18.10.2012   15:42   +Feedback

Fairness und Gerechtigkeit für das Kopftuch!

Zum womöglich ersten Mal hat ein deutsches Gericht ein Kopftuchverbot als rechtswidrig erachtet. In einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil hat das Arbeitsgericht Berlin im März einer jungen Berlinerin Recht gegeben, die sich um eine Ausbildungsstelle als Zahnarzthelferin beworben hatte und nur ihres Kopftuchs wegen nicht eingestellt wurde. Damit habe der Zahnarzt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, befand das Gericht, die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden. Das Kopftuch sei nämlich kein beliebiges Kleidungsstück, sondern „Ausdruck der eigenen Religiosität gegenüber der Umwelt“, sein Tragen sei „Akt der Religionsausübung“. Dass es auch gläubige Musliminnen gebe, die kein Kopftuch trügen, ändere daran nichts. http://www.tagesspiegel.de/politik/kopf-hoch-mit-kopftuch-junge-muslima-klagt-erfolgreich-gegen-kopftuchverbot/7267392.html

Siehe auch:
Ein neuer Fall von extremer Religionsausübung sorgt in Ägypten für heftige Debatten: Eine Lehrerin ist von der Schule verwiesen worden, weil sie angeblich “im Spaß” zwei zwölfjährigen Schülerinnen einen Teil der Haare abgeschnitten hatte. Der Gouverneur der Provinz Luxor nannte den Vorfall “beschämend”, die Lehrerin sei versetzt worden. http://www.spiegel.de/schulspiegel/aegyptische-lehrerin-schneidet-kopftuchlosen-schuelerinnen-die-haare-ab-a-861956.html

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Kategorie(n): Inland 

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