regimes behandelt werden, steht im unschönen Kontrast zur Großzügigkeit, mit der ehemalige Stützen des Regimes bedacht werden.
Bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat morgen das unwürdige Vorhaben stoppt.


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Kategorie(n): Inland