Joachim Nikolaus Steinhöfel / 14.10.2015 / 17:29 / 1 / Seite ausdrucken

Transitzonen sind institutionalisierter Verfassungsbruch

Gesetze kann man ändern und die Verfassung auch. In einem Rechtsstaat folgt die behördliche Praxis und die Anwendung der Straftatbestände des Aufenthaltsgesetzes der bestehenden Rechtslage. In der Bundesrepublik geltend diese Regeln nicht mehr. Hier bricht die Kanzlerin einfaches und Verfassungsrecht. Und die CSU versucht es als Erfolg und wichtigen Schritt zu einer Lösung der Flüchtlingskrise, die längst eine Verfassungskrise ist, zu verkaufen, dass Transitzonen eingerichtet werden, wobei jeder einzelne „Transit“ nach bestehender Rechtslage einen Straftatbestand erfüllt.

Aktuell werden der Bevölkerung Bilder von den täglich weiterhin in fünfstelliger Zahl kontrolliert und unkontrolliert ins Land strömenden Menschen, die auch weiter unter dem bewusst unscharfen Begriff „Flüchtlinge“ subsumiert werden, vorenthalten. Mitgefühl weckende Bilder von nicht winterfesten Zelten stehen jetzt im Kurs und rührende Interviews mit Migranten, die mit ihren Kindern die Nacht auf der – geringfügig geheizten – Toilette verbringen, weil sie sonst, vor Kälte zitternd, nicht schlafen können.

Als die Kanzlerin vor der Völkerwanderung bedingungslos kapitulierte und die Grenzen des Staatsgebietes der BRD im Interview bei „Anne Will“ preisgab („Wir können die Grenzen nicht schließen. Wenn man einen Zaun baut, werden sich die Menschen andere Wege suchen. Es gibt den Aufnahmestopp nicht“), sanken auch die Temperaturen im Verhältnis der Unionsparteien merklich. Und ausgerechnet der Populist Horst Seehofer erschien als einziger Hoffungsträger, der in er Lage sein könnte, Merkels die Republik auflösenden Amoklauf Einhalt zu gebieten.
Offenbar hat die Kanzlerin ihn jetzt mit der Zustimmung zur Prüfung oder gar Einrichtung von „Transitzonen“ vorerst eingefangen. Im Interview mit dem Deutschlandfunk am 14.10.2015 erläuterte der bayerische Innenminister Herrmann, was sich die CSU unter Transitzonen vorstellt: Hier geht’s weiter

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Hans Peter Kovacs / 15.10.2015

Folgenden Abschnitt von der BAMF-Website (http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html) halte ich bezüglich Art 16a GG hier noch für ergänzenswert: “Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Hier kommt unter Umständen die Gewährung von subsidiärem Schutz in Betracht.”

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