Joachim Nikolaus Steinhöfel / 18.01.2018 / 10:00 / 8 / Seite ausdrucken

Schnelljustiz in der Löschkaserne

Deutschlands neues Zensurgesetz ist verfassungswidrig und verstößt gegen das Völkerrecht. Und es bedroht nicht nur soziale Netzwerke in Deutschland, sondern beispielsweise auch in der Schweiz.

Am 1. Januar 2018 trat in der BRD das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vollständig in Kraft. Es soll dem Kampf gegen „Hass und Hetze“ bei Facebook und Co. dienen. Offenkundig strafbare Inhalte sollen innerhalb von 24 Stunden, rechtswidrige in sieben Tagen gelöscht werden. Bei Zuwiderhandlung drohen den sozialen Medien drastische Geldstrafen bis 50 Millionen Euro.

Dass dies nicht nur Deutsche in Deutschland betrifft, belegt ein Fall aus meiner Kanzlei: Am 7. Januar erreichte mich ein Mail von Britta S., wohnhaft bei Zürich. Ob ich ihr wegen einer gegen sie verhängten 30-Tage-Sperre bei Facebook helfen könne. Inzwischen trifft es sogar den Urheber des Gesetzes, Justizminister Heiko Maas (SPD): Ein sieben Jahre alter Tweet, in dem er den Bestsellerautor Thilo Sarrazin als „Idioten“ strafbar beleidigte, verschwand von Twitter.

Noch ist unklar, ob Maas ein Opfer seines eigenen Zensurgesetzes wurde oder selber löschen ließ. Dass das NetzDG jedoch drastische Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit auch in der Schweiz und Österreich haben wird, zeigt der Fall von Britta S. Die Fehlleistungen von Facebook beim Löschen zulässiger und beim unterlassenen Löschen strafbarer Inhalte sind legendär (siehe die Dokumentation auf meiner Webseite „Facebook-Sperre – Wall of Shame“). Dass Facebook und Co. es nun hinbekommen, das Zensurregime außerhalb Deutschlands nicht anzuwenden, darf man getrost ausschließen.

Völkerrechts- und verfassungswidrig

Justizminister Maas hat den gravierendsten Anschlag auf die Meinungsfreiheit verübt, den die Bundesrepublik seit Konrad Adenauers vor dem Verfassungsgericht gescheiterten Versuch, ein Staatsfernsehen zu implementieren, erlebt hat. Sein NetzDG ist nicht nur völkerrechts- und verfassungswidrig, es ist auch komplett überflüssig.

Der Beleg? Im April 2017 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 57-jährigen Arbeitslosen wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und Beleidigung zu Lasten von Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth auf Facebook zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro. Ganz ohne NetzDG.

Maas’ Gesetz verlagert die Prüfung von Äußerungen weg von den Gerichten, hin zu den Löschkasernen der sozialen Medien. Künftig befinden nicht mehr Richter über die Grenzen der Meinungsfreiheit, sondern in Schnellkursen zur digitalen Exekution von „Hass und Hetze“ dressierte Mindestlohnakteure. Ein demokratischer Staat gibt die Kontrolle seiner Institutionen über ein fundamentales Grundrecht auf.

„Zensurmaßnahmen dürften nicht an private Rechtsträger delegiert werden“, schrieb der Sonderbeauftragte der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, im Sommer 2017 an die Bundesregierung. Zum Adressatenkreis derartiger Anschreiben gehörten westliche Demokratien bisher nicht. Kaye stellte auch Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) fest, den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Das NetzDG verstößt also auch gegen Völkerrecht. Doch in den Medien wurde diese Demütigung für Maas weitestgehend ignoriert.

Purer Hohn in der Gesetzesbegründung

Genau wie die Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestages und einer schier endlosen Phalanx namhafter Juristen, wonach das Gesetz ein verfassungswidriger Eingriff in die von der Verfassung in Art. 5 GG garantierte Meinungsfreiheit sei. Durchgewunken hat der Bundestag es trotzdem.

„Niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden“, liest man in der Gesetzesbegründung. Was sich als purer Hohn erweist. Einen Paragraphen, der diesen Anspruch rechtlich zementiert, sucht man vergeblich. Die Massenvernichtung freier Rede läuft auf Hochtouren. Im Zweifel wird gelöscht, die Meinungsfreiheit verliert.

Die auch ohne NetzDG mögliche Ahndung von Straftaten zeigt, dass es den Befürwortern dieses Gesetzes nicht um die Bekämpfung von „Hass und Hetze“ geht, sondern um etwas anderes: Die Kontrolle über den politischen Diskurs in den sozialen Medien.

Wie twitterte doch Maas vor einiger Zeit so zutreffend: „Treffen mit türk. Justizminister: Sperren von #twitter + #facebook ist nicht unser Verständnis von #Meinungsfreiheit.“

Zuerst erschienen in der Zürcher „Weltwoche“.

