Dieser Artikel ist das Beste, was ich bisher dazu gelesen habe. Jeder, der Macht hat, kann versuchen, sein eigenes Recht zu setzen. Das gilt gleichwohl zivil als auch privat, sogar in der Familie. Mir scheint, die Fachliteratur zu diesem Bereich der Sozialwissenschaft wird in der Bundesrepublik schon länger unterdrückt, als die Einheit besteht. Das wird sich einmal rächen. Ein Staat, der denkt, seine parteinahen Koryphäen seien zu gescheit, um nicht von heiklen Sachverhalten nichts wissen wollen zu dürfen, so ein Staat verspielt eventuell seine Zukunft.
Im Moment können wir wohl von Glück sprechen, dass nicht alle EU-Mitglieder dem deutschen Beispiel folgen. Man stelle sich eine EU unter deutsch-französischer Leitung und den dann zu erwartenden Maßgaben vor. Die Engländer sind fein raus. Man könnte meinen, rechtzeitig geflohen. Man stelle sich deutsche linksgrüne Europa- oder gar Weltpolitik vor. Mir wird übel bei dem Gedanken. Vor der Weltpolitik steht derzeit Trump vor. Auch darüber können wir uns möglicherweise (noch) glücklich schätzen. Wenn sich die aktuelle linke, neosozialistische Tendenz in vielen Teilen der Welt, der Internationalismus, der Genderismus, der Feminismus bei gleichzeitiger Förderung der Ausbreitung des Islam durchsetzt, dann wird es eng auf der Welt. Dann wird es für die Freiheit des Individuums ganz eng. Und sich dann auf den Schutz seitens des Rechtsstaates zu verlassen, könnte ein übles Erwachen mit sich bringen.
„Nimm vom Staat das Recht weg, was bleibt dann übrig als eine große Räuberbande?“ Uwe Reinhardt kann ich nur voll zustimmen !!! Viele der richtigen Leistungsträger werden wahrscheinlich nach und nach das Land verlassen. Die Sozialausgaben werden dadurch explodieren, denn die Steuern bleiben aus. Die “Elite” wird aber kaum auf ihre hohen Diäten verzichten wollen und so wird das an den Sozialhilfenehmern hängen bleiben. Der Rest- Michel hält vielleicht noch ruhig aber wie das mit Geflüchteten” sein wird, weiß ich nicht und möchte es gar nicht wissen.
Das Recht gilt solange bis es geändert wird. Das Recht kann aber nur von der Gesetzgebenden Gewalt, der Legislative, also dem Parlament, geändert werden. Nicht vom Kanzleramt und nicht vom Bundesinnenministerium. Und natürlich stehen Europäische Normen keineswegs über dem Grundgesetz, auch nicht, wenn sie die Zustimmung des Parlaments bekommen haben, denn auch das wäre verfassungswidrig. Dafür gibt es dann das BVerfG, das das Parlament zurückpfeift, wie vielfach geschehen. Herr Gebel, die Bundesregierung hat bei der Grenzöffnung sämtliches einschlägiges geltendes Recht “nicht angewendet” (De Maiziere), also gebrochen. Und zwar ausgerechnet als Exekutive, als Ausführende Gewalt! Einfach mündlich und ohne Nennung der Rechtsgrundlage! Davon sind insbesondere und explizit das GG selber betroffen, so dass es sich hier um einen doppelten Bruch des GG durch die Regierung handelt. Wer sich darauf nicht verständigen kann, der erodiert aktiv die Möglichkeit der Rechtsstaatlichkeit überhaupt, denn wenn ein so eklatanter Gesetzesbruch wegrelativiert werden kann, dann ist dieses Rechtssystem genauso obsolet wie das inzwischen erheblich ausgehöhlte insuffiziente Vertragssystem der EU mit seiner politisch selektiven Anwendung und Aussetzung. Wenn es zum Schwur kommt, können wir Sophisten und Schreckliche Juristen nicht gebrauchen, dann brauchen wir dringend Männer und Frauen, die wissen, was hier eigentlich auf dem Spiel steht, nämlich die Rechtsstaatlichkeit zu verteidigen gegen eine degenerierte Legislative und willkürliche Exekutive.
