Peter Grimm / 12.06.2016 / 06:00 / 5 / Seite ausdrucken

Zuwanderung: Zweierlei Maß beim Schutz von Minderjährigen?

Sie kennen ja bestimmt diese Werbespots, die erst einen weißen jungen Mann zeigen und dann einen farbigen jungen Mann. Während wir zum Weißen erklärt bekommen: “Er hat eine Perspektive”, heißt es zu dem schönen Gesicht, das einem Asylbewerber gehören soll: “Er nicht”. Ob es funktioniert, dass das schlechte Gewissen, das die Zuschauer bekommen sollen, gerade bei denen Verständnis für Zuwanderer-Förderprogramme weckt, die deshalb Zuwendungen gestrichen bekommen, sei dahingestellt. Ich musste bei dem Spot jüngst an zwei 15-jährige Mädchen in Bayern denken.

Die eine war die kurzzeitige Sex-Partnerin des fränkischen Landtagsabgeordneten Michael Brückner (CSU). Als die Affäre ruchbar wurde, sah sich Brückner zum Rücktritt von allen seinen Ämtern gezwungen und die Staatsanwaltschaft ermittelt seither. Denn auch wenn es sich, wie Brückner erklärt, um einvernehmlichen Sex gehandelt haben soll, gilt nach deutschem Strafrecht: Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und “die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt”.

Wo die Justiz noch wie erwartet arbeitet

Der Altersabstand soll sicherstellen, dass nur Fälle eines “gefährdungstypischen Machtgefälles” erfasst werden und nicht jugendliche Beziehungen von 17-Jährigen mit 15-Jährigen. Brückners Anwältin versucht ihren Mandanten nun vor einer Strafe zu bewahren, indem sie darauf verweist, dass das Mädchen zwar bei der ersten Begegnung mit dem Abgeordneten noch 15 Jahre alt war, es jedoch erst nach dem 16. Geburtstag zum Sex gekommen sei.

Darauf wollen wir hier gar nicht näher eingehen, denn es geht nicht darum, wann nun genau sich der Politiker und das Mädchen zu nahe kamen. In diesem Text ist die Feststellung wichtig, dass hier die deutsche Justiz noch wie erwartet arbeitet. Staatsanwälte gehen dem Verdacht nach, ein minderjähriges Mädchen könnte ausgenutzt und zum Sex gedrängt worden sein, und ermitteln. So sollte es sein, auf so viel Schutz sollte ein 15-jähriges Mädchen in Deutschland vertrauen können. Getreu dem eingangs erwähnten Werbespot könnte man auf ihr Bild jetzt den Satz texten: “Sie wird von der deutschen Justiz geschützt.”

Wo die Justiz nicht mehr wie erwartet arbeitet

Ein anderes 15-jähriges Mädchen, das aus Syrien nach Bayern zugewandert ist und zuvor als 14-Jährige von der Familie nach Scharia-Recht mit einem sechs Jahre älteren Mann verheiratet wurde, könnte jetzt mit der Entgegnung “Sie nicht!” versehen werden. Der Fall machte kurz Schlagzeilen, weil das Oberlandesgericht Bamberg entgegen der Rechtsauffassung des Jugendamts Aschaffenburg, das sich für die junge Migrantin zuständig fühlte, entschied, dass die Kinderehe aus Syrien in Deutschland anerkannt werden müsse und schwerer wiege, als der deutsche Jugendschutz. Das Amt wollte sie als minderjährigen “Flüchtling” in Obhut nehmen. Doch der “Ehemann” bestand darauf, dass seine Frau an seiner Seite bleiben müsse und keinesfalls in einer anderen Asylbewerberunterkunft untergebracht werden dürfe als er selbst. Das Familiengericht in Aschaffenburg gab dem Jugendamt zuerst Recht. Eine 15-Jährige verdient besonderen Schutz und die minderjährige “Ehefrau” muss überhaupt erst einmal unbeschwert die Freiheit kennenlernen dürfen, auch um zu lernen, dass hier eine Frau über Zusammenleben und Ehe selbst entscheiden kann.

