Rainer Grell / 14.06.2018 / 13:00 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 3 / Seite ausdrucken

Was ist eigentlich Verantwortung?

In diesen Tagen ist viel von Verantwortung die Rede. So erklärte Angela Merkel kürzlich völlig unerwartet, „dass letztlich bei der Bundeskanzlerin die politische Verantwortung für das Allermeiste, was in diesem Land passiert, liegt“, und deshalb nehme sie „diese Verantwortung auch voll auf mich.“ Obwohl der Begriff schon sehr alt ist, ist er immer noch schillernd wie eh und je.

„Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut“, hat uns der chinesische Philosoph Laotse hinterlassen.

Man weiß nicht genau, wann Laotse gelebt hat, dessen Bild (auf dem Wasserbüffel reitend) bei uns im Flur hängt (ein Hochzeitsgeschenk unseres chinesischen Freundes), im 6., 4. oder 3. Jahrhundert vor Christi Geburt. Sein Ausspruch über die Verantwortung kann auf jeden Fall „ewige“ Gültigkeit beanspruchen.

Allerdings wissen wir nicht, was Laotse unter „Verantwortung“ verstanden hat. Nicht anders geht es uns heute, wenn jemand großspurig die Verantwortung für etwas übernimmt. So wie etwa der griechische Ministerpräsident (vom 20. Juni 2012 bis 26. Januar 2015) Andonis Samaras, als er den Deutschen versprochen hat, sein Land werde alle Milliardenhilfen zurückzahlen, „das garantiere ich persönlich“. Wie er dieser Verantwortung im Ernstfall gerecht werden will, hat er freilich für sich behalten.

Das Gleiche gilt für Bundeskanzlerin Angela Merkel, die unter dem Eindruck der Katastrophe von Fukushima die „Energiewende“ in Deutschland durchgesetzt hat. Wie sieht ihre „politische“ Verantwortung aus, wenn in einem besonders kalten Winter die Stromversorgung der Industrie zusammenbrechen sollte? Bestenfalls tritt sie von ihrem Amt zurück – bei voller Pension selbstverständlich.

„Fischer ist schuld“, sagte Fischer

Die Erfahrungen mit der so genannten Flüchtlingskrise haben allerdings gezeigt, dass Merkel nicht nur ihre Politik, sondern auch sich selbst für „alternativlos“ hält, so dass so etwas wie Rücktritt und damit auch Verantwortung in ihrer politischen Vorstellungswelt nicht existiert. Es scheint beinahe so, als ob sie sich mit ihrem Amt wie durch das christliche Eheversprechen verbunden fühlt, das bekanntlich so lange gilt, „bis dass der Tod euch scheidet“. 

Außenminister Joschka Fischer hat in der Visa-Affäre (2005) die Verantwortung für alle Fehler übernommen. „Die Verantwortung liegt bei mir. Schreiben Sie rein: Fischer ist schuld", sagte Fischer auf die Frage des Vorsitzenden des Visa-Untersuchungsausschusses, welche Mitarbeiter im Auswärtigen Amt Fehler gemacht haben und wie das im Protokoll festgehalten werden soll. Konsequenzen? Keine.

Auf einen neuen Aspekt politischer Verantwortung wies Bundespräsident Frank Walter Steinmeier (ab Min. 1:59) nach der Bundestagswahl 2017 und den gescheiterten „Jamaika“-Verhandlungen hin: „Wer sich in Wahlen um politische Verantwortung bewirbt, der darf sich nicht drücken, wenn man sie in den Händen hält.“ Ein Satz von geradezu Merkelscher Brillanz. 

