Auf ihrer Website gut-leben-in-deutschland.de gibt die Bundesregierung mächtig damit an, im Rahmen eines Bürgerdialogs auf die Sorgen der Bürger einzugehen. Beim Thema Sicherheit heißt es noch nachvollziehbar zu den Indikatoren: „Sich im eigenen Umfeld sicher fühlen, zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne Sorge unterwegs zu sein – das war den Menschen im Dialog wichtig. Ob an öffentlichen Plätzen, zu Hause, in Bussen oder Bahnen. Sie wollen sich geschützt wissen, von einer gut ausgestatteten Polizei und einer durchsetzungsfähigen Justiz.“
Im Bericht dazu lässt sich die Bundesregierung dann über die „affektive Kriminalitätsfurcht“ in der Bevölkerung aus: „Konkret untermauern konnten die Befragten ihre subjektive Wahrnehmung jedoch nicht“ – was zur Aufforderung verleitet, Opfer von Straftaten mögen sich doch bitte als allererstes in einen Bürgerdialog mit der Bundesregierung begeben, um deren Vorurteile auszuräumen. Die meint weiterhin: „Es handelt sich daher meist um eine latente Kriminalitätsfurcht mit unspezifischen Angstgefühlen, die mit der objektiven Bedrohung durch Kriminalität in den Regionen nicht deckungsgleich ist.“ Kürzer hätte man schreiben können: Wir nehmen euch nicht ernst.
Wie etwa die Bürgerin, die geschrieben hat: „Sicherheit im täglichen Leben ist mir wichtig. Ich möchte ohne Angst in öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, mich auch in Parks und Nebenstraßen sicher fühlen. Die Präsenz der Polizei müsste hierfür erheblich verstärkt werden.“ Die verantwortliche Politik untermauert daraufhin: „Das Zitat der Bürgerin zeigt ein bekanntes Dilemma auf: Das Sicherheitsempfinden der Menschen ist ein wesentlicher Aspekt von Lebensqualität. Es stimmt jedoch nicht immer mit der Kriminalitätslage überein.“ Neutraler Gradmesser sei die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik. Zu deren tatsächlicher Aussagekraft sehe man gerne hier nach.
Wer die üblich gewordenen „Zwischenfälle“ negiert, kann sich bequem zurücklehnen: „Was tut die Bundesregierung? Das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen ist durch politische Maßnahmen nur indirekt beeinflussbar“, heißt es sodann im Bericht respektive in der unverschämten Unzuständigkeitserklärung.