Gastautor 05.04.2010 14:53 +Feedback
Heinsohn beruhigt seine Kritiker: Mindestens noch 100 Jahre Hartz IV
Von Gunnar Heinsohn
Auf vielfache - auch durch Anzeigen untermauerte - Bitten möchte der Autor noch einmal seine HARTZ-IV Garantie öffentlich bekunden.
Seit mehr als einem halben Jahrzehnt schlägt er vor, die deutsche Sozialpolitik wenigstens für die wirklich Hilflosen dadurch nachhaltig bezahlbar zu machen, dass man sie auf das zum 1. Januar 1997 von Bill Clinton in Amerika geschaffene Konzept umstellt (Artikel dazu in Kursbuch, Die Welt, Der Monat, Achgut, Tagesspiegel, Frankfurter Allgemeine Zeitung etc.). Jedem US-Bürger wird für Notlagen ein Fünfjahresblock aus Steuergeldern eingeräumt. In Kenntnis dieser Frist - also des Wegfalls lebenslanger Versorgung - kann er mit dem Konto ökonomisch umgehen. Er kann selbst entscheiden, ob nicht doch erst Ersparnisse oder gegenseitige Verwandtenhilfe zum Zuge kommen sollten, bevor er das Geld der Mitbürger abruft.
Sollte - wofür wenig spricht - eine solche Reform auch in Deutschland bedacht oder gar umgesetzt werden, hätten selbstverständlich die bisher auf Dauer in HARTZ IV eingerichteten Bürger ein Recht auf Besitzstandswahrung. Etliche Millionen, die vor einem neuen Gesetz ihre Zukunft im Vertrauen auf Lebenszeit-HARTZ IV geplant haben, würden selbstverständlich bis ans Ende ihrer Tage, also noch über viele Jahrzehnte hinweg einen Anspruch auf menschenwürdige Bezahlung haben. Wie bei jeder Gesetzesänderung würde die neue Regelung erst nach einem Stichtag gelten. Niemand würde plötzlich nach fünf Jahren auf eigene Füße gestellt, der sich noch auf das alte Gesetz eingestellt hat.
Neugeborene, die vor dem Stichtag geplant wurden und womöglich niemals “ausbildungsreif” werden, wie die Bundesregierung das 2010 schon für ein Viertel des Nachwuchses ermittelt, würden Versorgungsansprüche bis deutlich in das 22. Jahrhundert geltend machen können. Da die Lebenserwartung steigt, werden ja auch von ihnen viele ihren hundertsten Geburtstag erleben. Die HARTZ-IV Übergangsperiode soll sicherstellen, dass er auch im Jahre 2110 angemessen gefeiert werden kann.
Selbstverständlich müssten für dieses Jahrhundert auch Sozialhelfer ausgebildet, eingestellt und entlohnt werden. Wer hierfür seinen Berufsweg geplant hat, darf selbstverständlich auf eine gesicherte Zukunft hoffen. Bei 35 Berufsjahren können sogar noch zwei bis drei Generationen von Helfern auf Einkommen und Rente durch Hartz-IV-Arbeit rechnen. Dasselbe gilt selbstverständlich für Politiker, von denen die HARTZ-IV-Ansprüche in den Parlamenten zu vertreten sind.
Der Autor wurde zudem aufgefordert, eine Garantie dafür abzugeben, dass bei einer möglichen Änderung der deutschen Sozialgesetzgebung die Zahler für ein weiteres HARTZ-IV-Jahrhundert in ausreichender Qualifikation und Anzahl auch wirklich vorhanden sind. Er versichert, dass sich niemand mehr über eine solche Garantie freuen würde. Er erinnert aber daran, dass schon heute bei 160.000 qualifizierten Auswanderern pro Jahr 80.000 HARTZ-IV-Mütter ihren Versorger verlieren. Denn eine nicht vermittelbare Frau bekommt bei zwei Kindern bis zum 50. Lebensjahr 415.000 Euro von ihren Mitbürgern. Man benötigt dafür die Steuern von zwei voll erwerbstätigen Nettozahlern. In weniger als einem Jahrzehnt könnten - rein statistisch betrachtet - fast alle HARTZ-IV-Familien ihre Versorger schlicht dadurch verlieren, dass die auswandern. Da das Recht auf HARTZ-IV momentan nicht höher steht als das Recht auf Auswanderung, werden die Regierung einstweilen zögern, dem Wunsch des Autors nach einer unbegrenzten Finanzierungsgarantie nachzukommen. Aber bestimmt finden sich Politiker, die Zahlungsansprüche, für deren Erfüllung vielleicht schon in zehn Jahren die Steuerbürger fehlen, selbst für ein komplettes Jahrhundert als sicher ausgeben. Ihr Herbeiziehen für tatkräftige Hilfe bei plötzlichem Sinken oder Ausbleiben von Überweisungen sei hier ausdrücklich empfohlen.
Womöglich kennen sie sogar einen Weg, die hiesige Schrumpfung und Vergreisung in eine stetige und steigende Zahlungsfähigkeit zu wenden. Denn momentan werden von 100 benötigten Nachwuchskräften 35 erst gar nicht geboren. 15 erweisen sich als nicht ausbildungsreif und 10 wandern aus. Es bleiben also nur 40. Von den aber träumen auch schon 20 bis 30 von einer Zukunft in anderen Ländern. Wird es gelingen, vor diesen vierzig Aufrechten die Versorgungsansprüche der Alten, der Jungen und der HARTZ-IV Bürger wenigstens so lange zu verstecken, bis sie selbst für einen Neuanfang im Ausland zu alt sind? Immerhin gelten sie als ausbildungsreif und könnten deshalb doch beizeiten alles für sie Notwendige rauskriegen! Und die halbe Welt legt rote Teppiche für sie aus. Allein die fünf großen Angloländer Australien, England, Kanada, Neuseeland und USA benötigen jährlich 1,7 Millionen tüchtige Einwanderer, um nicht ebenfalls in die hiesige Abwärtsspirale aus Dequalifzierung und Überalterung zu geraten. In Deutschland wachsen pro Jahr von diesem Format nur 350.000 bisher noch nicht zur Auswanderung Entschlossene heran. Spielend kämen sie alle unter, dürften aber ihre Schutzbefohlenen aus HARTZ-IV nicht mitbringen. Das wiederum wird man denen kaum verheimlichen können.
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Kategorie(n): Inland Wirtschaft


