Peter Grimm / 02.09.2017 / 17:54 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 15 / Seite ausdrucken

Willkommen im Klage-Paradies!

Was als großer Irrsinn endet, fängt bekanntlich mal klein an. Insbesondere wenn es um die Gesellschaftsumgestaltungsversuche wohlmeinender Sozialingenieure geht, ist das zahlende Publikum oft irgendwann entsetzt wegen völlig überzogener Entwicklungen, ohne sich daran erinnern zu können, wie und wann der Wahnsinn eigentlich begann. Wann hätte man denn merken können, was passiert?

In vielerlei Hinsicht empfiehlt sich diesbezüglich der Blick nach Berlin. Die Hauptstadt, die – obwohl ständig am Rande des Infrastrukturzusammenbruchs – gern Metropole spielt, ist nicht nur schönstes Beispiel für das furiose neue deutsche Scheitern an größeren öffentlichen Bauprojekten. Auch als Labor für gesellschaftliche Entwicklungen hat sich die Stadt inzwischen etabliert. Sie macht nicht nur die all den urbanen Trendsettern innewohnende eigene Spielart von Provinzialität und Spießigkeit beinahe schmerzhaft sichtbar.

Hier wird auch so manches große Gesellschaftsexperiment vorab in kleinem Rahmen geprobt. Vor mehr als einem Vierteljahrhundert begann beispielsweise der Berliner Senat als erste deutsche staatliche Körperschaft überhaupt, die Bürger der Stadt geschlechtergerecht als BürgerInnen beziehungsweise BerlinerInnen anzusprechen. Damals kannte man dafür nur das Binnen-I. Gender-Sternchen und Gender-Gap waren noch ebenso unbekannt, wie Genderbeauftragte oder das Kürzel LSBQTI. In Berlin konnte erstmals ein deutscher Spitzenkandidat Wahlen gewinnen, indem er die Tatsache, dass er schwul sei und das so auch gut wäre, zu seinem einzigen wahrnehmbaren politischen Inhalt und Markenkern machte.

Dass Berlin vor Jahrzehnten auch die erste Ausländerbeauftragte Deutschlands auf die politische Bühne brachte und die sichtbare Präsenz von Muslimen durch Kopftücher, Niqabs und Moscheen hier früher spürbar war als anderswo, amtliche Rücksichten auf islamische Speisevorschriften und das Fasten im Ramadan eingeschlossen, muss man gar nicht erst erwähnen.

Konjunktur für Kläger

Womit die Gestalter der schönen neuen Welt die deutsche Gesellschaft demnächst zu beglücken versuchen, lässt sich in der Hauptstadt zumeist auch etwas früher erkennen, als anderswo. Insofern hat die folgende unscheinbare Nachrichtenmeldung aus dem regionalen RBB-Inforadio eine größere Bedeutung, als man zunächst denkt:

Berlin soll nach dem Willen von Justizsenator Dirk Behrendt (B90/Grüne) ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt nun vor und könnte Anfang nächsten Jahres vom Senat beschlossen werden. Er soll das schon existierende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ergänzen...Das Landes-Antidiskriminierungsgesetz soll für die gesamte Berliner Verwaltung gelten. Jede Berliner Behörde wäre damit schadenersatzpflichtig, wenn sie gegen das Gesetz verstößt. Außerdem hätten Anti-Diskriminierungsverbände ein Klagerecht...Das Gesetz soll unter anderm vor Diskriminierung wegen religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder wegen des Alters schützen.

Was heißt das konkret? Nicht nur, dass die Aussicht auf eventuellen Schadensersatz noch mehr vermeintlich Benachteiligte, die jetzt schon oft jede Nicht-Gewährung von Privilegien als Benachteiligung beklagen, zur Klage animiert. Vor allem das Klagerecht für Verbände, auf das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mit gutem Grund verzichtet wurde, leitet einen fatalen Prozess ein.

Der angeregten Klagewelle nicht gewachsen

Bislang können nur Betroffene von Verstößen gegen das AGG deshalb vor Gericht ziehen. Das können sie auch gegen Behörden. Die zusätzliche Schadensersatzpflicht, die der Justizsenator einzuführen gedenkt, wird also vor allem Verwaltungsentscheidungen, die bislang ohne Ansehen der Person gefällt wurden, dahingehend beeinflussen, dass man möglichst keine Gruppe verärgert, die allgemein als schutzbedürftig gilt. Wenn nun auch noch Verbände klagen dürfen, dann ist eine enorme Welle zu erwarten.

Vor allem Islamverbände nutzen schon jetzt jedes nicht willkommene Kopftuch und jede Ignoranz gegenüber islamischen Vorschriften für Klagen. Noch müssen sie den Umweg gehen, indem sie direkt Betroffene bei einer individuellen Klage unterstützen. Dieser Umweg wäre künftig unnötig. Jeden Klage-Anlass, würden die schlagkräftigen Islamverbände viel einfacher nutzen und damit eine Klagewelle auslösen, um ihre Interessen durchzusetzen.

