Rainer Bonhorst 06.02.2012 13:20 +Feedback
Die Schönheit der Scharia
Die Anwendung der Scharia in der deutschen Rechtsprechung ist außerordentlich problematisch. Warum? Weil die deutschen Richter überhaupt nicht im islamischen Recht ausgebildet sind. Ihre Ausbildung konzentriert sich auf das Grundgesetz, das bürgerliche Recht und das deutsche Strafrecht. Wird es nicht höchste Zeit, deutsche Richter auch in die subtilen Schönheiten der Scharia einzuführen?
So kann der traditionell ausgebildete Richter bis heute nicht beurteilen, wann eine Frau nur ausgepeitscht werden muss oder wann sie zur Steinigung ansteht. Dieses Nichtwissen könnte zu tragischen Fehlurteilen führen. Zwar kann eine Frau, die fälschlicherweise nur ausgepeitscht wurde, nachträglich noch ergänzend zur Steinigung freigegeben werden. Umgekehrt aber ist eine solche Strafergänzung nicht möglich, da nach einer Steinigung nur noch posthum gepeitscht werden könnte.
Nun machen solche dramatischen Fälle bekanntlich nur einen kleinen Teil der Scharia aus. Widmen wir uns also der alltäglicheren Frage des Züchtigungsrechts. Welcher Richter weiß schon, wie und wann der Mann gemäß der Scharia das Züchtigungsrecht an seiner Frau auszuüben hat? Muss die Züchtigung mit bloßer Hand erfolgen oder darf ein Züchtigungsinstrument zu Hilfe genommen werden? Wenn ja, welches? Lauter Fragen, denen ein deutscher, in der Scharia ungeschulter Richter ratlos gegenüber steht.
Das Problem fängt ja bereits unterhalb der Strafrechtsschwelle an. Kein deutscher Richter kann sagen, was ein fundamentalistischer Moslem tun muss, damit seine Frau eine Burka oder eine Nikab, also einen Ganzkörperschleier trägt. Welche Maßnahmen stehen ihm im Falle von Ungehorsam, etwa bei einem fatalen Hang zu Jeans und T-Shir, zur Verfügung? Kann er sie lediglich durch Einsperren am Verlassen des Hauses hindern oder kann er sie notfalls durch Anwendung einfacher körperlicher Gewalt in das Ganzkörpergewand hineinzwingen?
Man könnte noch viele Beispiele zur Problematik richterlicher Unwissenheit aufführen. Aber es ist wohl an der Zeit, klarzustellen, dass die Scharia bei uns nur angewendet wird, wo sie mit deutschen, also römischem Recht übereinstimmt. Damit fällt das Thema Auspeitschung oder Steinigung in den Bereich bloßer Theorie. Beides, Auspeitschung und Steinigung sind unserer Rechtstradition fremd. Vergleichbar mit dieser Strafmethodik wäre auf unserem Boden allenfalls die hochnotpeinliche Befragung mit anschließender Verbrennung der Schuldigen. Aber von diesen Formen der Strafausübung haben wir uns vor einiger Zeit verabschiedet. Auch die Züchtigung der Frau, obgleich sie in nichtmoslem Kreisen durchaus beheimatet ist, lässt sich mit unserem Recht nicht in Einklang bringen.
Im Grunde geht es dabei fast immer um Frage der Gleichberechtigung. Und da steht das moderne deutsche Recht der Scharia ständig im Wege. Aber muss das sein? Muss der Konflikt zwischen paternalistischer Scharia und unserem neuzeitlich-egalitären Recht auf ewig bestehen? Bei etwas historischer Flexibilität böte sich durchaus ein Kompromiss an. Man müsste sich nur auf unser Recht der fünfziger Jahre zurückbesinnen und schon würde man staunend feststellen, dass die Rolle der Frau im damaligen Deutschland der in der Scharia zum Verwechseln ähnlich war.
Um nur ein Beispiel zu nennen: Damals musste eine Frau die Genehmigung ihres Ehemannes einholen, wenn sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen wollte. Würde man diesen alten Rechtszustand modifiziert wieder einführen, so böte sich mit einem Schlag die Chance auf einen faszinierenden integrativen Kompromiss. Man müsste dem Mann, ob Moslem, ob Christ, Jude oder Heide nur das Recht einräumen, seiner Frau zu sagen: „Du darfst zur Arbeit gehen, aber nur wenn du eine Burka trägst.“ Und schon hätten wir einen gewaltigen Schritt gegenseitiger Integration getan, ohne dabei unsere eigene westliche Tradition ganz zu verlassen.
Allerdings scheint es eine unerklärlich große Zahl von Moslems in Europa zu geben, die von der Scharia ganz und gar nichts wissen wollen, darunter auffallend viele Frauen. Kann es sein, dass diese moslemischen Skeptiker und Skeptikerinnen etwas wissen, was einige deutsche Richter nicht wissen?
Permanenter Link | Druckversion
Kategorie(n): Inland