Bei Normalmenschen unterscheidet man zwischen strafrechtlicher, zivilrechtlicher und moralischer Verantwortlichkeit.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit bedeutet, der Täter wird für seine Tat oder seine Unterlassung (es gibt nicht nur den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung oder die Nichtanzeige [bestimmter] geplanter Straftaten, sondern auch das Begehen durch Unterlassen gemäß § 13 Absatz 1 StGB) verurteilt und geht ins Gefängnis oder zahlt eine Geldstrafe. Verantwortung drückt sich hier also in einer ganz klaren und spürbaren Sanktion aus. Ist der Täter Beamter und beträgt die Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr, verliert er darüber hinaus seinen Beamtenstatus und damit alle seine Rechte einschließlich des Pensionsanspruchs, ist also unter Umständen auf ALG II (Arbeitslosengeld II), vulgo Hartz IV, oder auf das Einkommen seiner Frau angewiesen. 

Lediglich die Richter kamen ungeschoren davon

In anderen Rechts- und Unrechtsordnungen kann strafrechtliche Verantwortung auch den Verlust des Lebens bedeuten, wie zahlreiche Todesurteile in der Volksrepublik China oder der Islamischen Republik Iran sowie hin und wieder in den USA und andernorts zeigen, und wie beispielsweise auch die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 bitter erfahren mussten. Tröstlich ist, dass einige der seinerzeitigen Nazi-Täter ihre Strafe in den Nürnberger Prozessen ebenfalls erhielten. Andere, wie Eichmann und die Angeklagten im Auschwitz-Prozess, wurden später „zur Verantwortung gezogen“. Lediglich die Richter, die massenweise Unrechtsurteile „im Namen des deutschen Volkes“ gefällt hatten, kamen ungeschoren davon: In Deutschland ist kein einziger wegen Rechtsbeugung verurteilt worden. 

Ähnlich ist die Lage bei der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit, die in der Regel in der Verurteilung zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme (geschuldetes Entgelt, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Vertragsstrafe) zum Ausdruck kommt. In den USA ist ein Sechzehnjähriger wegen Verletzung des Urheberrechts durch illegalen Download und Verbreitung von 30 Songs zu einer Strafe von 675.000 Dollar (rund 538.000 Euro) verurteilt worden: Die Jury sprach den vier klagenden Plattenfirmen für jeden Song 22.500 Dollar Schadenersatz zu (diese Kombination von Strafe und Schadenersatz ist im deutschen Recht unbekannt). Allerdings ist sich nicht jeder der Konsequenzen und damit seiner Verantwortung bewusst, der eine zivilrechtliche Verpflichtung übernimmt, wie Peter Grimm kürzlich auf der Achse unter dem Titel „Gute Bürgen, schlechte Bürgen“ ausgeführt hat.

Werden Eltern ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern nicht gerecht, kann ihnen das Sorgerecht entzogen werden. In keinem Fall bleibt „Verantwortung“ eine leere Phrase, sondern schlägt sich in konkreten Konsequenzen nieder.

Bei der moralischen Verantwortung beginnt die Sache kritisch zu werden. Hier können die Folgen einmal von der seelischen Robustheit des Delinquenten abhängen. Für jemanden, dem ein ruhiges Gewissen ohnehin kein sanftes Ruhekissen bedeutet, sind die Auswirkungen seines Handelns oder Unterlassens vielleicht gar nicht spürbar. Ein anderer leidet darunter eventuell mehr als unter einer formalen Sanktion. In beiden Fällen können gesellschaftliche Reaktionen hinzukommen, die den Betreffenden das Leben zur Hölle machen können, je nach Ausmaß und Befindlichkeit.

Politische Verantwortung nichts weiter als leeres Gerede

Diejenigen, die während des Nationalsozialismus dem verbrecherischen Treiben tatenlos zugesehen haben, obwohl sie vielleicht hier und da hätten helfen können, hatten das nicht zu befürchten, weil sie alle in demselben Boot saßen. Sie sind allein ihrem Gewissen verantwortlich.

