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  10.11.2009   10:21   +Feedback

Will ein Türke bei Sixt einen Wagen mieten

Von Jan Vajnorsky

Ein Reisebüro in Frankfurt, mit sehr gemischtem Kundenstamm, bekam von einem neu aquirierten Firmenkunden den Auftrag, für einen Mitarbeiter noch am gleichen Tag einen Mietwagen der unteren Klasse (VW-Golf) zu vermitteln.

Wie üblich wurde die Anmietdauer und der Name des Fahrers angegeben. Der Mitarbeiterin des Reisebüros sowie auch der Geschäftsleitung war der Anmieter des Wagens persönlich bekannt.

Hierbei handelt es sich um einen gut gekleideten jungen Mann mit perfekten Manieren und einem akzentfreien Deutsch. Nur aufgrund des Namens war anzunehmen, dass ses sich hierbei um einen jungen Mann mit türkischen Wurzeln handeln könnte.

Der Wagen wurde bei der Firma Sixt (Stammsitz in München ) vom Reisebüro in Frankfurt angemietet.

Bestätigung sowie Mietwagenvoucher der Firma Sixt wurden dem Kunden per Mail zugestellt.

Der Kunde traf pünktlich bei der Mietwagenstation von Sixt ein, um den Wagen zu übernehmen.

Das Personal ließ sich, wie üblich, den Führerschein sowie die Personalien des Fahrers geben. Dann begann das Unglaubliche.

Der Fahrer besaß einen gültigen deutschen Führerschein, außerdem einen Personalausweis, ausgestellt vom türkischen Generalkonsulat in Deutschland.

Mit anderen Worten, wir haben es hier mit einem Deutsch-Türken zu tun, der junge Mann ist in Deutschland geboren, hier aufgewachsen, zur Schule gegangen und hat hier studiert.

Das Personal der Firma Sixt übergab den Wagen nicht an den Kunden, sondern verlangte die Aufenthaltsgenehmigung für die BRD, um dann zu prüfen, ob er berechtigt ist, hier bei uns in Deutschland einen PKW anmieten zu dürfen. Diese Aufenthaltsgenehmigung, logischerweise unbefristet, befand sich jedoch im Reisepaß des Kunden, und der Reisepaß wiederum lg am Wohnort des jungen Mannes, ca. 40 km von Frankfurt entfernt.

Sixt stellte ihn vor die Alternative: Entweder Sie fahren nach Hause und holen die Aufenthaltsbescheinigung oder es gibt kein Auto.

Vollkommen hilflos rief der Kunde in seinem Reisebüro an. Die Mitarbeiterin war völlig sprachlos und verstand die Welt nicht mehr. Ließ sich dann mit dem Stationsleiter verbinden und erklärte ihm, dass man sich als Partner einer Firma so etwas nicht leisten kann. Welche Möglichkeit gäbe es, damit der Kunden das Auto übernehmen kann? Das Reisebüro hätte für alles gebürgt. Aber nein, erfuhr sie, es gäbe eine Anweisung aus München, verfaßt von Herrn Erich Sixt persönlich, dass türkische Staatsbürger bei Sixt keine Mietwagen anmieten dürfen!

Auf Bitten und Drohen der Reisebüro-Mitarbeiterin rief der Stationsleiter von Sixt in München bei der Sicherheitsabteilung an. Eine halbe Stunde später rief er zurück, natürlich mit der Absage, es gehe nicht. Die Frage: Was machen Sie, wenn ein Amerikaner nach Deutschkand kommt und einen PKW bei Sixt anmieten möchte, bestehen Sie dann auch auf eine Aufenthaltsgenehmigung der BRD? wurde mit den Antwort abgewehrt, dabei handele es sich ja um einen Touristen. Und die Anweisung aus München komme nur bei türkischen Staatsbürgern zur Anwendung. Eine Ausnahme im Geschäftsablauf der Firma Sixt.


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Kategorie(n): Inland 

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