EU-Recht über Grundgesetz. Lesen wir Art. 16a des Grundgesetzes. Dort steht: (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen. Damit haben irgendwann Bundestag und Bundesrat mit je 2/3-Mehrheiten EU-Recht über das Grundgesetz gestellt. Wobei m. E. zu bemerken ist, dass EU-Recht von den EU-Institutionen beschlossen wird, an denen anstelle der bundesdeutschen Legislative die bundesdeutsche Exekutive mit ihrem EU-Anteil beteiligt ist. Mit (5) des Art. 16a GG hat die bundesdeutsche Legislative die EU pauschal ermächtigt, Art. 16a des Grundgesetzes zu ändern. Ist das nicht fein?
Da mach’ ich mir überhaupt keine Sorgen um die Zukunft des Professor Thym. Nach dem letzten deutschen Unrechtsregime gab es genügend s.g. Wendehälse: Man beachte dazu nur die erstaunliche Vita unserer Frau “Doktor” Bundeskanzlerin!!!
“Sprich etwas, das sich von selbst versteht, zum ersten Mal aus und Du bist unsterblich.” (Marie v. Ebner-Eschenbach) Insofern ist Herrn Dr. Gebel zumindest ein ewiger Eintrag in den Geschichtsbüchern sicher. Im Grunde spürt jeder, dass die ursprüngliche Aufgabe des Gesetzgebers, nämlich das Wirken zum Wohle des Volkes, immer mehr in die Bedienung der Interessen Einzelner zum Nachteil der Mehrheit abgleitet und dabei lediglich vermeidet, dass dieses Handeln zu spontanen Aufständen innerhalb der Bevölkerung führt. Dieser Beitrag beschreibt mit dem profunden Wissen eines Juristen den absurden Zustand eines Demokratie genannten Systems, das sich gegen die Interessen der “Umsorgten” richtet und diese paradoxerweise durch Nichtabwahl ihren Beitrag dazu leisten. Allerdings organisiert sich eine wachsende Zahl derer, die nicht mehr mit den verordneten Regeln einverstanden sind, in einer politischen Gruppierung, wie etwa der AFD. Von den Regierenden wird dies als Kollateralschaden betrachtet und versucht mit Diffamierungen die Wirkung des Gegners einzuhegen. Auch hier wird mit dem Instrument der Gesetzgebung und der “Deutungshoheit” versucht, die Opposition klein zu halten. Dieses Spiel wird so lange währen, bis die Opposition bedeutungslos geworden ist oder sie selbst in die Rolle der Regierenden schlüpft. Dann beginnt der Reigen von vorne. Insofern ist das Gedankenexperiment der freien Privatstädte, wie vom Autor angedacht, sehr interessant und in jedem Fall dazu angetan, auch im bestehenden System entscheidende Verbesserungen einzuleiten.
Das Urteil steht von vornherein fest, nur die Begründung muss “erarbeitet” werden, so brutal deutlich wie in diesem Beitrag ist das wohl bisher kaum formuliert worden, wobei ich hoffe. dass dieser zitierte Richter nicht jener war, der in den neunziger Jahren in der 16. Kammer des VG Berlin den Vorsitz innehatte. Was dort mit dem Start des SPD/AL-Senats 1989 kurz vor dem Mauerfall zum Nachteil vieler unbescholtener Bürger an Rechtsbeugung inszeniert wurde, das kann man wohl als einer der größten Skandale der Bundesrepublik bezeichnen. Nach einem Strategiepapier, dass den Missbrauch der Verwaltungsgesetze zwecks Destabilisierung des Staates forderte, wurden mit gefälschten!!! Vorschriften und unzutreffenden Gründen Selbständige und Hauseigentümer wie Verbrechen verfolgt, während diese sich unbehelligt zum Schaden der Stadt austoben durften, weil die Justizsenatorin “Täter interessanter als Opfer fand”. Einen offenen Brief von Staatsanwälten, die ihr darin vorwarfen, dass “sie mit ihren Maßnahmen die Bevölkerung den Verbrechern aussetze”, ignorierte sie eiskalt und auch die Rede des Oppositionsführers Diepgen (CDU), der im Abgeordnetenhaus von einer “Diktatur” sprach und die “schlimmste Gleichschaltung seit ...............von Ämtern, Justiz und sogar der Wissenschaften” anprangerte, blieb ohne Resonanz. Nicht nur die 16. Kammer verhängte rechtswidrige Fließbandurteile auch die höheren Instanzen spielten mit und beim Amtsgericht Tiergarten, wo man sehr viel Verständnis selbst für Intensivtäter zeigte, tobte die Richterin Franziska B. wie einst Roland F., wenn unbescholtene Bürger nur ihr Recht verlangten.
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