Joachim Nikolaus Steinhöfel / 31.01.2016 / 14:05 / 14 / Seite ausdrucken

Zum Schusswaffengebrauch an der deutschen Grenze

Maßgebliche Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien sind sich seit langem einig. Die Vorsitzende der AfD, Frauke Petry, habe sich "politisch vollends verirrt" (Thomas Oppermann, SPD) und wandele mit ihrer Forderung, im Extremfall den illegalen Grenzübertritt nach Deutschland auch mit dem Einsatz von Schusswaffen zu verhindern, auf den Spuren des Staatsratsvorsitzenden der DDR, Erich Honecker. Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt erklärte: „Frauke Petry offenbart die hässliche Fratze der AfD.“ Es zeige sich, dass die AfD eine zutiefst rassistische, diskriminierende und menschenverachtende Partei sei. Was man von den zur Pädophilie neigenden Grünen ja nicht sagen kann.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, dessen Gesinnungsgenossen an der innerdeutschen Grenze Hunderte von „Republikflüchtlingen“ liquidiert haben, nannte die Aussagen der AfD-Vorsitzenden „inhuman, verroht und antidemokratisch“.

„Die Frau ist offensichtlich geisteskrank“, meint der Vorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG), Dieter Dombrowski. Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sagte schließlich: „Das ist eine gespenstische Äußerung und zeigt, zu welcher entmenschlichten Politik die AfD bereit wäre, wenn sie an die Macht käme.“ Vizekanzler Gabriel trat für eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz ein. Die Partei müsse zudem von TV-Runden ausgeschlossen werden.

Dass die publizierte Meinung in die selbe Richtung trompetet, darf ich nur colorandi causa anmerken. Ebenso, dass es die AfD ohne Angela Merkels „Euro-Rettungs“-, und „Flüchtlingspolitik“ vermutlich gar nicht geben würde. Jedenfalls nicht als demnächst wohl drittstärkste Kraft im Parteienspektrum.

Den oben zitierten Lichtgestalten des deutschen Politikbetriebes möchte ich vorschlagen, sich auf die Website des Bundesjustizministers zu begeben und sich mit dem seit 1961 gültigen und damit von CDU, CSU, SPD, FDP und Grünen entweder erlassenen oder nicht aufgehobenen, mithin zu verantwortenden Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) vertraut zu machen, und zwar mit dessen § 11 - „Schußwaffengebrauch im Grenzdienst“. Dort hat der Gesetzgeber wie folgt formuliert:

Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen.

Ist es vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich, was man sich alles nachsagen lassen muss, wenn man auf eine seit über 50 Jahren bestehende Gesetzesvorschrift hinweist. Aber keine Sorge. In Deutschland muss man sich seit den permanenten Verfassungs- und Rechtsbrüchen bei „Energiewende“, „Euro-Rettung“ und in der „Flüchtlingskrise“ keine Gedanken darüber machen, dass geltendes Recht möglicherweise zur Anwendung kommen könnte. Vielleicht von der Eintreibung der Steuern und der GEZ-Gebühren einmal abgesehen.

Siehe auch

Gegen 2.15 Uhr nachts beobachteten beide Beamte zwei je mit zwei männlichen Personen besetzte Motorräder, die eine aus Richtung der Grenze kommende Landstraße befuhren und sich einer hell erleuchteten, im Grenzbezirk liegenden Kreuzung näherten, deren Ampel für ihre Fahrtrichtung Rotlicht zeigte. Fahrer des ersten Motorrades war der 22jährige Ralf H., Sozius der 20jährige Karl-Heinz R.. Fahrer des zweiten Motorrades war der 18jährige Frank H., ein Bruder von Ralf H., Sozius der 22jährige Nebenkläger Br.. Die beiden Zollbeamten entschlossen sich, die Personen zu überprüfen. Der Zeuge D. setzte das Dienstfahrzeug frontal vor die beiden Motorräder. Ralf H. hatte zu diesem Zeitpunkt wegen des Rotlichts bereits angehalten. Ob auch Frank H. schon stand oder sein Motorrad noch langsam ausrollen ließ, konnte nicht geklärt werden. Beide Kradfahrer erkannten, daß es sich bei dem vor ihnen haltenden VW-Bully um ein Einsatzfahrzeug der Polizei oder des Zolls handelte. Noch bevor der Angeklagte ausgestiegen war und den Motorradfahrern zu verstehen geben konnte, daß sie kontrolliert werden sollten, rief Ralf H. seinem hinter ihm befindlichen Bruder zu: "Hau ab!" In diesem Moment schaltete die Ampel auf "grün" um. Ralf H. startete mit starker Beschleunigung, passierte in einem Bogen den Angeklagten und fuhr, die Kreuzung diagonal überquerend, auf der Gegenfahrbahn geradeaus davon. Der Angeklagte gab daraufhin zwei als "Anhalteschüsse" gedachte Warnschüsse ab. Sofort nach dem Zuruf seines Bruders gab auch Frank H. Vollgas, fuhr so dicht um den Angeklagten herum, daß dieser zurückweichen mußte, und folgte seinem fliehenden Bruder. Nachdem der Angeklagte seine Überraschung, überwunden hatte, trat er wieder einen Schritt nach vorn und gab, als das zweite Motorrad schon mindestens 100 m von ihm entfernt war, einen gezielten Schuß auf das in die Dunkelheit entschwindende Motorrad ab, dessen Position er in etwa dem noch erkennbaren Rücklicht entnehmen konnte. Er wollte eine der beiden auf ihm fahrenden Personen treffen, um auf diese Weise deren Anhaltepflicht durchzusetzen. Das Geschoß traf den Nebenkläger in den Rücken. - Der Fahrer und der Nebenkläger als Beifahrer des Motorrades waren verpflichtet, dem Anhaltegebot der Beamten nachzukommen. Das ganze Urteil

