23.07.2008   13:42   +Feedback

Der vergessene Folterkeller von Pankow

Durch die Neue Schönholzer Straße in Pankow gehe ich fast jeden Tag, meist auf dem Rückweg von meinem Morgenspaziergang mit Hund im Bürgerpark. Ich schaue bei meinem Lieblingsblumenladen vorbei und nehme einen Strauß oder die Erinnerung an ein schönes Arrangement mit in meine Wohnung.
Gestern Abend erfuhr ich bei einer Veranstaltung der Gedenkbibliothek für die Opfer des Stalinismus, dass sich im Haus Nummer 36, genau gegenüber dem heutigen Blumenladen, ein Gefängnis der sowjetischen Geheimpolizei befand, damals NKWD genannt. Ich wohne seit 28 Jahren in Pankow und glaubte bis gestern die Ortsgeschichte gut zu kennen. Von diesem Gefängnis und seinen Folterzellen hatte ich nie etwas gehört. Nebenan befindet sich das Rathaus mit seinem Ratskeller. Die Gasträume müssen unmittelbar an das ehemalige Gefängnis stoßen. Der Hof , auf den die Gefangenen zum Abort geführt wurden, grenzt an ein Schulgelände. Das Ganze liegt keine zwei Minuten vom Pankower Markt entfernt. Wie konnte dieser Ort des Grauens so in Vergessenheit geraten? Als ich mir heute Morgen die Örtlichkeiten ansah, traf ich einen Handwerker, der im Keller Leitungen reparierte. Es sähe dort sehr „katakombenmäßig“ aus, „mit Stahltüren und so“. Mehr war vorerst nicht zu erfahren.
Joachim Giesike war siebzehn, als er mit diesen Katakomben Bekanntschaft machte. Er hatte am 25. Juni 1945 nach der Schule einen Freund besucht, um zu erfahren, warum der den Unterricht versäumt hatte. Kaum war er im Elternhaus dieses Freundes in der Frohnauer Gartenstadt angekommen, erschien ein Mann von der sowjetischen Militäradministration, um den Freund zu einer Zeugenvernehmung mitzunehmen. Giesicke könne nach hause fahren. „Ich bleibe bei meinem Freund“ Dieser Satz sollte ihn mehr als acht Jahre seines Lebens kosten.
Sie wurden auf einen LKW verladen und nach Pankow gefahren. Im Keller der Schönholzer Straße verbrachte er die nächsten qualvollen Wochen. Die Verhöre fanden immer nachts statt. Er sollte gestehen, mit seinem Schulfreund einen Munitionszug in die Luft gesprengt zu haben. Als er sich trotz Schlägen mit einem so genannten Siebenstriemer, einer durch Bleikugeln verstärkten Lederpeitsche und mit dem Pistolenknauf seines Vernehmers standhaft weigerte, ein Geständnis zu unterschreiben, wurde das Papier schließlich vor seinen Augen zerrissen. Er unterschrieb statt dessen eine Erklärung, dass er der Hitlerjugend angehört hätte. Danach ließ man ihn einige Tage und Nächte in Ruhe. Er lag in seiner Zelle ohne Decke oder Unterlage auf drei Brettern. In der Ecke stand ein verrosteter Kübel. Das war alles. Vor den Zellentüren waren die Gänge mit dicken Läufern ausgelegt, damit die Gefangenen die Schritte der Wachen nicht hören konnten.
An Flucht war nicht zu denken. Einer versuchte es trotzdem. Er versteckte sich beim Toilettengang im Kanalisationsrohr und hoffte , in der Nacht die nahe Straße zu erreichen. Der Junge, nicht älter als Giesicke, wurde von einem Spürhund entdeckt und vor den Augen seiner Mitgefangenen mit zwei Wasser C-Rohren zu Tode gespritzt.
Am 29. August wurden Giesicke und sein Schulfreund, gemeinsam mit anderen Angeklagten in die NKWD-Haftanstalt Hohenschönhausen gefahren, wo sie vor ein Militärtribunal gestellt wurden. Während der gesamten „Verhandlung“ wurden die Angeklagten kein einziges mal befragt. Sie hatten auch sonst keine Gelegenheit, sich gegen die Anschuldigungen zu verteidigen Allerdings wurden gegen alle Angeklagten, bis auf Giesickes Schulfreund, die ursprünglichen Anschuldigungen fallen gelassen Sie wurden lediglich wegen ihrer Mitgliedschaft in der Hitlerjugend zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Für den Schulfreund lautete das Urteil Tod durch Erschießen wegen „Aufstands“. Allerdings scheint selbst den abgebrühten Richtern bei diesem Urteil nicht ganz wohl gewesen zu sein. Denn sie sagten dem Verurteilten unmittelbar nach der Verkündung, er könne beim Obersten Sowjet ein Gnadengesuch einreichen. Das Gericht würde es vorbereiten und absenden. Als der Verurteilte es ablehnte, „Bolschewisten um Gnade“ anzuflehen, gab der Richter zu bedenken, dass es um Leben und Tod ginge , da solle man seine Chance nutzen. Der Verurteilte lehnte das Gnadengesuch weiter ab und wurde wenige Tage später erschossen. Für Giesecke und seine Mitangeklagten begann ein mehr als achtjähriger Leidensweg durch die Hölle von Workuta, die er als Einziger überlebte.
Im Mai 2000 wurden alle von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Förderation rehabilitiert.


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Kategorie(n): Bunte Welt