1. Das Wahlgeheimnis ist ein Schutzrecht, welches den einzelnen Wähler davor schützt, seine Wahl öffentlich treffen zu müssen. 2. Der “Geheimnisherr” - ein feststehender juristischer Begriff - ist der einzelne Wähler, nicht die Allgemeinheit oder wer sich sonst für befugt hält. Somit entscheidet der einzelne Wähler darüber, seine Wahl und den Wahlvorgang selbst öffentlich zu machen oder nicht. Niemandem steht das Recht zu, ihn daran zu hindern. Analog kann ein Patient im Wartezimmer seine Krankengeschichte ausbreiten, dennoch darf der Arzt oder das Praxispersonal mit keinem Wort diese bestätigen oder verneinen - von Spezialfällen wie z.B. Kunstfehlervorwürfen o.ä. abgesehen, hier gilt, was das höhere Rechtsgut ist. Auch kann er eine weitere Person direkt zur Behandlung mitbringen. Resümee: Alles inkompetente Dummschwätzer, die auf diese Weise den Wähler doch noch maßregeln wollen.
“........Jetzt ist es auch verboten, Handyfotos in der Wahlkabine zu machen.” Briefwähler haben dies auch gar nicht nötig. Sie könnten von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Wahlschein auf dem heimischen Scanner nach belieben zu vervielfältigen und bei Bedarf auch auszudrucken oder zu versenden, um auf diesem Wege das eigene Wahlverhalten zu offenbaren, sofern dies erwünscht wäre. Soviel zur Effizienz von sinnlosen Verboten.
Die Briefwahl. Sie ist der blinde Fleck! Wie leicht ist es möglich sich mit Freunden, Familie und Nachbarn zum Ankreuzen zu treffen. Schwupps, noch ein Foto vom Wahlzettel…..... Mit einer guten Raumüberwachung würde maan auch diese Dunkelwähler erwischen.
Ein offenes Problem steht natürlich noch bei den Bürgern, die die Briefwahl nutzen. Wie sollen die eigentlich überwacht werden?
Wie geheim ist eine Wahl bei der ich gefilmt werde ? Für mich stand schon vorher fest, ich wähle nicht mehr. Wer filmt mich beim Nichtwählen und verletze ich, wenn ich ein Foto von mir im Liegestuhl auf der Terasse beim Nichtwählen poste das Wahlgeheimnis. Gestern erstmalig (!) Orwells 2017.. äh 1984 zu lesen begonnen. Der Roman beginnt am 4.April ...Zufall ?
Guter Kommentar über rechtsstaatlichen Blödsinn
Es wird immer alberner! Wie wird denn verhindert, dass ein Briefwähler seinen ausgefüllten Stimmzettel fotografiert? Einfach irre ........
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.