Manfred Haferburg / 18.02.2016 / 06:30 / 13 / Seite ausdrucken

Zivilcourage und die ganze Härte der Gesetze

Wohl dem, der eine Oma hat. Meine Oma war lebensklug und drückte das in einer Unmenge von weisen Sprüchen aus. Die meisten davon haben sich bei mir dauerhaft eingebrannt und spuken munter in meinem Kopf umher. Einer davon war: „Trau keinem Pfaffen, keinem Rechtsverdreher und keinem Regierenden“. Meine Oma sagte geradeheraus, was sie meinte.

An diesen drastischen Spruch wurde ich erinnert, als ich feststellte, dass unsere Kanzlerin eine Pfarrerstochter und Politikerin ist und unser Bundespräsident ein Pfarrer und auch ein Politiker - so erfüllen sie beide zwei Kriterien meines Omaspruches. Zu den „Herausforderungen“, die uns diese beiden klerikal Regierenden aufnötigen, gehört auch ihre oftmals wiederholte Forderung nach „mehr Zivilcourage“.

Es gibt fast keinen Politiker mehr, der angesichts der um sich greifenden Gewalt nicht nach mehr Zivilcourage der Bürger ruft. Courage, aus dem Französischen „der Mut“ bedeutet nicht das Fehlen von Furcht, sondern das Handeln trotz dieser. Wie edel, wer könnte sich dem verschließen?

Schon 2010 forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) von den Bürgern mehr Zivilcourage und Wachsamkeit: "Wir brauchen wachsame Bürgerinnen und Bürger, und wir brauchen die richtigen Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität. … Wir brauchen Polizistinnen und Polizisten, aber wir brauchen genauso Bürgerinnen und Bürger mit Zivilcourage. Lassen Sie uns alles dafür tun, damit unser Land noch sicherer wird. Siehe hier.

Dann 2012 folgt der frischgekürte Bundespräsident Joachim Gauck und fordert:  Vor dem Roten Rathaus brennen weiterhin die Kerzen zum Gedenken an das Opfer Johnny K., und auch drinnen im Großen Festsaal ist die Gewalttat von vergangener Woche an diesem Montagvormittag eines der bestimmenden Themen beim offiziellen Antrittsbesuch des neuen Bundespräsidenten beim Regierenden Bürgermeister. „Ich wünsche mir mehr bürgerschaftliches Engagement gegen Gewalt“, sagt Joachim Gauck vor rund 200 geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft und Kultur. Bei Fällen wie dem aktuellen, in dem ein 20-Jähriger nur wenige Meter vom Rathaus entfernt totgeschlagen wurde „geht es um einschreiten“, sagt Gauck. Die Gesellschaft müsse „Strategien gegen Gewalt“ finden, die Menschen müssten „weiter Entschlossenheit zeigen, Gewalt nicht zu tolerieren“.

 Die Lage spitzt sich zu. Fordert doch 2015 auch Bundesjustizminister Heiko Maas (er erfüllt zwei Oma-Kriterien - er ist Anwalt und Politiker): „Angesichts einer steigenden Zahl von Angriffen auf Flüchtlingsheime rufe ich die Deutschen zu mehr Zivilcourage auf. Wir brauchen einen Aufstand der Anständigen“.

Er ruft auf, mit einem feinen Unterschied: Zivilcourage ja, aber nur gegen Fremdenfeindlichkeit. So viel Zeit muss sein. Und die Unanständigen müssen sitzen bleiben.

Wer nicht das Glück hatte, mit weisen Omasprüchen aufzuwachsen, könnte nun auf die Idee kommen, dass es die Regierenden ernst meinten mit ihren Aufforderungen zur Zivilcourage. Er könnte versucht sein, den „Herausforderungen“ gerecht zu werden. Wehe ihm, er hätte den Falschen vertraut. Und es könnte passieren, dass er die Welt nicht mehr versteht.

Ein paar Illustrationen zu meiner steilen These:

Uwe W. muss 600 Strafe zahlen, weil er sich in der U-Bahn-Station für zwei von einem Mann bedrängte Frauen eingesetzt hat. In der Nacht zum 10. November sitzt Uwe W. im U-Bahnhof Implerstraße. Zwei Frauen werden von einem Mann verfolgt. Der Mann schlägt mit einer Bierflasche einer Frau gegen die Schläfe. Die 48-Jährige sinkt zu Boden. … Der Schläger will sich aus dem Staub machen, aber Uwe W. hält ihn fest. Im Gerangel schlägt der Täter mit einer Faust gegen die Brust von Uwe W. In der anderen Hand hat er noch die Bierflasche. Uwe W. gibt dem Schläger einen Schubs und dieser fällt auf die Gleise. Uwe W. kümmert sich um die niedergeschlagene Frau, ein anderer Mann zieht den Schläger aus den Gleisen heraus.

