„Aus meiner Sicht hat eine vollverschleierte Frau in Deutschland kaum eine Chance, sich zu integrieren“ Diese Aussage Merkels beweist, dass sie keine Ahnung hat! Eine Frau, die sich in eine Burka hüllt, WILL sich nicht integrieren und ganz nebenbei: Jede Frau, die ein Kopftuch trägt, drückt Haargenau die gleiche ablehnende Haltung unseren westlichen Werte gegenüber aus - nur etwas weniger aggressiv, weniger offensichtlich.
Es erstaunt schon sehr, wie weit sich die in Deutschland als sog. Experten berufen fühlende Entscheider- und Rechtsfinderebene in Richtung der aus fundamental islamisch geprägten Ländern zugewanderten Forderungssteller integriert hat. Dabei wird in Gerichtsentscheidungen das Tragen des Kopftuches als Zeichen der Ausübung der entsprechenden Religion zugestanden, obwohl es nach Beurteilung von Korankennern in dem Buch überhaupt keine derartige Vorschrift gibt. Es habe ursprünglich von Mohammed die Weisung gegeben, sich als Unterscheidung der Rechtgläubigen zu den Sklavinnen das Dekolletee (den Hals) mit einem Tuch zu bedecken., wobei die “Sklavinnen” sodann jeglicher männlicher Willkür ausgeliefert waren, dies heute möglicherweise noch das ausgelebte religiös begründete Rechtsverständnis bei Übergriffen wie zu Zeiten der Kölner Silvesterorgie oder in diversen öffentlichen Schwimmbädern. Erst später wurde durch angebliche Religionsgelehrte diese Vorschrift uminterpretiert (aus dem Arabischen in der Form anders übersetzt, als aus „Hals“ nun „Kopf“ oder die „Kopfhaare“ wurden ) und als “Kopftuch” bezeichnet. Zu weiter gehenden Verhüllungen der Frau bis hin zu Burka oder Niqab bis hin zu dem Augenschlitz mit vollständig verhängender „Gardine“ ist ja wohl festgestellt, daß diese Art der Verkleidung der Frau aus vorislamischer Zeit stammt und in der Paschtunen-Region Afghanistan-Pakistan seine gesellschaftlichen Wurzeln hat, begründet mit der Familienehre und zu schützenden Keuschheit der Frauen praktiziert, von dort später weiter verbreitet wurde. Wenn die hier im Lande sich medial und per Expertise angeblich rechtskundig verbreitenden aktuell einen gesellschaftlichen Schutz dieser Frauen-Verkleidungsrituale mit dem Recht der nach dem GG garantierten uneingeschränkten Religionsausübung begründen, haben sie sich offenbar aus Gründen der links-grün und regierungsamtlich verordneten Staatsräson auf dieses Gleis schieben lassen, obwohl es diese religiösen Gründe nachweisbar überhaupt nicht gibt. Insofern beschreibt auch in dieser Hinsicht der treffende Sarrazin-Satz “Deutschland schafft sich ab” nur zu anschaulich die Realität im Lande. Man darf gespannt sein, wie leidensfähig die Standortbevölkerung auch dieses hinnimmt, bzw. wie viele Übergriffe auf “unverkleidete” Frauen noch quasi hin genommen werden, bis dies zu Konsequenzen und zu einem Umdenken führt, zu dem merkwürdigerweise die sonst bei jeder vermuteten Benachteiligung von Frauen hysterisch aufschreienden Wächterinnen der Frauenrechte derzeit relativ abgetaucht und schweigsam sind.
Burka und Kopftuch dienen der Reviermarkierung; sie sagen: hier herrscht der Islam. Das gilt völlig unabhängig davon, was eine einzelne Trägerin als Grund angibt oder als Grund empfindet. Wenn Deutschland sich als nicht-islamisches Land erhalten will, wenn Toleranz für verschiedene Lebensweisen erhalten werden soll, muss diese Reviermarkierung verboten werden. Andernfalls gibt es zwei Möglichkeiten: Unterwerfung (wie von Houellebecq beschrieben) oder eine Art Bürgerkrieg, wenn die deutsche Bevölkerung sich ihren Raum zurück erkämpfen will. Ein friedlich-fröhliches Multikulti mit einem verschleierten Islam wird es nicht geben.
