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  12.02.2010   09:52   +Feedback

Hartz IV in der DDR

Liebe Wähler der Partei DIE LINKE, bitte genau lesen:

StGGB der DDR, 5. Abschnitt
Sonstige Straftaten gegen die allgemeine, staatliche und öffentliche Ordnung

§ 249. Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten.

(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden.

Danke an Leser C. G. für den Tipp.


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Kategorie(n): Inland 

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