Die so genannte politische Verantwortung ist dagegen in der Regel nichts weiter als leeres Gerede. Natürlich kann sie einen Politiker das Amt kosten. Aber ein Rücktritt ist meistens mit einer sanften Landung verbunden. Der mit 52 Jahren als Bundespräsident zurückgetretene Christian Wulff erhält für den Rest seines Lebens einen „Ehrensold“ von 199.000 Euro jährlich. Wer mindestens vier Jahre lang Bundesminister war, bekommt rund 4.200 Euro Pension im Monat. „Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere knapp 366 Euro monatlich bis maximal knapp 11.000 Euro“, wie der Bund der Steuerzahler ermittelt hat. Außerdem tröstet nicht selten ein Pöstchen in der zweiten oder dritten Reihe. Und wie die Verantwortung aussieht, von der Angela Merkel hin und wieder redet, kann man sich auch bei lebhafter Fantasie nur schwer vorstellen. 

In der Wirtschaft ist die „Verantwortung“ von Vorständen großer Unternehmen, die angeblich auf einem „Schleudersitz“ sitzen, noch komfortabler: Wer ein Unternehmen an die Wand fährt, muss zwar in aller Regel gehen, erhält aber meistens eine „Abfindung“ in Millionenhöhe. Außerdem kann er häufig seine Aktienoptionen versilbern. Als Jürgen Schrempp zum 31. Dezember 2005 als Vorstandsvorsitzender der DaimlerChrysler AG ausschied, erhielt er zwar keine Abfindung, hinterließ dem Unternehmen jedoch eine Schadenssumme von rund 50 Millionen Euro. Genau diese Summe konnte Schrempp für seine Aktienoptionen erlösen, weil der Kurs des Unternehmens, der während seiner Amtszeit von 101 auf knapp 35 Euro gefallen war, nach seinem Rückzug kräftig anzog. Seine „Verantwortung“ für das Unternehmen schlug sich also in einem stattlichen Reibach (kommt vom hebräischen rewah und bedeutet „Gewinn“) nieder.

Schließlich gibt es noch eine Form von Verantwortung, die nur historisch gemessen werden kann, weil die Handelnden oder Unterlassenden entweder längst aus dem Amt oder ganz von dieser Welt gegangen sind. Politiker treffen ja häufig Entscheidungen mit Langzeitwirkung. Außerdem sind oft mehrere an einer Entscheidung beteiligt, so dass die Ursachenzusammenhänge undurchsichtig sind. Beispiele sind die Schuldenpolitik der öffentlichen Hand und die Haltung gegenüber der Islamisierung Deutschlands und Europas. 

Ein Abendessen im Kanzleramt

Ein besonderes Verantwortungsbewusstsein zeigte Wolfgang Schäuble in seiner Eigenschaft als Bundesinnenminister: In einem Interview mit der Zeitung „Sonntag Aktuell“ (früher Beilage zur Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten) vom 30. August 2009 lautete die Frage „Der Deutsche-Bank-Chef lädt zum Geburtstag ein, und die Steuerzahler müssen bezahlen [sog. Ackermann-Party der Bundeskanzlerin]. Kann man das in Zeiten der Finanzkrise noch vermitteln?“ Schäubles Antwort: „Was ist denn passiert? Die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland hat aus Anlass des 60. Geburtstags des Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank Vertreter von Wirtschaft, Medien und Kultur zu einem Abendessen eingeladen. Als Innenminister trage ich auch Verantwortung (sic!) für die Verfassungsinstitutionen dieser Republik [was für eine Dramatik]. Und aus dieser Verantwortung heraus sage ich: Wenn diese Republik solche Debatten führt, fängt sie an sich lächerlich zu machen.“ Er hätte auch sagen können, wird sie zur „Komikernation“ – wie die Kanzlerin aus Anlass der Beschneidungsdiskussion, drei Jahre später. Die Äußerung von Schäuble habe ich zum Anlass für folgenden Leserbrief genommen, der auszugsweise abgedruckt wurde:

