Zu BMU´s Kolumne passt folgendes schöne Fallbeispiel—eine E-Mail, die ich grade in meinem elektronischen Briefkasten finde und gern weiterverbreite:
“Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde!
Heute morgen, am 10.01.2007 um 9.45 Uhr ist das Urteil im
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen gegen mich gesprochen worden.
Ich war angeklagt wegen Verstoß gegen § 86a StBG (Verwendung von
Kennzeichen verfassungsfeindlicher Symbole), weil die Polizei Ende
Mai 2006 in Mittenwald ca. 150 Flyer in meinem Rucksack gefunden und
sichergestellt hatte, auf denen Islamisten abgebildet waren, die den
Hitlergruß zeigen und deshalb ein Strafverfahren gegen mich
eingeleitet worden war.
Die Abbildung auf den Flyern zeigte das Cover des frei im Buchhandel
erhältlichen Buches „Feindaufklärung und Reeducation. Kritische
Theorie gegen Postnazismus und Islamismus” (ca-ira-Verlag, Freiburg,
2006, vgl: http://www.ca-ira.net/verlag/buecher/grigat-feindaufklaerung.reeducation.html).
Aus dem auf dem Flyer genannten Titel ging klar hervor, dass sie
sich ausdrücklich gegen Islamismus und Neofaschismus richteten.
Die Flyer bewarben eine Lesung und Buchvorstellung mit dem
Herausgeber des Buches, Stephan Grigat.
In meinem Strafbefehl war ich zu 60 Tagessätzen je 40 Euro angeklagt
gewesen. Der Richter verurteilte mich zu 60 Tagessätzen je 10 Euro.
Ich werde gegen das Urteil in Revision gehen, die nächste Instanz
wird das Oberlandesgericht München sein.
Ich bitte ausdrücklich um finanzielle Unterstützung für dieses
Strafverfahren: Unter dem Stichwort „Prozesskosten Garmisch-
Partenkirchen” kann auf folgendes Konto gespendet werden:
ISF e.V., Postbank Karlsruhe, Konto 2260 45-756, BLZ 660 100 75
PS: Das bayerische Fernsehen (BR) berichtet heute Abend (Mittwoch,
10.1.07) ausführlicher über meinen Fall und das heutige Urteil, und
zwar in der Sendung „Zeitspiegel”, um 21.20 Uhr ( Wdh. am Donnerstag,
11.01.07, um 01.50 Uhr und um 11.20 Uhr.)”