Henryk M. Broder obsiegt vollumfänglich im Rechtsstreit gegen Evelyn Hecht-Galinski
In dem Rechtsstreit zwischen dem Journalisten und Publizisten Henryk M. Broder und Evelyn Hecht-Galinski hat das Landgericht Köln nach vorausgegangenem einstweiligen Verfügungsverfahren heute sein Urteil im Hauptsacheverfahren verkündet. Frau Hecht-Galinski nahm Herrn Broder auf Unterlassung von insgesamt acht in einem konkreten Kontext stehenden Äußerungen in Anspruch, darunter insbesondere:
• Evelyn Hecht-Galinski gebe antisemitische Statements ab
• Evelyn Hecht-Galinski sei eine „hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau“
• Heinz Galinski hat Auschwitz überlebt, damit sie, die Tochter an seinem Todestag in
der FAZ eine Anzeige aufgeben kann, um auf sich aufmerksam zu machen.
• Evelyn Hecht-Galinski mit Horst Mahler und/oder dem NPD-Spitzenfunktionär Holger
Apfel gleichzustellen
• Im Zusammenhang mit dem Auftritt von Evelyn Hecht-Galinski in der WDR-Sendung
Hallo Ü-Wagen zu äußern, dass sich lange niemand so nahe wie Frau Hecht-Galinski
an die Protokolle der Weisen von Zion herangerobbt habe.
Nachdem das Oberlandesgericht Köln hinsichtlich der ersten Äußerung bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren zugunsten von Herrn Broder entschieden hatte, ergänzte Frau Hecht-Galinski ihre Anträge im Hauptverfahren um sieben weitere Punkte, von denen ein Antrag bereits im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Köln von Frau Hecht-Galinski zurückgenommen wurde.
Mit heutigem Urteil hat das Landgericht Köln die Klage hinsichtlich der verbliebenen sieben Anträge abgewiesen und die Kosten des Rechtsstreits vollumfänglich Frau Hecht-Galinski auferlegt.
Herr Broder argumentierte in diesem Rechtsstreit, dass seine Äußerungen über Frau Hecht-Galinski voll von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und aufgrund von Äußerungen antisemitischen Inhalts Frau Hecht-Galinskis gerechtfertigt seien.
Berlin, den 17.06.2009
Nathan Gelbart, Rechtsanwalt
Katy Ritzmann, Rechtsanwältin