Joachim Nikolaus Steinhöfel / 02.04.2018 / 14:49 / 11 / Seite ausdrucken

Wie Facebook Morddrohungen ahndet

Ali Ertan Toprak ist ein kluger und mutiger Mann. Er ist führender Repräsentant der Kurdischen Gemeinschaft in Deutschland e. V., war von 2006 bis 2012 Teilnehmer der Islamkonferenz und zuvor mehrere Jahre im Deutschen Bundestag als innen- und außenpolitischer Referent des grünen Bundestagsabgeordneten Cem Özdemir tätig.

Toprak ist kein Freund des türkischen Präsidenten Erdogan. Früher als andere, schon im April 2011, warf er SPD und Grünen wegen ihrer Zusammenarbeit mit einem Muslimverband für den Religionsunterricht vor, sich zu „Gehilfen des türkischen Ministerpräsidenten“ zu machen. Nach einer Abrechnung mit der grünen Integrationspolitik, insbesondere mit der ignoranten Haltung der Grünen gegenüber den orthodoxen Islamverbänden, ist Toprak aus der Partei ausgetreten. Seit 2014 ist er Mitglied der CDU und dort in der „Zukunftskommission“ der Partei tätig. Er ist schließlich als „Vertreter der Migranten“ Mitglied im ZDF-Fernsehrat.

Am 22.3.2018 war Toprak zu Gast bei „maybritt illner". Das Thema: “Erdogans Kampf gegen die Kurden – kommt die Gewalt zu uns?”. Unmittelbar nach dieser Sendung erhielt Toprak über den Facebook-Messenger eine Morddrohung. Der Staatsschutz ermittelt. Die Einschätzung, dass die Nutzung dieses Kommunikationskanals von Facebook für Straftaten (§ 241 Abs. 1 StGB lautet: „Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“) auch von Seiten des sozialen Netzwerks geahndet wird, ist naheliegend. Mein Anwaltsbüro vertritt Herrn Toprak in dieser Sache. Wir haben Facebook den gesamten Sachverhalt, den Verfasser und einen Screenshot der Morddrohung übermittelt und zu Konsequenzen aufgefordert.

Die Anwort der gegnerischen Anwälte:

„Ich möchte Ihnen von der Mandantin mitteilen, dass sie für die Hinweise dankt und diese überprüft hat. Der User hat eine Verwarnung erhalten, die bei weiteren Verstößen zu einer (zwischenzeitlichen) Sperrung des Accounts führen kann.“

Unabhängig davon, wie wir auf diese Antwort reagieren, verdient sie es, veröffentlicht zu werden.

Übrigens: Noch im April stehen vor zwei Landgerichten in Deutschland sehr interessante Prozesse gegen Facebook an, in denen es um die Frage von Unterlassungsansprüchen bei ungerechtfertigten Löschungen bzw. unterbliebener Löschungen strafbarer Inhalte geht.

