Zensurgesetz hingerichtet – aber nicht tot

Wenn man nach drei Stunden Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (vulgo: Zensurgesetz) eine Prognose wagen soll, kann diese nur lauten, dass es sich um eine offenkundig verfassungswidrige Totgeburt handelt. Sieben von zehn Sachverständigen erklärten das Gesetz in seiner aktuellen Fassung für verfassungswidrig. Auszugsweise Zitate:

“Verfassungswidrig, europarechtswidrig”. “Schwerwiegendes Grundrechtseingriffe denkbar”. “Das Gesetz wird in Karlsruhe scheitern. Das Bundesverfassungsgericht wird seine Rechtsprechung nicht von Netzwerkdurchsetzungsgesetz faktisch einebnen lassen”. “Facebook wird gedrängt, Richter über die Meinungsfreiheit zu sein, ohne dass dies rechtsstaatlich begleitet wird. Das Gesetz bedroht die Meinungs- und Pressefreiheit”. “Ausdrückliche verfassungsrechtliche Bedenken”. “Nicht verfassungsgemäß”.

Das Gesetz ist irreparabel. Es war beschämend für den Justizminister, als während der Anhörung bekannt wurde, dass sich Weißrussland, Europas letzte Diktatur, ausdrücklich für sein Zensurgesetz interessiere und Gleichartiges auch von anderen Ländern, “die keine lupenreinen Demokratien sind” berichtet wird. Das ist das Spannungsfeld, in dem sich Heiko Maas bei seinem Kampf gegen sogenannte Hetze bewegt.

Die geäußerten Anregungen und Bedenken aus dieser Anhörung sind bis zum Ende der nächsten Woche, der letzten Sitzungswoche in dieser Legislaturperiode, unter keinen Umständen sorgfältig zu prüfen und in einen geänderten, verfassungsgemäßen Entwurf einzuarbeiten. Die CSU ist dem Vernehmen nach mittlerweile fast komplett gegen das Gesetz.

Ohne einen aus der Bundesregierung über die Fraktionsvorsitzenden gegenüber den Abgeordneten ausgeübten parlamentarischen Gewaltakt ist das Gesetz tot. Und jetzt kommt der Haken: Dieser Regierung und insbesondere der Regierungschefin traue ich auch einen solchen Schritt ohne weiteres zu.

Colorandi causa: Die Ausschußvorsitzende Renate Künast (Grüne) hat die öffentliche Sitzung professionell und fair geleitet. Die Abgeordneten machten, mit einer Ausnahme, soweit sie sich zu Wort meldeten, einen mit der Sache vertrauten Eindruck.

Foto: Bundesarchiv CC BY-SA 3.0 de via Wikimedia

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JF lupus / 20.06.2017

Maas ist als Volksvertreter in einer Demokratie untragbar.

Annette Schollek / 20.06.2017

Hat sich jetzt nicht der deutsche Richterbund hinter dieses Gesetz gestellt? Die Begründung hierfür erfolgt nach bekanntem Argumentstionsschema. Es soll am 30.06. 17 im Bundestag verabschiedet werden

Bärbel Schneider / 20.06.2017

Selbst wenn das Gesetz wider jedes Recht durchgedrückt wird, wird es seinen Zweck - die Meinungsfreiheit quasi abzuschaffen - nicht erfüllen. Es gibt genug Möglichkeiten, auf andere Dienste auszuweichen oder über ausländische Medien die Wahrheit zu erfahren. (Wäre ja lustig, wenn es dann wieder - wie zu unseligen DDR-Zeiten - Grenzkontrollen gäbe, um den Einreisenden die Schweizer und österreichischen Zeitungen abzunehmen.) Und es wird dazu beitragen, dieser Regierung und den von ihre vertretenen Ideologien noch mehr Menschen zu entfremden. Auch mit Gewaltakten lassen sich gesellschaftliche Entwicklungen nicht aufhalten, sondern höchstens verzögern; manchmal werden sie aber auch dadurch beschleunigt. Dank an Sie für Ihren Einsatz im Kampf um die Meinungsfreiheit.

Gabriele Klein / 20.06.2017

..... wenn da nur nicht das timing wäre.  Dass dieses Gesetz ausgerechnet noch schnell vor dem Wahlkampf aus der Kiste soll scheint mir kein Zufall…...  Hier auf Rechtsstaat und Verfassung zu vertrauen scheint mir irgendwie daneben. Mal ehrlich, wir haben weder das eine noch das andere…. In sehr vielen von Deutschland’s Richterurteilen kann ich leider kein Recht sondern nur noch Verfügungen erkennen, diese bedürfen auch keinerlei Begründung (siehe die Urteile zur “Gebührenmauer”,  die rund um die ÖR gezogen wurde just um unsere “Mauergegner” ins Brot zu bringen….... Freiwillig kommt man durch die Gebührenmauer der ÖR zwar rein,  aber nicht raus.  Die Mauer der DDR scheint mir da fast noch besser, sie war wenigstens gebührenfrei und wurde nicht pro “Haushalt”, Gartenhütte, Hotel, Service und auf jeder Produktionsstufe fällig…..

Jochen Brühl / 20.06.2017

Dann aber auch danach keiner über diese Abgeordneten sagen: Herr vergib Ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.

Stefan Zorn / 20.06.2017

Dieses “Gesetz” offenbart den Dilettantismus und die gnadenlose Selbstüberschätzung dieses saarländischen Emporkömmlings auf erschreckende Weise.

Lars Bäcker / 19.06.2017

Es wird wahrscheinlich so kommen, wie ich es an dieser Stellen schon einmal geäußert habe. Die Verfassungswidrigkeit ist eingepreist, das Gesetzes muss nur bis zum Tag nach der Bundestagswahl “halten”. Bis dahin wird die freie Meinung eingeschränkt, danach darf Michel sich wieder äußern. Dass die Bundeskanzlerin aus purem Machterhaltungstrieb für die nötige Mehrheit in den eigenen Reihen sorgen wird, halte ich für sicher. Bei sovielen Duckmäusern und Kriechern, die an Merkels Rockzipfel hängen, kann die Dame schalten und walten, als gäbe es kein Parlment.

Leo Hohensee / 19.06.2017

Diese Regierung braucht die Einflussnahme auf die freie Meinungsäußerung nur bis zu den Wahlen. Um dieses wirkliche Ziel zu verschleiern, werden sie ein paar “Proforma-Änderungen” vornehmen und das Gesetz wird in Kraft gesetzt. Nach der Wahl wird dann, nach erneuter Prüfung der Rechtslage, - mit dem Ausdruck des Bedauerns - das Gesetz wieder zurück genommen. Taktieren nennt man das. Und sie werden Taktieren - auf Teufel komm raus ! beste Grüße L.H.

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