Dass sie alle Möglichkeiten nutzen, die ihnen eingeräumt werden, ist ihnen nicht vorzuwerfen. Aber warum muss man ihnen den Königsweg zum leichten Erstreiten unverdienter Privilegien öffnen? Das wäre nämlich letztlich das Ergebnis. Der drohenden Klagewelle wäre gerade in Berlin weder Verwaltung noch Justiz gewachsen. Um sie also möglichst zu vermeiden, würden Berliner Beamte künftig zumeist fast alles tun, um die klagewilligen und dank üppiger Mittel aus Ankara oder aus den Golfstaaten auch klagefähigen Verbände nicht zu verärgern. Es wäre eine Art der Unterwerfung, auch wenn die im konkreten Einzelfall verantwortlichen Amtsträger natürlich nur in ihrem Handlungsrahmen pragmatisch entscheiden.

Nun könnte man sich beruhigend sagen, dass es sich hier ja nur um die Idee eines ideologieaffinen grünen Senators aus dem rotrotgrünen Senat der ohnehin reichlich durchgeknallten Stadt Berlin handelt. Doch dabei wird übersehen, welche kleinen Versuche aus dem Soziallabor von Ideologen in den letzten Jahren zu Regeln im ganzen Land geworden sind. Insofern droht hier eine Gefahr. Das Feuer, mit dem der Berliner Justizsenator gerade spielt, könnte auch der nächste Justizminister in ein paar Monaten entzünden wollen.

Dieser Beitrag erschien auch auf Peter Grimms Blog sichtplatz hier

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

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Herbert Müller / 03.09.2017

Irgendwann wird auch Islamophobie unter Strafe gestellt. Was als islamophob gilt wird dann durch islamische Rechtgutachten festgestellt, die dann vor Gericht hinzugezogen werden, ähnlich wie jetzt schon bei Gutachten von Psychologen, um die Schuldfähigkeit eines Angeklagten festzustellen. Da islamophobes Verhalten in jedem Fall dann auch diskriminierend ist, kann auch noch Schadensersatz abgegriffen werden. Tolle neue Multi-Kulti-Welt.

Wieland Schmied / 03.09.2017

>>>Das Feuer, mit dem der Berliner Justizsenator gerade spielt, könnte auch der nächste Justizminister in ein paar Monaten entzünden wollen.<<< Nett, daß Sie den Konjunktiv bemühen, Herr Grimm. Aus welcher Partei der künftige Justizminister auch gekrochen sein wird, es wird so kommen, dafür sorgt schon die Vorsitzende des Zentralkomitees des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei. Es ist interessant zu erfahren, welche weiteren - hier juristischen - Abnormitäten in diesem Lande etabliert werden bzw. wurden. Doch ist es für den Bürger, der dieses zur Kenntnis nimmt, mit geradezu wahnsinnigen Schmerzen verbunden, daß er völlig ohnmächtig zusehen muß, wie seine, und die Zukunft der Seinen, in diesem Lande irreparabel zertrümmert wird.  

Leo Lepin / 02.09.2017

Was treibt diese Grünen, dass sie stockkonservative Muslime und Islamisten unterstützen, die mit der grünen Agenda so gar nichts am Hut haben dürften? (Sie werden kaum für Genderwissenschaften schwärmen noch für Multikulti oder E-Mobile.) Ist es totaler Realitätsverlust? Schizophrenie?Selbsthass? Wollen sie sich selbst ein Grab schaufeln, indem sie Leuten zuarbeiten, die sobald wie möglich die Religionsfreiheit abschaffen wollen und keine Toleranz kennen? Ich kann es mir einfach nicht erklären.

Karla Kuhn / 02.09.2017

” Das Feuer, mit dem der Berliner Justizsenator gerade spielt, könnte auch der nächste Justizminister in ein paar Monaten entzünden wollen.”  Wie gedenkt der grüne Justizsenator, wenn das Gesetz wirklich kommt, es umzusetzen ? Die Beamten, die damit täglich konfrontiert werden, sind keine Juristen, Kommt es dann wie im Fall des Netzdurchsetzungsgesetzes (ein furchtbares Wort) zu Aktivitäten, die das normale Maß bei weitem übersteigen ? Die angedrohten Strafen engen den Handlungsspielraum noch zusätzlich ein.  Noch bevor das Gesetz überhaupt kommt, sollte es in der Versenkung verschwinden und ich hoffe doch, daß das Bundesverfassungsgericht dem ganzen einen Riegel vorschiebt.  Bei rot-rot grün sehe ich ROT !!

mike loewe / 02.09.2017

“Das Gesetz soll unter anderm vor Diskriminierung wegen religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder wegen des Alters schützen,” lautet das Zitat vom RBB. Ich bin es leid, dass so oft religiöse Überzeugung und sexuelle Orientierung in einen Topf geworfen werden! Beides hat nicht das geringste miteinander zu tun, von daher muss sorgfältig bedacht werden, was eigentlich Schutz befarf. Religion ist Glaubenssache, von der man sich auch lösen kann. Sexuelle Orientierung ist dagegen Veranlagung und kann nicht willentlich geändert werden, allenfalls unterdrückt werden, mit entsprechendem Leidensdruck für das Individuum, der zu asozialem Verhalten führen kann. Die Gesellschaft gewinnt daher, wenn sie Toleranz gegenüber sexuellen Orientierungen zeigt. Warum man aber solche religiösen Überzeugungen tolerieren soll, die ihrerseits intolerant gegenüber sexuellen Orientierungen sind, erschließt sich mir beim besten Willen nicht, zumal Religionsfreiheit auch das Aufgeben einer Religion einschließen muss.

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