Stellen Sie sich vor, Sie sind einkaufen. Sie greifen in ein Regal, nehmen etwas heraus, legen es wieder zurück und stecken gleichzeitig die andere Hand in ihre Jackentasche. Plötzlich steht der Kaufhausdetektiv vor Ihnen. Er nimmt Ihre Personalien auf und wirft Sie trotz Ihrer Proteste aus dem Laden, weil Sie ein Produkt in Diebstahlabsicht in Ihre Tasche gesteckt hätten. Zwei Tage später haben Sie Post vom Amtsgericht.
In dem Schreiben wird nicht geleugnet, dass die Kamera-Aufzeichnungen aus dem Laden Sie entlasten. Sie hatten nichts in Ihre Tasche gesteckt außer Ihrer Hand und deshalb wurde Ihnen auch die Diebstahlabsicht zu Unrecht unterstellt. Dennoch verfügt das Amtsgericht eine Geldstrafe. Begründung: Sie von allem freizusprechen, würde die Autorität des Kaufhausdetektivs untergraben. Außerdem waren Sie ja nun mal an diesem Regal, und da hatten Sie nichts zu suchen (sonst hätten Sie ja etwas gekauft). Absurd? Von wegen. In der Fußball-Bundesliga ist das ganz normal.