Das wollte der Ehemann nicht akzeptieren und ging in Berufung. Offenbar gab es genug Unterstützer, die ihm das Beschreiten des Rechtswegs finanziell ermöglichten. Oder wurde hier der deutsche Steuerzahler einmal mehr in Anspruch genommen? Das ist ein anderes Thema, jetzt geht es um das Urteil der Richter in Bamberg: Danach steht die in Syrien geschlossene Ehe mit einer Vierzehnjährigen unter dem Schutz des deutschen Rechts. Hat ein minderjähriges Mädchen hingegen nicht das Recht, von deutschen Ämtern und der Justiz aus einer Abhängigkeit, die sie aller Bildungs-, Berufs- und Lebenschancen beraubt, befreit zu werden? Offenbar ist dieser Anspruch nach dem Urteil deutscher Richter nicht so wichtig, wie die Vorschriften des islamischen Rechts auch hierzulande durchzusetzen.

Das deutsche Recht ist nicht auf die Begegnung mit der Scharia eingestellt

Wir wollen jetzt keine Richterschelte betreiben. Vielleicht blieb ihnen gar nichts anderes übrig, weil die Rechtslage wirklich so eindeutig ist. Das deutsche Recht ist womöglich auf die Begegnung mit der Scharia einfach nicht genügend vorbereitet, weil es in weiten Teilen aus einer Zeit stammt, als die Ansiedlung von Mohammedanern in Deutschland noch zu den exotischen Ausnahmen zählte. Doch wenn es tatsächlich so sein sollte, dass unsere Gesetze nicht Kinder sondern Kinderehen schützen, dann hätte der sonst so gesinnungsaktive Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hier doch endlich mal ein sinnvolles Betätigungsfeld im eigenen Sachgebiet. Um Schnellschüsse ist er doch sonst nicht verlegen. Aber in diesem Fall zeigt der Genosse weniger Neigung aktiv zu werden. Das Verbot sexuell aufreizender Werbung ist vermutlich wichtiger.

Gern erklären die Verfechter möglichst ungebremster Zuwanderer-Aufnahme jeden, der die deutsche Grenze nicht mit Pass und Visum überschreitet, zu einem “Flüchtling”, gar zu einem “Schutzsuchenden”. Nur wirklich Schutzbedürftige, wie die Kinderbräute aus dem islamischen Machtbereich, erfahren hier, angekommen in der Freiheit, offensichtlich keine Befreiung, sondern die Anerkennung der in Eheform gegossenen Leibeigenschaft aus der Heimat. Dürften die 15-jährigen “Ehefrauen” eigentlich selbst vom Jugendamt einen Vormund anfordern, wenn sie beispielsweise auf die Idee kämen, sich scheiden zu lassen? Alt genug, allein einen Scheidungsantrag zu stellen, sind diese “Ehefrauen” ja nicht.

Man könnte von dem schon erwähnten Spot zum Schluss natürlich auch eine bitterböse Variante drehen: Wir sehen den Ehemann unserer 15-jährigen syrischen Ehefrau und hören den Text: “Er darf Sex mit kleinen Mädchen haben.” Dann blenden wir auf den Ex-Landtagsabgeordneten Michael Brückner. Dessen Bild bekommt den Satz: “Er nicht!”. Eine Provokation? Sicher. Aber wie könnte man sonst erreichen, dass wir den skandalösen Umstand, dass Deutschland islamische Kinderehen legalisiert, nicht so schnell wieder vergessen.

Zuerst erschienen auf  Peter Grimms Blog Sichtplatz hier.

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Leserpost

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Detlef Dechant / 13.06.2016

Das ist doch nur die Fortsetzung dessen, was in der Rechtsprechung schon länger geschieht: die Unterwerfung des deutschen Rechtes unter die Scharia: Ehrenmorde als Strafminderung, Anerkennung der “Vielweiberei” bei Hartz IV etc. - alles schon dagewesen!