 

 

 

 

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Josef Kneip / 31.01.2016

Von der AfD ist noch nicht bekannt, dass durch ihr Verhalten jemand ums Leben gekommen wäre. Gleiches kann man von unserer Kanzlerin nicht sagen. Ihr Lockruf hat bewirkt, dass sich Millionen Menschen auf den Weg nach Europa gemacht haben, von denen dann Hunderte, wenn nicht tausende im Mittelmeer ertrunken sind. Sicher wollte sie nicht, dass jemand umkommt. Aber ihre leichtfertige und unverantwortliche “Einladung” mit Grenze nach oben offen, hat den Flüchtlingsansturm ausgelöst und zu diesen tragischen Ereignissen geführt. Vielleicht sollte man das auch einmal thematisieren, als nur auf der AfD herumzuhacken, die bisher außer dumme Sprüche zu kloppen noch niemand was getan hat. Dumme Sprüche kloppt auch der Justizminister, wenn er renommierte Juristen wegen ihrer Kritik an den Rechtsverletzungen unserer Regierenden zu geistigen Brandstiftern macht. Dies wäre daher eher ein Fall für den Verfassungsschutz. Denn unsere Verfassung ist tatsächlich in Gefahr. Und zwar durch die, die doch sogar einen Eid auf die Verfassung geschworen haben.

Markus Winter / 31.01.2016

Deutschland im Panik Modus, wenn schon das Beschreiben eines Gesetzestextes ausreicht,um auf die Verfassungsschutzliste gesetzt zu werden-was sagt uns das? Und wo geht es noch hin? Wenn der Faschismus zurückkehrt,wird er nicht sagen: Ich bin der Faschismus.Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus. Danke für den Verweis auf die Gesetzesstelle. Ich bin kein AFD Symphatisant, aber was sich mittlerweile bei den etablierten Parteien abspielt ,das macht mir Angst.

Ulrich Spinner / 31.01.2016

Im zitierten Urteil wird ist von “sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes” und Abwägung gesprochen. Gut so. Die beiden Frontfrauen der AfD sprengen mit Einbringen des Aspektes Schusswaffengebrauch die Verhältnismäßigkeit der politischen Diskussion. Fragt sich nur ob das abgewogene Absicht war, ein Beweis für fanatische Tendenzen oder schlicht Dummheit. Der Umstand, dass sich nun teilweise die falschen Leute (z.B. Vertreter der Linke) über die Aussagen von Petry und von Storch aufregen, macht deren Aussagen in der Sache nicht besser.

Magdalena Schubert / 31.01.2016

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, für diesen Artikel bin ich Ihnen sehr dankbar, denn er liefert gute und sachliche Argumente für die “ungeheuerliche” Aussage der AfD. Als ich die Schlagzeilen in den Medien las dachte ich mir: “Oje! Jetzt haben sie ein gewaltiges Eigentor geschossen! Das war alles andere als klug!” Aber ausgehend von der schlichten Tatsache, dass ein Staat das Recht und die Pflicht (?) hat, seine Grenzen zu schützen, ist es im Grunde wieder nur die geheuchelte Empörung der Gut- und Bessermenschen, die unseren Schutz und unsere Sicherheit den Migranten zuliebe bedenkenlos aufs Spiel setzen. Mit besten Grüßen Magdalena Schubert

Axel Wahlder / 31.01.2016

herzlichen Dank für solch wertvolle Recherche, lieber Herr Steinhöfel!

Herwig Mankovsky / 31.01.2016

Man beachte auch bei diversen Politikertreffen den Sicherheitsaufwand mit Stacheldraht und MPi-Posten. Wer will, kann es ja einmal versuchen, unbewaffnet in so einen Sperrbezirk ,,einzuwandern” und die Anhalteversuche ignorieren…...Viel Glück, denn die Mächtigen wissen sich zu schützen, verwehren dies aber den Untergebenen.

martin hergenhan / 31.01.2016

Das sehe ich auch so. Frau Petry hat doch nur auf ein bestehendes Gesetz hingewiesen. Warum wird sie jetzt in der Presse von unfähigen Politikern zerrissen???? Hätte ein Politiker einer anderen Partei wie CDU, SPD Grüne usw. dies so geäussert würde es niemanden interessieren, nur bei der AFD wird mit anderen Maßstäben geurteil. Das Wahlvolk hat dies durschaut und wird trotzdem das Kreuz bei der AFD machen, hahaha. Und ausserdem ist Frau Petry schlau genug um vor den kommenden Wahlen solche Äusserungen nicht ohne Blick in Gesetze zu werfen zu machen. Da haben sich die Gabriels usw. wieder in etwas verrannt um von ihren Schwächen die es zu Hauf gibt abzulenken. Mein Kreuz ist und bleibt bei der AFD.

Frank Jankalert / 31.01.2016

Das Niveau an linksradikaler Hysterie um die Einwanderungsfrage herum lässt solche nüchternen Betrachtungen kaum noch durchdringen.

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