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  30.06.2008   12:28   +Feedback

“Folterdrohung ist keine Menschenrechtsverletzung”

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik Deutschland im Fall Magnus Gäfgen nicht wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt. Gäfgen, dem im Jahr 2002 von der Polizei Folter angedroht worden war, könne nicht behaupten, Opfer von Folter oder unmenschlicher Behandlung gewesen zu sein, erklärte das Gericht am Montag in Strassburg. Es liege auch keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren vor, weil alle durch die Folterdrohung erwirkten Geständnisse im Strafprozess nicht verwertet wurden. Die Entscheidung erging mit sechs Stimmen zu einer Stimme. Damit muss der Strafprozess gegen Gäfgen nicht wieder aufgerollt werden. http://www.nzz.ch/nachrichten/international/fall_gaefgen_1.772858.html
http://www.sueddeutsche.de/panorama/meinung/925/183354/

(Henryk M. Broder)


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Kategorie(n): Inland 

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