Zum Glück herrscht das Wahlgeheimnis. So wissen wir zum Beispiel nicht, wem Angela Merkel heimlich, in der Abgeschiedenheit der Wahlkabine und umgeben von Stellwänden und Filzvorhängen, ihre Stimme gibt. Vielleicht ihrem Martin Schulz? Und der könnte ganz im Verborgenen sein Kreuzchen bei der Kanzlerin machen. Es ist nicht wahrscheinlich, aber denkbar ist es wohl, und herauskommen wird es nie, solange das Wahlgeheimnis herrscht. Das wird bei uns nämlich ganz streng und genau genommen. Manche Mutter mußte sich schon anherrschen lassen, daß sie ihr Kleinkind nicht in die Wahlkabine mitnehmen dürfe. Das Risiko, daß der Nachwuchs Mamas Wahlentscheidung ausplaudert, ist wohl zu groß.
Jetzt ist es auch verboten, Handyfotos in der Wahlkabine zu machen. Bei Zuwiderhandlung wird der Stimmzettel ungültig, weil ja die Gefahr besteht, daß der abfotografierte Stimmzettel das eigene Wahlverhalten offenbart, und eben dies muß ja wegen des Wahlgeheimnisses verhindert werden. Da es aufgrund desselben Wahlgeheimnisses schwierig ist, solche Übertretungen festzustellen, läßt sich der Schutz des Wahlgeheimnisses nur durch den Bruch des Wahlgeheimnisses garantieren, indem in allen Wahlkabinen Überwachungskameras installiert werden, mit deren Hilfe festgestellt werden kann, ob jemand mit seiner eigenen Kamera herumspielt.
Es könnte jedoch passieren, daß ein solches Vergehen gegen die Wahlordnung trotz vorhandener Beobachtungstechnik unentdeckt bleibt, bis der oder die Betreffende das Selfie auf Facebook postet. In diesem Fall wäre die abgegebene Stimme zwar ebenfalls ungültig, aber es würde sich das Problem ihrer Wiederauffindbarkeit stellen, da die Stimmzettel wiederum wegen des Wahlgeheimnisses ja nicht namentlich gekennzeichnet werden – jedenfalls noch nicht. Eine konsequente Durchsetzung des Selfieverbots im Sinne des Wahlgeheimnisses erfordert daher zwingend die Abschaffung des Wahlgeheimnisses, um ungültige Stimmen nachträglich ausfiltern zu können.
Man könnte natürlich auch ohne persönliche Identifizierung einfach bei der betreffenden Partei jeweils eine Stimme abziehen, sobald ein offensichtlich illegal geknipstes Wahlkabinenfoto irgendwo im Internet auftaucht. Das könnte indes dazu führen, daß massenweise falsche Stimmzettel gepostet werden, was nicht mal strafbar wäre, weil ein bloßes Foto im Internet ja im Gegensatz zu einem Stimmzettel keine Urkunde und daher auch nicht die Fälschung einer solchen sein kann.
Aus demselben Grund überzeugt freilich auch das Argument nicht, mit dem die Bundesregierung das Selfieverbot von anderen Formen der Selbstoffenbarung abgegrenzt hat: Schließlich lassen sich die Politiker selbst nur zu gern im Wahllokal oder davor fotografieren, und die Meinungsforscher hecheln den Wählern unmittelbar nach der Stimmabgabe hinterher. Dadurch werde das Wahlgeheimnis aber nicht gebrochen, heißt es, denn die Leute könnten bei den Befragungen ja lügen. Wer allerdings glaubt, daß Fotos nicht lügen können, der sollte im Jahr 2017 besser keine Gesetze machen.