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Leserpost

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Thilo Mühlberger / 18.01.2018

Ich bin der gleichen Meinung wie der Autor, dass das NetzDG verfassungswidrig ist. Einige angesprochene Punkt beurteile ich aber stellenweise etwas anders. Es handelt sich hier aus meiner Sicht nicht um Schnelljustiz, sondern um gar keine Justiz. Denn die Entscheidung über die Löschung trifft gerade nicht die Justiz sondern Private, die Justiz als dritte Gewalt ist hier ausgehebelt. Es ist auch kein Maas’ Gesetz, sondern ein Gesetz der Bundeskanzlerin Frau Merkel, denn nach Art. 65 Satz 1 bestimmt sie als Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung, und Art. 65 ist keine optionale Kann-Bestimmung. Nach Art. 64 Abs. 1 kann sie jederzeit Bundesminister feuern und einstellen; ein Bundesminister ist nicht vom Parlament abhängig und besitzt weniger Rechte als ein normaler Arbeitnehmer. Die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin schließt die Weisungsbefugnis über das WAS selbstverständlich mit ein. Und selbstverständlich hat die Kanzlerin festgelegt, dieses Gesetz zu machen, lediglich die Umsetzung (das WIE) hat Heiko Maas durchgeführt und es nach außen präsentiert. Das NetzDG ist aus meiner Sicht auch kein Anschlag auf die Meinungsfreiheit, denn unter Anschlag versteht man im allgemeinen eine temporäre Störung in Form eines Angriffes. Es handelt sich hier gerade nicht eine temporäre Störung, denn die Legislative als 1. Gewalt hat es ja als Gesetz dauerhaft normiert. Zudem ist das NetzDG auch meiner Sicht auch im Kern als rechtsstaatswidrig zu beurteilen. Rechtsstaat bedeutet hier, zuerst ein rechtsstaatliches Verfahren zu führen, indem die Justiz als dritte Gewalt ggf. eine Meinungsäußerung, die unter besonderen grundgesetzlichen Schutz steht, löscht, also zuerst rechtsstaatliches Verfahren, dann ggf. Löschung. Jetzt ist die Reihenfolge umgedreht: Es dürfen Meinungsäußerungen, die besonders grundgesetzlich geschützt sind, ohne vorheriges gerichtliches Verfahren gelöscht werden. Diese Umkehrung der Reihenfolge bedeutet ganz klar die Abschaffung des Rechtsstaats bezüglich Äußern und Empfangen von Meinungen. Das geht systematisch über einfache staatliche Zensur hinaus, in der eine staatlicher Zensurbeamter tätig ist. Das NetzDG bezeichne ich als “Zensur 2.0”. Diese Umkehrung der Reihenfolge zu “Erst löschen, dann ggf. Beschweren”, ist kategorischer Art. Deshalb kann dieses Gesetz auch nicht verbessert oder entschärft werden. Das NetzDG ist systematisch mit dem Ermächtigungsgesetz “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich” zu vergleichen, dass am 24. März 1933 in Kraft trat, vorher wurde es vom Reichstag verabschiedet. Dieses Nazi-Gesetz ist zum NetzDG kategorisch gleich und unterscheidet sich nur graduell.

Karla Kuhn / 18.01.2018

Gestern habe ich gelesen, daß Deutschland im Demokratieranking einen Punkt verloren hat, auch wegen dem unseligen Netzgesetz !!! Toll wie wir mittlerweile im Ausland wahrgenommen werden, da scheint doch Maas ganze Arbeit geleistet zu haben. Hat eigentlich das Gesetz schon das Verfassungsgericht passiert ? Oder/und der EuGH ??

Wilfried Paffedorf / 18.01.2018

Ich veranstalte täglich auf meiner Fb Seite eine kleine Presseschau, darunter auch Beiträge von achgut.de. Vergangenen Samstag wurde ich aufgefordert, den Beitrag von Thilo Schneider “Kleidungs-Durchsetzungsgesetz für Phantasialand” zu löschen, weil er angeblich “Nacktheit” zeige. Meine Löschungsweigerung wurde umgehend mit einer drei-Tage-Sperre sanktioniert. Seit August 2017 wurden vier Beiträge von achgut beanstandet; einmal erhielt ich von Fb eine Nachricht, nach der ich “auffällig viele Beiträge von achgut posten” würde! Was geht das FB an?! Wegen eines Artikels der Baseler Zeitung wurde ich im vergangenen Jahr auch einmal für einen Tag gesperrt; ich hatte mich geweigert, diesen zu löschen. Auch Artikel der NZZ waren von Fb-Kritik betroffen. Leder verfüge ich kräftemäßig (aus Altersgründen, gesundheitlich, finanziell) nicht über die Möglichkeit, Fb jedesmal vor ein ordentliches Gericht zu zerren. Ich kann nur hoffen, dass Fb durch seine Willfährigkeit gegenüber diktatorischen Bestrebungen allmählich zugrunde geht. Dasselbe gilt für Twitter und ähnliche Plattformen.