Wer der Burka mit dem Vermummungsverbot beizukommen versucht, der kriegt wahrscheinlich selber Probleme damit beim nächsten Schneesturm oder beim Motorradfahren. Die Burka sollte man als das verbieten was es ist: dad Kennzeichen einer Verfassungsfeindlichen Vereinigung.
Ich stimme Ihnen zu, dass Vollverschleierung und Kopftuch kein Zeichen für eine aufgeklärte Denkweise sind, die in einer Demokratie notwendig ist. Aber ich bin gegen ein Burka-Verbot. Und zwar deshalb, weil es den Staat überhaupt nichts angeht, wie sich jemand kleidet. Ein Burka-Verbot halte ich genauso für Unsinn wie einen Veggie-Day. Das alles geht den Staat nichts an. Die Grundaufgabe des Staates ist, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Eine andere Aufgabe hat er grundsätzlich gar nicht. Dazu gehört auch ein effektiver Grenzschutz. Die Fragen müssen lauten: Wer reist hier ein? Wer wandert hier ein? Wer hält sich hier auf? Wie verhindern wir, dass sich Menschen, die sich nicht zur demokratischen Grundordnung bekennen hier dauerhaft niederlassen? Solange dies nicht geschieht, ist die Forderung nach einem Burka-Verbot nur Augenwischerei. Und ich glaube, die Wähler wissen das auch.
Sehr geehrte Frau Längsfeld! Große Klasse, wie immer von Ihnen ein Kommentar, der es ziemlich genau auf den Punkt bringt. Ich weiss nicht wie es Ihnen geht, aber mich beschleicht seid geraumer Zeit das unbehagliche Gefühl, das es sich mit Angela Merkel vielleicht so verhalten könnte wie seinerzeit Günter Guillaume bei Willi Brandt , vermutlich sogar noch schlimmer. Ich weiss, der Vergleich ist etwas gewagt, strategisch macht er es jedoch Sinn. Links- Grüne sind doch eigentlich in Ihren politischen Forderung und Absichten einfach gestrickt. Sie finden immer das super, was dem Staat schadet und wie man ihn am besten vor die Wand fährt. So gesehen, agiert Frau Merkel mit ihrer politischen Sozialisation als FDJ-Funktionärin im Bereich Agitation und Propaganda, genau in diese Richtung. Quasi als Schläfer und als späte Rache von Markus Wolf. Dr. Biermann
“Gleich zu Beginn der Debatte wurde von den Vollverschleierungsverteidigern geltend gemacht, dass ein Verbot nicht verfassungsgemäß sei. Warum eigentlich, wo die Verbote in Frankreich und anderswo doch dem EU-Recht entsprechen?” Stimmt. Der EGMR hatte vor zwei Jahren festgestellt, dass das Burkaverbot in Frankreich keine Verletzung der EMRK darstellt. Das Problem ist nun aber, dass unser Bundesverfassungsgericht nur dann an die Rechtsprechung des EGMR gebunden ist, wenn es darum geht, die Benachteiligung eines Beschwerdeführers zu vermeiden. Ein Burkaverbot könnte also unter diesem Gesichtspunkt als verfassungswidrig eingestuft werden, ohne dass dies mit der Straßburger Auslegung der EMRK in Konflikt käme. Deutschland als Hohe Vertragspartei wiederum hätte mangels Beschwerdebefugnis nicht die Möglichkeit, ein Karlsruher Urteil dem Straßburger Gerichtshof vorzulegen. Das ist halt die Krux bei der ganzen Angelegenheit. Meiner Ansicht nach müsste der Artikel 4 des Grundgesetzes dahingehend überarbeitet werden, dass Grenzen der Religionsfreiheit als Individualrecht klar definiert sind. Ebenso müssten die Rechte aus Artikel 4 GG in die Liste der gem. Artikel 18 GG verwirkbaren Grundrechte aufgenommen werden.
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