„Es ist bemerkenswert, dass sich Herr Schäuble ausgerechnet beim Rummel um die Ackermann-Party der Kanzlerin auf seine ‚Verantwortung für die Verfassungsinstitutionen dieser Republik’ besinnt. Beim Thema Islam in Deutschland ist er noch nicht auf die Idee gekommen. Im Gegenteil: ‚Muslime sind für uns alles andere als eine Bedrohung, sie sind eine Bereicherung, machen unsere Ordnung vielfältiger, sie sind erwünscht und gewollt.’ Deswegen vermeidet er es auch, im Zusammenhang mit der ‚Sauerland-Gruppe’ oder beim Thema Sicherheit auf der Straße oder in der S-Bahn von muslimischen Terroristen bzw. Schlägern zu sprechen. Zwar sind beileibe nicht alle Muslime Terroristen, aber so gut wie alle Terroristen sind derzeit Muslime. Und bei den Schlägern sind sie überproportional vertreten. 

Wenn Herr Schäuble schon seine Verantwortung ins Feld führt, dann täte er gut daran, sich auch an seinen Amtseid zu erinnern, den er einst geleistet hat: ‚Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.’ Durch seine naive Haltung zum Islam, die er aus durchsichtigen Gründen mit der Kanzlerin und deren Integrationsbeauftragten Maria Böhmer teilt, schadet der Bundesinnenminister dem deutschen Volk in einem Maße, das leider erst für jedermann erkennbar sein wird, wenn Herr Schäuble schon längst in Frieden ruht. Deswegen treibt ihn vermutlich bei diesem Thema nicht die Furcht um, sich ‚lächerlich’ zu machen, wie er es aus der zitierten Verantwortung ‚dieser Republik’ bei der Ackermann-Debatte vorhält.“

„Das Prinzip Verantwortung“ heißt das Hauptwerk des Philosophen Hans Jonas aus dem Jahr 1979. Es klingt wie das Gegenstück zu Ernst Blochs „Das Prinzip Hoffnung“ und ist wohl auch so gedacht. „Jonas entwickelt darin eine ‚Ethik für die technologische Zivilisation’. Diese besteht in der Vermeidung unabschätzbarer Risiken, um den Bestand der Menschheit als Ganzes nicht zu gefährden, sowie der Anerkennung der Eigenrechte der ganzen Natur, für die dem Menschen aufgrund seiner Handlungsmöglichkeiten die Verantwortung zukommt.“ (Wikipedia) Ein frommer Wunsch.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

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Frank Holdergrün / 14.06.2018

“Die Verantwortung für sich selbst ist die Wurzel jeder Verantwortung.” Mit dieser Aussage von Mong Dsi bin ich bei Ayn Rand und ihrem Hinweis: “Die Verschwörungen jener Kaffeehaussozialisten, die es zweifellos gibt, bestehen aus Gruppen von verängstigten, neurotischen Mittelmäßigkeiten, die sich plötzlich an der Spitze des Landes wiederfinden, weil sonst niemand vortritt.” Diese Leute haben nie Verantwortung für sich selbst übernommen und schon gar nicht für andere. Ihre einzigen Antworten, die sie geben, sind von Instinkten, Launen und Wünschen geleitet, die z.B. in einer Aussage wie “Wir schaffen das” gipfeln. Vernunft und Realismus, intellektuelle Analyse sind der Gegenpol dazu, unter ihren hochmoralischen Zielen sammelt sich ein Morast des Verschweigens, dessen Gären soeben laut brodelnd an die Oberfläche tritt.

Thomas Weidner / 14.06.2018

Was ist das für eine “Verantwortung” - die grundsätzlich für den “Verantwortlichen” folgenlos bleibt? Doch nichts anderes als ein Witz.

Peter Michel / 14.06.2018

Nun sehen Sie es nicht so verbissen Herr Grell, es handelt sich bei der Äußerung von Frau Merkel quasi um eine versteckte Ankündigung, den Rüchwärtsgang einzulegen.

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