Gerd Flügel / 18.01.2018

Über das NetzDG lässt sich trefflich streiten, und es ist auch gut, dass darüber gestritten wird - das letzte Wort dürfte wie so oft Karlsruhe haben. Warum hier von einem Zensurgesetz gesprochen wird, erschließt sich mir allerdings nicht. Die viel geschmähten Qualitätsmedien verwenden viel Energie darauf, Leserzuschriften auf ihre Authentizität zu überprüfen. Nicht erst in Zeiten der fake news gibt es Zeitgenossen, die anderen unter falschem Namen einen Leserbrief unterjubeln. Verantwortlich für derlei Bösartigkeiten ist natürlich nicht der Verursacher, sondern der Veröffentlicher, sprich der Verlag. Das gilt ebenso für falsche Tatsachenbehauptungen in allen Beiträgen und eben auch in den Leserzuschriften, für Beleidigungen oder Dinge wie Volksverhetzung oder Aufforderung zu strafbaren Taten. Das Spektrum der Folgen, die auf einen Verlag zukommen können, beginnt bei der Gegendarstellung und hört bei einstweiligen Verfügungen, Unterlassungsklagen und Schadenersatzforderungen noch nicht auf. Bei Facebook Twitter und Co. gibt es derlei nicht.  Ich habe jedenfalls noch nie eine Gegendarstellung bei Facebook gelesen, jede Menge Unfug hingegen schon. In den sozialen Netzwerken kann jeder anonym oder unter Phantasienamen alles in die Welt hinaus posten und damit durchaus enormen Schaden anrichten - ohne Risiko. Zur Freiheit gehört Verantwortung, auch zur Meinungsfreiheit. Da viele User verantwortungslos handeln, macht ein Regulativ durchaus Sinn - über das Wie, ich wiederhole mich, lässt sich streiten. Natürlich kann ein Betroffener gegen einen falschen und / oder ehrverletzenden Post gerichtlich vorgehen. Was nutzt ihm aber das Recht, das er nach Wochen oder Monaten vor Gericht zugesprochen bekommt, wenn die Lüge so lange durchs Netz geistert? Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Wer sie nutzt, sollte auch dazu stehen und sein Gesicht/seinen Namen zeigen und sich an die Spielregeln halten. Das wäre ganz einfach und ein NetzDG dann überflüssig.

Oliver Förstl / 18.01.2018

Meine persönlichen Erfahrungen mit dem Zensurgesetz sind seit dem 1. Januar immens. Mehrfach wurden auf meinem Facebook-Account umkommentierte Artikel von mainstream-Medien gelöscht, die über Verbrechen von Zuwanderern berichteten. Sat1 schaffte seine Teletextseite mit Leserkommentaren ab. Focus und Welt veröffentlichen kaum noch kritische Leserstimmen auf ihren Online-Ausgaben und drohen mit Sperren. Sogar rechte Seiten wie Compact und Junge Freiheit löschten ihre bereits veröffentlichten Artikel wieder, weil sie Angst vor Repressalien haben. YouTube geht gnadenlos gegen kritische Denker wie Martin Sellner und Hagen Grell vor. Obwohl ich seit Monaten wusste, was Maas da ausgeheckt hat, bin ich über das Tempo und die Radikalität des Mordens der Meinungsfreiheit überrascht.

Dirk Klostermann / 18.01.2018

Nicht nur User in der Schweiz und Österreich sind betroffen, sondern auch in Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und allen anderen Nachbarstaaten. Bei Xing werden Mitglieder vom Support verfolgt, die kritische Beiträge schreiben und die nicht dem Mainstream entsprechen. Selbsternannte “Blockwarte” hetzen gegen Andersdenkende. Die Folge: Moderatoren werden abgesetzt, ganze Gruppen und Beiträge werden gelöscht, zahlenden langjährigen Premium-Mitgliedern wird die Nutzung eingeschränkt. Begründung: Fehlanzeige. Also reine Willkür. Hier scheint ein einzelner Mitarbeiter auf “der Jagd nach Rechten” zu sein. Wer immer das sein mag. Ein Fall für den Staatsschutz, den ein Verstoß gegen die AGBs oder deutsche Gesetze liegen in keinem der bekannten Fälle vor. Eine Beschwerde an den Vorstand von Mitte Dezember blieb bis heute unbeantwortet.

Arnd Siewert / 18.01.2018

Totale Gesetzlosigkeit ist Programm der Massenmigration muslimisch afrikanischer Umvolkung-resettelment CDU Programm. Aber eben nicht für die schon länger hier Lebenden.

Helmut-Ernst Kaßner / 18.01.2018

Sehr geehrter Herr Steinhöfel, wenn das Gesetz u. a. verfassungswidrig ist, dann verstehe ich nicht warum sich keiner findet der dagegen vorgeht. Sie sind doch Jurist, da wäre es doch mehr als wünschenswert, dass sie auch Wege aufzeigen wie man gegen das Gesetz vorgehen kann. Immer wieder nur zu polemisieren nützt doch überhaupt nicht. Helmut-Ernst Kßner

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