Du meine Güte, hat die gesamte Politkaste so eine Angst, daß der Wähler das Kreuzchen in ein “falsches” Kästchen setzt ? Oh Gott, nicht zu fassen.
Ich vermute mal, dass der Grund für das Verbot des Anfertigens von Fotografien in der Wahlkabine weniger dem Schutz des Wahlgeheimnisses dient - schließlich kann ich ja jedem erzählen, wen oder was ich gewählt habe - als dem Schutz vor einer nachträglichen Kontrolle und damit einer möglichen Beeinflussung des Wahlverhaltens. Letztlich wird auf diese Weise dem verbotenen Kauf von Stimmen oder der sonstigen Beeinflussung ziemlich effektiv ein Riegel vorgeschoben. Der potentielle Stimmverkäufer (bzw. die beeinflusste Person) kann zwar das Geld oder eine andere Gegenleistung annehmen oder ein Versprechen abgeben, seine tatsächliche Stimmabgabe kann aber vom Stimmkäufer (oder von der beeinflussenden Person) nicht mehr kontrolliert werden. Das wäre bei Vorlage eines Beweisfotos aus der Wahlkabine anders.
Die Intention des Gesetzes ist prinzipiell richtig. Dem Gesetzgeber geht es hier um die Verhinderung von Stimmenkauf. Das Handyfoto ist doch der Beweis dafür, das das Kreuzchen an der richtigen Stelle gemacht wurde. Ob das Gesetz allerdings die richtige Lösung darstellt, ist natürlich (rein technisch gesehen), zweifelhaft.
Sie haben da was vergessen: In Rumänien und Bulgarien, in Südamerika, im Süden von Italien und in vielen afrikanischen Ländern ist das Abfotografieren der eigenen Wahlentscheidung inzwischen allgemeiner Usus. Sie dient in den meisten Fällen dazu, lokalen Potentaten und sonstigen Mafiosi die eigene Loyalität zu versichern und eventuell einen kleinen materiellen Bakschisch einzufahren. Es dient offensichtlich der Korrumpierung des Wahlprozesses. Wenn das Photographierverbot nun auch für deutsche Wahlkabinen gelten soll, hab ich nix dagegen, Im Übrigen: Welches menschenrechtlich verbürgte Grundrecht wird tangiert, wenn man verbietet, jetzt auch Selfies in der Wahlkabine zu machen?
Zum Sachverhalt ist kaum etwas hinzuzufügen. Alles richtig, alles zum Heulen. Wichtig für mich persönlich ist der hier vorliegende Artikel aus einem anderen Grund: Er ist ein schönes Beispiel für das große Ausmaß an Intellektualisierung, die außerhalb der etablierten Mainstream- Journaille bereits stattgefunden hat. Sowas gibt Anlaß zur Hoffnung. Vielen Dank.
1. Das Wahlgeheimnis ist ein Schutzrecht, welches den einzelnen Wähler davor schützt, seine Wahl öffentlich treffen zu müssen. 2. Der “Geheimnisherr” - ein feststehender juristischer Begriff - ist der einzelne Wähler, nicht die Allgemeinheit oder wer sich sonst für befugt hält. Somit entscheidet der einzelne Wähler darüber, seine Wahl und den Wahlvorgang selbst öffentlich zu machen oder nicht. Niemandem steht das Recht zu, ihn daran zu hindern. Analog kann ein Patient im Wartezimmer seine Krankengeschichte ausbreiten, dennoch darf der Arzt oder das Praxispersonal mit keinem Wort diese bestätigen oder verneinen - von Spezialfällen wie z.B. Kunstfehlervorwürfen o.ä. abgesehen, hier gilt, was das höhere Rechtsgut ist. Auch kann er eine weitere Person direkt zur Behandlung mitbringen. Resümee: Alles inkompetente Dummschwätzer, die auf diese Weise den Wähler doch noch maßregeln wollen.
“........Jetzt ist es auch verboten, Handyfotos in der Wahlkabine zu machen.” Briefwähler haben dies auch gar nicht nötig. Sie könnten von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Wahlschein auf dem heimischen Scanner nach belieben zu vervielfältigen und bei Bedarf auch auszudrucken oder zu versenden, um auf diesem Wege das eigene Wahlverhalten zu offenbaren, sofern dies erwünscht wäre. Soviel zur Effizienz von sinnlosen Verboten.
Die Briefwahl. Sie ist der blinde Fleck! Wie leicht ist es möglich sich mit Freunden, Familie und Nachbarn zum Ankreuzen zu treffen. Schwupps, noch ein Foto vom Wahlzettel…..... Mit einer guten Raumüberwachung würde maan auch diese Dunkelwähler erwischen.
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