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Andreas Lange / 02.04.2018

@Hjalmar Kreutzer: Facebook löscht nicht selbst.  Das erledigen zwei Firmen in zwei Löschzentren, nämlich die Bertelsmann-Zeitarbeits-Tochter “Arvato” und die Firma “Competence Call Center”. Besetzt sind diese Löschteams mit schlecht bezahlten Mitarbeitern in prekären (Zeit-)Arbeitsverhältnissen, die häufig mangels Ausbildung als “schwer vermittelbar” von Jobagenturen in diese Call-Center-Jobs geschickt werden, sobald sie zwei Sätze hintereinander fehlerfrei sprechen können. Mir ist so etwas vor 15 Jahren selber passiert, als ich nach einer langen, schweren Krankheit dank des Jobcenters in einem Call Center für 7 Euro die Stunde gutgläubigen alten Frauen am Telefon überteuerte Handyverträge andrehen sollte. Hätte ich das nicht getan, wären meine Familie und ich von den ach so sozialen Arbeitsvermittlern mittels Leistungskürzungen ausgehungert worden. Ich weiß also, wovon ich rede… Und beraten werden diese Löschtrupps von der SEHR weit linksaußen stehenden “Amadeu-Antonio-Stiftung” der früheren Stasi-IM Aneta Kahane. ;-) Außerdem sind Löschungen von öffentlichen Beiträgen häufig eine Folge von Massendenunziationen. Je mehr Leser einen Beitrag melden, was dank NetzDG auch nicht bei FB angemeldeten Internetnutzern möglich wurde, desto höher schätzt der unausgebildete und schlecht geschulte Zeitarbeiter die Wahrscheinlichkeit ein, dass er rechtswidrig und somit “löschwürdig” sein könnte. Angesichts eines möglichen Bußgeldes von 50 Mio. Euro (!), der hohen Zahl an hauptberuflichen “Gegen-Rechts-Kämpfern” und der Sympathie des früheren Justiz- und aktuellen Außenministers für die Antifa sollte klar sei, warum so einseitig gelöscht wird. Ich selbst habe z. B. in einer Diskussion über das NetzDG bei Facebook die durchaus polemischen, aber nicht strafbaren Begriffe “Maassicherheit” und “Maasi” verwendet. Wegen “Verstoßes gegen die Gemeinschaftsregeln” wurde der Beitrag jedoch gelöscht und ich für 48 Stunden gesperrt. Noch Fragen? ;-)

Thomas Leitzke / 02.04.2018

Und mich hat FB eben für 7 Tage gesperrt weil ich einem Israelhasser zitiert habe und ihm einen Spiegel vorgehalten habe. Grund von FB, er fühlt sich beleidigt.

Christian Schlephorst / 02.04.2018

Mimimi,  ich ficke Dich, ich schlitze Dich, ich ficke Deine Mutter, ich weiß wo Du wohnst…..... ist Schulhofjargon ab spätestens Klasse 2 ( kein Ergebnis einer Umfrage der Bertelsmannstiftung sonder Empirie einer Familie mit aktuell 4 Lehrerinnen, 2 Kindergärtnerinnen und 3 Juristen). Das regt keinen Schulleiter, keinen Staatsanwalt und schon gar keinen Polizisten auf und hat rot-grün auch noch nie interessiert.  Warum sollte Facebook darauf reagieren - das ist seit Jahren Altagssprech und bedeutet nur:  Pass auf Kartoffel, mach was ich will, sonst gibts was in die Fresse - also ein Jargon, den unsere? Politiker längst adaptiert haben. Fb wird nichts passieren, dem Täter wird nichts passieren, nichts wird passieren. Hat fb den “Täter” benannt oder zumindest die Bereitschaft erklärt, ihn den Ermittlungsbehörden zu benennen? Wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Bin mal gespannt, ob sie die StA zur Anklage tragen…. Wenn es von Interesse ist, schildere ich gerne, wie ein nicht bezahltes Knöllchen von 10,- € zu einem Haftbefehl, einer Ladung zum Haftantritt und dem Erscheinen eines Polizeibusses mit 4 Uniformierten führt - ein Lehrbeispiel dafür, wie der verfassungstragende Opportunitätsgrundsatz in Deutschland gehandhabt wird. Eine Morddrohung ist schwer zu bearbeiten, zumal die Bearbeitung nur dazu führt, als Rassist, alter weißer Wutbürger und Faschist betitelt zu werden. Welcher Beamter stapelt den Vorgang da nicht lieber von Rechts nach links, nach unten. Wenn der Rechtsstaat die Orientierung verloren hat, muss man nicht fb (schon gar nicht nach den maasschen Mätzchen) für die Rechtslage und ihre Nichtumsetzung in Deutschland verantwortlich machen. Ich habe noch keinen “Aufschrei” gehört. Scheint niemanden zu interessieren.