Anton Joseph (Tony) Ried / 12.06.2016

Zu dem Vorstehenden kann ich nur sagen, deutsche Gerichte sind offenbar nicht in der Lage, klipp und klar Stellung zu beziehen, die da heißt: In Deutschland gilt das deutsche Recht! Islamisches Recht, speziell was die Scharia betrifft, muss hier zurückgewiesen werden. Wo kommen wir hin, wenn wir allen Einwanderern und diversen Glaubenszugehörigkeiten erlauben ihre Rechtsprechung mit in unser Land und unseren Alltag zu nehmen. Millionenfach wird von Asylanten in Deutschland Schutz gesucht. Er wird auch gewährt, so nicht klare Vorgaben dagegen stehen und diese Schutz- suchenden klar als Wirtschaftsflüchtlinge enttarnt werden und wieder abgeschoben werden müssen. In diesem Fall der Kinderehe würde ich als Richter entscheiden, dass hier diese Verehelichung nach deutschem recht nicht möglich ist und damit als ungültig und nicht vollzogen betrachtet werden muss. Wenn das Mädchen dann volljährig ist, kann sie selbst entscheiden, ob sie diese Verehelichung akzeptiert oder nicht. Es könnte ja sein, dass diese beiden jungen Menschen beiderseits diese Verbindung gewünscht haben. Nur - dann können sie auch damit warten, bis sie altermäßig statthaft ist.

Anja Krupop / 12.06.2016

Hier geht es also um die Ungleichbehandlung von Minderjährigen.  An anderer Stelle findet man eben eine andere Ungleichbehandlung. Finden wird man zuhauf.  Denn letztendlich ist es doch eine bestimmte Kultur/Religion, der man ja nicht zu nahe treten will, sie nicht verärgern will, vor der man im Staube kriecht und devot katzbuckelt. Der Philosoph Herbert Schnädelbach schrieb vor 16 Jahren einen bitterbösen relogionskritischen Artikel: Ihre „sieben Geburtsfehler“ habe diese monotheistische Weltreligion nie ablegen können, sie laste „als Ideologie, Tradition und Institution als Fluch auf unserer Zivilisation“. Man könne dieser weltumspannenden Religion nur zur „Selbstaufgabe“ raten, das wäre ihr „letzter segensreicher Dienst“. Dafür gab es sowohl Kritik als auch Applaus, aber niemand kam auf die Idee, dem Autor Rassismus vorzuwerfen. Denn diese Religion durfte man schon immer und ungeniert in Bausch und Bogen verdammen, ohne dass anklagend von Rassismus und Phobie, von Populismus und rechter Gesinnung geschwafelt wurde und der Autor zum intoleranten Menschenfeind erklärt wurde. Der Artikel hieß: “Der Fluch des Christentums”. Auch nur annähernd solche Gedanken zum Islam zu veröffentlichen machen einen Autor zur Persona non grata, wie es Akif Pirinçci geschah. Mit dem Urteil zur Gültigkeit der Scharia-Ehe unterwirft sich Deutschland wieder ein Stück weit mehr.

Daniela Kaiser / 12.06.2016

Wirklich gut argumentiert. Ich finde es absolut unerklärlich, wieso in Deutschland plötzlich andere Gesetze gelten sollen. Wenn es um Kriminalität geht, selbst bei sehr schwerwiegenden Taten, gilt wiederum das Jugendstafrecht bis 21, am liebsten auch noch darüber hinaus. Ich hoffe sehr, das Berufungsverfahren geht anders aus. Es ist doch auch im Sinne der Integration ein völlig falsches Signal. Und auch für die Zukunft. Auslandsehe, Familiennachzug, mehrere Ehefrauen. Alles dann möglich.

Stefan Appeldonk / 12.06.2016

Ein Rechtssystem, das in Krisen sofort und dauerhaft überfodert wirkt, ist überhaupt keines und gehört selbst auf den Prüfstand. Der Zusammenbruch naht.

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