Ingrid Kaps, Pressesprecherin des Münchner Amtsgerichts erklärt: „Man kann auf den Videoaufnahmen erkennen, dass es nicht notwendig war, den Kläger auf die Gleise zu stoßen". Dafür muss Uwe W. nun wegen gefährlicher Körperverletzung 600 Euro Strafe zahlen. …  "40 Tagessätze sind für eine solche Tat recht wenig", erklärt die Pressesprecherin. Denn die Zivilcourage des Münchners sei als "sehr löblich" berücksichtigt worden. Aber Uwe W. ist nun vorbestraft.

Das Amtsgericht hat einen 22-jährigen Ludwigsburger zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil dieser im Juni 2015 in der Ludwigsburger Innenstadt einen Menschen verletzt hat. Dass er dabei quasi in Notwehr handelte, ließ die Richterin unbeeindruckt, obwohl sogar die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert hatte.

Der Helfer war Mitte Dezember sogar in Untersuchungshaft genommen worden. Vor dem Haftrichter hatte er betont, dass er nur eingeschritten sei, um Schlimmeres zu verhindern. „Auch er glaubte mir nicht.“ Der Helfer saß mehrere Wochen in Untersuchungshaft

Die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte versucht hat, einem hilflosen Mann beizustehen, als dieser spätnachts von einer Gruppe stark alkoholisierter Jugendlicher attackiert wurde. Der Mann war vor der Gaststätte „Kanone“ niedergeschlagen und schwer verletzt worden. Während er auf dem Boden lag, wurde weiter getreten - woraufhin der Angeklagte einschritt, die Angreifer wegschubste und das Opfer aus der Gefahrenzone brachte. Bei dieser Aktion habe er um sich geschlagen und auch jemanden getroffen, erklärte er vor Gericht. „Aber das war nie meine Absicht. Ich wollte helfen und hatte Angst, dass der auf dem Boden stirbt, wenn die alle weiter auf ihn eintreten.“

Dem Angeklagten wurde zum Verhängnis, dass einer der Jugendlichen, die er bei seiner Rettungstat zur Seite gestoßen hat, dabei einen Kiefernbruch erlitt. Zahlreiche Zeugen stützen die Aussagen des Angeklagten. Auch das Opfer, der Mann aus Remseck, schilderte vor Gericht ausführlich, wie ihm der Angeklagte zur Hilfe geeilt sei. Die Staatsanwältin und die Verteidigerin kamen daher zu dem Ergebnis: Der 22-Jährige habe in einer Nothilfe-Situation gehandelt. Dass er dabei jemanden verletzte, sei nicht zu bestrafen.

Die Richterin kam zu einem anderen Schluss. Sie verurteilte den 22-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten und zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung. Der Angeklagte ist somit vorbestraft, und es ist denkbar, dass er in einem Zivilprozess von den Tätern auf Schadensersatz verklagt wird. … 

Das sind nur zwei Beispiele der beispiellosen alltäglichen Umkehr der Täter – Opfer – Beziehung vor deutschen Gerichten. Während die Täter kichernd den Gerichtssaal verlassen, finden sich Helfer auf der Anklagebank wieder.

Langsam wird klar, was Kanzlerin und Bundespräsident gemeint haben, als sie „mehr Zivilcourage“ von ihren deutschen Untertanen einforderten: nur nicht dem Täter eins auf die Mütze hauen. Das ist wie Waffengewalt an der Grenze, wie ein Schießbefehl an die Faust. Wenn man als Einzelner gegen aggressive Schläger antritt, gilt es millimetergenau abzuwägen - niemand darf deutlicher gehauen werden, als man selbst abbekommt. Verbalattacken gegen Fremde eskalieren die Situation und sind strafwürdig. Sich als Bürger zu wehren ist fast wie die Gründung einer Bürgerwehr.

Zivilcouragierte Helfer müssen gefälligst nach europäischen Lösungen der Krise suchen. Auch vor der Gaststätte Kanone in Ludwigsburg oder in der Münchener U-Bahnstation Implerstrasse. Auch bei Nacht und Nebel. Das sind sie eben, die neuen Herausforderungen: „es bleibt ein langer, schwerer Weg zu gehen“ (Merkel am 19.03.2015). Wer ihn gehen muss, hat sie nicht gesagt.

