Fundstück / 20.01.2014 / 21:08 / 1 / Seite ausdrucken

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In der Neuverhandlung zur Strafhöhe blieb der Muslim bei seiner religiös motivierten Haltung, dass Rechtsextreme von “Pro NRW” mit dem Hochhalten von Mohammed-Karikaturen den Propheten und damit auch alle Muslime beleidigt hätten. Er habe das Recht, auch mit Gewalt gegen solche Provokationen vorzugehen. “Ich habe so gehandelt, wie ein Muslim handeln sollte.” Für ihn seien nur der Koran und die Scharia maßgeblich, die ihm das Recht gäben, auch mit Gewalt gegen Ungläubige vorzugehen. Das Grundgesetz und deutsche Rechtsinstitutionen lehne er ab. Der Muslim hielt im Gerichtssaal den Koran hoch und warf Grundgesetz-Blätter vor den Richter. http://www.welt.de/regionales/koeln/article124037532/Angeklagter-Islamist-haelt-Richter-Koran-entgegen.html

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Leserpost

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Amelie Walther / 24.01.2014

Ich finde, hier würde ein Link zum problemlosen Deutschland hinpassen, zu unserer reizenden Cigdem Toprak oder wie sich die Dame auch immer nennt. Genau deswegen haben die Türken Probleme, die wir nicht haben und auch nicht haben wollen. Ich frag mich, wieso dieser resistente Moslem nicht schnurstracks - wie in der Schweiz üblich - auf eigene Kosten in die Türkei ausgewiesen wird. Denn da gehört er hin: 1. weil er das Grundgesetz der Türkei und des Islam lieber mag als unseres 2. weil die Probleme, die er schafft, besser zur Türkei passen als zu Deutschland 3. damit so Möchtegern-Journalisten wie Ms. Toprak noch mehr unter den Problemen, die sie sich selbst schaffen, jammern können. Und der BGH hätte eher wegen des zu geringen Strafmaßes eine Neuverhandlung ansetzen müssen…wieso müssen wir nun eigentlich für den angenehmen Gefängnisaufenthalt dieses Deutschland-Verachters aufkommen?

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