Detlef Reimers / 02.04.2018

Es wird Zeit, die ganze Scharade endlich aufzudecken und offen anzusprechen, die seit Jahrzehnten um die längst im Westen gesellschaftsfähige (z.B. USA, D, GB,...), unterstützte und sehr aktive fundamentalistische Muslimbruderschaft (Fraternität) vor unseren Augen, aber meist ohne unser Wissen und wohl gegen unseren mehrheitlichen Will gespielt wird. Dies ist schon längst kein Spiel mehr, wenn auch die Fronten für uns Europäer durch die ausgefeilten Verstelllungsmethoden (Versteckspiel) dieser hochpolitischen Bruderschaft oft nur schwer zu durchschauen sind und die nötigen geschichtlichen Hintergründe meist auch noch fehlen. Spätestens seit den Massakern, die von ihnen unter der algerierischen Bevölkerung brutal durchgeführt wurden, gerieten sie in die Öffentlichkeit. Gleichzeitg wurde aber bis heute über die Tatsache geschwiegen, daß ihre größte logistische Zentrale damals schon von München aus agierte. Mittlerweile - leider lebt Peter Scholl-Latour nicht mehr, denn der ließ sich davon nie täuschen - schaffen sie es bis in hohe staatliche Kommisionen und Ämter mit aktiver Unterstützung vor allem vieler Grüner, sozialdemokratischen aber auch traditionell konservativer Politiker und entfalten dort ihre Wühlarbeit, die schon bereits viele “Erfolge” erzielte. Hillary Clinton’s engste Beraterin, Huma Abedin stammt direkt aus einer lange in diesem Umfeld politisch aktiven Familie, dann sogar mit Zugang zu höchst geheimen Informationen. Über England kann man sich ohne Probleme hierüber seitenlang auslassen, nicht nur, was die Person des Londoner Oberbürgermeisters betrifft, sondern über die von der Bruderschaft an bereits in mehreren Städten praktizierte und vom Staat akzeptierte und praktizierte Scharia-Gesetzgebung, die quasi neben der englischen langsam etabliert wird. Hier wird also hohe Politik betrieben, ohne dies zuzugeben und auch nur ansatzweise den Bürgern zu erklären, welches Ziel hier und dort eigentlich mit dieser “aktiven Duldung” betrieben wird.

Wolfgang Kaufmann / 02.04.2018

Facebook ist ein durch und durch amerikanisches Unternehmen. Die Freiheit der Meinungsäußerung hat dort einen extrem hohen Stellenwert, solange keine nackten Tatsachen zu sehen sind. Ersteres ist gut und täte uns auch gut; letzteres ist eben amerikanische Folklore. — Die Verfolgung und Bestrafung von Morddrohungen ist ausschließlich Aufgabe der staatlichen Stellen. Wer hat denn seit Jahrzehnten die Justiz so kaputtgespart, dass Prozesse Monate und Jahre dauern, die in anderen Rechtsstaaten zeitnah verhandelt werden? Zum Beispiel der Asylanspruch in der Schweiz: entschieden in 48 Stunden. Zum Beispiel ein Tweet der Häme gegen den toten Helden von Trèbes: abgeurteilt in wenigen Tagen.

Karla Kuhn / 02.04.2018

WAS bin ich froh, daß ich Facebook und Co. nicht nutze. Ich bin trotzdem gut informiert und die Welt dreht sich auch noch.

Hubert Bauer / 02.04.2018

Sowohl die Morddrohung als auch das Verhalten von Facebook sind völlig inakzeptabel. Also wenn eine Morddrohung nicht ein “offensichtlicher Straftatbestand” ist, was dann. Aber ist Herr Toprak wirklich ein “kluger Mann”, wenn er gegen Erdogan, gegen die schlechte Integrationspolitik in Deutschland und gegen islamischen Auswüchse in Deutschland ist, aber dann für die Grünen und die CDU arbeitet? Das wäre ja so als ob Henryk Broder für die Hamas arbeiten würde.

armin wacker / 02.04.2018

Mir ist schon klar, dass man deutsches rechtsverstaendnis nicht von einem amerikanischen Konzern erwarten kann.

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