Gastautor 16.09.2008 21:34 +Feedback
Übergesetzlicher Notstand
Von Eva Ziessler
Während ich letzte Woche beim Einkaufen war, hat ein Nachbar meine Wohnungstür aufgebrochen, ist in meine Küche gegangen und hat die laufende Waschmaschine ausgestellt. Er wartete dann vor meiner Tür, bis ich zurückkam. Diese Maßnahme habe er ergreifen müssen, sagte er mir offen, da ich ja trotz seiner vorherigen Ermahnungen immer noch zu häufig waschen und durch den Energieverbrauch die globale Erwärmung verschlimmern würde. Auch wenn das Türaufbrechen ja eigentlich eine strafbare Sachbeschädigung sei, so konzedierte er, sei er doch in diesem Fall gerechtfertigt, weil er ja ein schlimmeres Unheil (als die Sachbeschädigung), nämlich unser aller Klimatod, von der Menschheit abgewendet habe…
Die Geschichte stimmt natürlich nicht. Aber soweit hergeholt ist sie nun auch wieder nicht:
Eine Jury an einem Strafgericht in England hat nämlich gerade sechs Greenpeace-Aktivisten vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen ( http://www.independent.co.uk/environment/climate-change/cleared-jury-decides-that-threat-of-global-warming-justifies-breaking-the-law-925561.html ). Die Umweltschützer hatten letztes Jahr den Vornamen von Gordon Brown auf den 200 Meter hohen Schornstein eines Kohlekraftwerks von E.ON in Kent gepinselt. Zum Hochkommen waren sie mit Kletterausrüstung angetreten. Durch die Aktion sollte der Neubau eines Kohlekraftwerks verhindert werden. Die Beseitigung der Schrift kostete 35.000 Pfund.
Als Zeugen zum neuntägigen Prozess reisten Klimaexperten unter anderem von der NASA aus den USA an-und bestätigten, dass die Angeklagten unter „lawful excuse“, also in einer Art „übergesetzlichen Notstandes“ gehandelt hätten. So sah das auch die Jury: Der Sachschaden sei gerechtfertigt, weil die Angeklagten durch ihre Protestaktion einen noch größeren Schaden, nämlich den Klimawandel, hätten verhindern wollen.
Das ist ein erstaunliches Urteil, weil der Entschuldigungsgrund der „lawful excuse“ im britischen Recht nämlich Gefahr im Verzug voraussetzt. Gedacht ist an Fälle wie: Man darf die Tür eines Hauses eintreten, um einen Brandherd im Haus zu löschen. Nicht gedacht ist an Fälle, in denen jemand etwas für gefährlich hält, was aber gesetzlich erlaubt ist: So hat man keine „lawful excuse“, wenn man die Tür eintritt, weil man meint, von der spiritistischen Sitzung im Haus gingen gefährliche Vibrations aus.
Auch wundert mich, dass die Jury hier überhaupt über den Entschuldigungsgrund befinden konnte. Ich dachte immer, Jurys dürften nach britischem Recht nur über Tatsachenfragen (die waren hier unstrittig, weil die Greepeacler sich zu ihrem Tun bekannt haben), nicht aber über Rechtsfragen urteilen. Das, dachte ich, sei dem Richter vorbehalten. Und der, meine ich, hätte sagen müssen, dass ein möglicher Klimawandel keinen Entschuldigungsgrund darstellt, dass im übrigen auch ein Schornsteingraffiti kaum ein geeignetes Mittel zur Verhinderung des Klimawandels sein dürfte. Das wäre so, als würde man das Auto des Nachbarn zerstören, um den davon abzuhalten, in Zukunft Häuser anzuzünden.
Aber nach dem Zeitungsbericht war dies nicht das erste Urteil, in dem Umweltaktivisten auf diese Weise freigesprochen wurden. So hätten sich bereits 1999 Greenpeace-Mitglieder erfolgreich auf die „lawful excuse“ berufen, nachdem sie ein Feld mit Genpflanzen zerstört hatten.
Wenn das ein Trend im britischen Recht sein sollte, so ist er besorgniserregend. Hier wird nämlich Tatstrafrecht durch Gesinnungsstrafrecht ersetzt: Solange die Motive der Täter lauter sind, ist alles erlaubt. Bleibt nur zu hoffen, dass die ehrenvollen Protestler wenigstens zivilrechtlich dazu verpflichtet werden können, den finanziellen Schaden zu bezahlen. Aber darüber sagt der Artikel leider nichts.
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Kategorie(n): Ausland