Dominik B., Johnny K., Tugçe A., Frank J., Joey K., Burkan I, … und das sind nur einige der ins Koma, zum Krüppel oder in den Tod Geschlagenen - wer erinnert sich noch an all die Namen?

Sie sind die Opfer der Zivilcourage im neuen bunten Deutschland.  Sie sind nicht nur Opfer von Unmenschen, sondern auch von Gutmenschen, die Zivilcourage fordern und dann die Couragierten im Stich lassen.

Noch so ein Spruch von meiner Oma klärt hier vieles auf: „Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand“. Die hohe See hatte sie nie gesehen. Der liebe Gott war sehr beschäftigt. Mit ihrem Spruch meinte meine Oma ausschließlich die korrupten Richter, mit denen sie ihre Erfahrung hatte.

Heute heißt der Spruch zu gut Deutsch: „Zivilcourage lohnt sich nicht“. Sie wird von den Pfaffen, Rechtsverdrehern und Regierenden gefordert aber nicht gefördert.

 

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Leserpost

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Jörg A. Ehm / 20.02.2016

Danke für den couragierten Artikel, der in wohl fast der gesamten übrigen Presse der PC zu Opfer fallen würde (oder fällt)... Die Haltung der Gerichte, die hier zum Ausdruck kommt, ist die Haltung eines Staates, der sich zunehmend über den Bürger stellt, der in allen Belangen den Anspruch erhebt, für uns zu sorgen. Und nur genau dann funktioniert diese Haltung auch, wenn der Staat nämlich weitgehend in der Lage ist, den Bürger auch in solchen Ausnahmesituationen zu schützen. Dann ist Notwehr eben nicht erwünscht, aber eben auch nicht mehr erforderlich. Deutschland 2016 ist eine völlig andere Situation. Der Staat hat einen totalen Allmachtsanspruch, den er im Bereich der Sicherheit allerding in keinster Weise mehr einlösen kann. Das ficht unsere RichterInnen jedoch nicht an. Und auch das hat Methode, man schafft sich die Radikalisierung, die man zur Reproduktion seines Weltbildes und zur Aufrechterhaltung und Verstärkung der eigenen Position benötigt: die Kriminalität steigt, die Polizei wird zunehmend eingeschränkt, aber Selbstschutz wird verboten - die Opfer und die, die fürchten, es zu werden, radikalisieren sich und müssen vorrangig bekämpft werden, ein Grund mehr, Selbsthilfe zu verdammen - ein sich selbst verstäkender Teufelskreis. Da zieht dann auch das Argument nicht mehr, dass der Staat die Bürgerwehren am besten bekämpft, indem er sie durch angemessene Polizeikräfte überflüssig macht…

Joachim Stieler / 20.02.2016

Unser jüngster Sohn wurde vor ein paar Jahren von 4 jugendlichen Schlägern übelst zusammengeschlagen (Tritte auf den Kopf, weitere Details möchte ich mir ersparen). Nur dem couragierten Eingreifen eines Wachmannes war es zu verdanken, dass er heute noch lebt! Andere Menschen verweigerten unserem Sohn und seinen Freunden Schutz in ihrem Haus bzw. Grundstück. Zwei der vier Schläger konnten vor dem Eintreffen der Polizei noch abhauen. Ergebnis: Zwei Schläger wurden geschnappt und zu je einer Woche Jugendarrest verurteilt. Die Strafe wurde in die Fastnachtsferien gelegt, damit ihnen keine beruflichen Nachteile entstehen. Unser Sohn stand damals vor dem Abitur. Da hat keiner danach gefragt. Die beiden anderen Schläger wurden bis heute nicht gefasst. Es wurde auch nie nach ihnen gefahndet. Im Prozess war auch keine Rede von ihnen. Zu einer Bestrafung der beiden kam es auch nur, weil sie vorher bereits ähnliches veranstaltet hatten. Laut Aussage der Polizei wäre es ansonsten auch nicht zu einer Verurteilung gekommen. Entsprechend hoch ist die Motivation der Polizei in solchen Fällen. Unser Sohn bekam etwas Schmerzensgeld zugesprochen, einer seiner Gymnasiallehrer meinte dazu: Dann hat sich die Sache ja für dich noch gelohnt!. Durch die Verletzungen war unser Sohn traumatisiert. Dem Sportlehrer viel dazu nichts anderes ein als unseren Sohn, der immer sehr sportlich war, im Abi mit der Note vier zu beurteilen. Die Lehrer haben sich damals bereits als politisch grün aus Verantwortung hervorgetan. Einer der beiden Schläger machte damals eine Ausbildung bei einem Hersteller von Laufbändern. Diese Bänder werden auch in Geräten eingesetzt, die in der Rehabilitation von Menschen mit Gehirnverletzungen verwendet werden.

