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  09.06.2008   13:37   +Feedback

Auch beim Fußball: soziale Eiszeit in Deutschland


“Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen
an und stürzt beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner
privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im
Blut hatte.” [Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 23.März 1999 - 15 C
3047/98]

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Kategorie(n): Inland 

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