Josef Kneip / 19.02.2016

Die ganzen Ungereimtheiten in der Rechtsprechung begannen doch damit, dass immer mehr Deals gemacht werden und kaum noch ordentliche Gerichtsverhandlungen mehr stattfinden. Wenn doch, kommt es immer wieder zu solchen Ergebnissen, die kein Mensch mehr versteht, weil die Richter oft in idiologischer Verblendung Recht sprechen. Es wird meist nicht mehr um das Recht gerungen, sondern einfach drauf los geurteilt - oder doch eher, wie es der Justizminister gerne hätte?

Klaus Blömeke / 18.02.2016

Polizei zeigt Mieter an, weil er einen Serien-Einbrecher K.O. schlug http://www.focus.de/regional/hessen/serie-mit-fausthieb-beendet-polizei-zeigt-mieter-an-weil-er-einen-serien-einbrecher-k-o-schlug_id_5074892.html Soweit zur Justiz, nur am Rande _______ Er wollte Kinder schützen und wurde tot geprügelt http://www.welt.de/vermischtes/article4525906/Er-wollte-Kinder-schuetzen-und-wurde-tot-gepruegelt.html Solche Fälle gab es in letzter Zeit öfter. D. h. für jemanden, der couragiert einschreitet, besteht potenzielle Lebensgefahr. Um das eigene Überleben sicher zu stellen, müsste man von vorneherein mit einer Intensität eingreifen, die durch das Notwehr- und Nothilfegesetz nicht mehr abgedeckt ist. Unsere Gesetze sind für ein zivilisertes Volk gemacht, für eine Gewalt auf dem Niveau von Schulhofrangeleien.

Thomas Klingelhöfer / 18.02.2016

Vielen Dank Herr Haferburg für die Dokumentation des juristischen Umgangs mit offensichtlich unerwünschter Notwehr oder Nothilfe. Man könnte den Eindruck gewinnen, das Notwehrrecht ist manchen Juristen ein Dorn im Auge, Zivilcourage soll den steuerlichen Nutztieren aka Bürgern vollständig ausgetrieben werden.

Carl Berger / 18.02.2016

Die Schwester des am Alexanderplatz totgeprügelten Jonny K. berichtete in einer Talkshow, dass während des Prozesses der Vater eines der angeklagten Täter rief: “Ich verstehe die Aufregung nicht, war doch nur ein Japse!”. In der Presse habe ich nichts darüber gefunden. Nicht vorzustellen, was im Blätterwald los wäre, wenn Frau Zschäpe eine ähnliche Äußerung über die türkischen Opfer der NSU-Serienmörder tun würde. Zum Thema Zivilcourage erschien vor 7 Jahren auf Telepolis ein interessanter Artikel. Hier ging es um einige Urteile des Richters, der heute den NSU-Prozess leitet: http://www.heise.de/tp/artikel/31/31167/1.html

Wolfgang Riepe / 18.02.2016

In dem Ludwigsburger Fall hat die Verteidigung Berufung eingelegt. Das ist nahezu selbstverständlich und nicht erstaunlich. Worüber man sich eher wundern könnte: daß die Staatsanwaltschaft, die ebenfalls Freispruch beantragt hat, anscheinend k e i n e Berufung eingelegt hat. Gab es da vielleicht Weisungen “von oben”?

Niels Dettenbach / 18.02.2016

Das Grundrecht auf Notwehr und Nothilfe wurde in Deutschland sukzessive demontiert - durch Gesetzgebung und politisierte Rechtsprechung. ZB ist einem Opfer oder Helfer nicht zumutbar, detaillierte Abwägungen zu treffen, wie sie manchem Juristen heute vor schweben. Selbst ein Gebiet des mildesten Mittel existiert so nicht - der Wehrende darf jedes Mittel wählen, das geeignet ist, den Angriff zuverlässig und endgültig abzuwehren - auch Flucht ist nicht zumutbar. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Lediglich die Verhältnismäßigkeit sollte gewahrt bleiben - sie tritt aber hinter die Zuverlässigkeit zurück, da der Abwehrende kein Risiko eingehen muss, nur weil ein Jurist das für angemessen hält. Grundrechte sind Individualrechte und das Individuum hat keinen Platz in der Diktatur - wie zB dem neuen Sozialismus. Gewalt ist nur legitim, wenn sie vom staatlichen Monopol ausgeht. Anders ließe sich auch keine Diktatur der Besseren realisieren.

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