Anabel Schunke / 12.04.2019 / 06:15 / Foto: Achgut.com / 104 / Seite ausdrucken

Oma Ingrid und das Gefühl für Ungerechtigkeit

„Oma Ingrid“ muss hinter Gitter, titelten diverse Nachrichtenseiten. Die Empörung in den sozialen Netzwerken ist auch zwei Tage später groß. Das liegt zum einen daran, dass „Oma Ingrid“ stolze 85 Jahre alt und auf den Rollstuhl angewiesen ist. Zum anderen rückt die Frage der Gerechtigkeit in einem Land, das mittlerweile selbst schwere Straftäter laufen lässt, zunehmend in den Fokus. 

Nun muss fairerweise gesagt werden, dass „Oma Ingrid“ Wiederholungstäterin ist. Aber auch bei ihrem ersten Vergehen kam Ingrid Millgramm, wie „Oma Ingrid“ eigentlich heißt, nicht sehr glimpflich davon. Damals beobachtete eine Verkäuferin die Rentnerin dabei, wie sie preisreduziertes Gulasch aus der Fleischtheke in einen Gefrierbeutel füllte. Das Amtsgericht Memmingen verurteilte sie daraufhin zu einer Strafe von 1.800 Euro. Ein hartes Urteil, wenn man bedenkt, dass die Rentnerin den Diebstahl mit ihrer Altersarmut rechtfertigte.

Millgramm gibt an, ihr halbes Leben gearbeitet zu haben. Mit ihrem zweiten Mann lebte sie im Wohlstand. Elegante Landhausmöbel, gutes Essen. Fehlinvestitionen trieben sie in den Ruin. Die Aktienfonds waren nichts mehr wert. Und im selben Jahr starb ihr Mann. Heute lebt „Oma Ingrid“ von 725 Euro Witwenrente. Grundsicherung erhält sie nicht. Damit gehört sie zu den drei Millionen Rentnern in Deutschland, die als „armutsgefährdet“ gelten. Nach eigenen Angaben bleiben ihr monatlich weniger als 100 Euro zum leben. 

Nun stellt sich die Frage: Muss man Mitgefühl mit einer Frau haben, die die meiste Zeit ihres Lebens gut gelebt hat und durch falsche Investitionen arm wurde? Die Meinungen gehen hier auseinander. Mitgefühl ist subjektiv und der Flaschensammler vor dem Stadion für viele nicht minder mitleiderregend. 

Eine kleine Fassade zum Selbstschutz

Zur Wahrheit gehört ebenso, dass „Oma Ingrid“ nicht nur Lebensmittel mitgehen ließ, sondern auch Kosmetikartikel. Haarklemmen, Puder, Wimperntusche. Selbst vor Gericht trägt sie schicke Kleidung. Vermutlich Überbleibsel aus besseren Zeiten. Eine kleine Fassade zum Selbstschutz, die sie sich erhalten hat. 

Sechsmal ließ sich die Rentnerin beim Klauen erwischen. Sie saß schon einmal im Gefängnis. Nach ihrem fünften Diebstahl musste sie im Oktober 2017 hinter Gitter. Nach 55 Tagen wurde sie, deren Fall schon damals viel Aufmerksamkeit erzeugte, frühzeitig aus der Haft entlassen. Ihre Bewährungshelferin erklärte vor Gericht: „Sowohl psychisch als auch physisch hat sie die Haft sehr mitgenommen.“ Nach eigenen Angaben wollte die Rentnerin so etwas nie wieder erleben. 

Aber was hat es nun mit Oma Ingrid auf sich? Ist sie eine notorische Wiederholungstäterin, oder muss man sich vielleicht fragen, wie groß die Not einer Frau ist, die mit 85 Jahren erneut das Risiko eingeht, im Gefängnis zu landen? Sind ein paar Haarklemmen, Wimperntusche und Puder Luxusartikel, die kein Mensch braucht, oder legt die Art der Gegenstände vielmehr Zeugnis über eine Frau ab, die den eigenen gesellschaftlichen und sozialen Abstieg nicht verwunden hat? Das letzte bisschen schöner Schein zur Erhaltung der eigenen Würde angesichts eines Lebens in Altersarmut? 

Um ehrlich zu sein, spielt das gar keine Rolle. Genauso wenig wie die obligatorischen Besserwisser-Kommentare der Juristen in den Kommentarspalten zum Thema. Es gibt einen Punkt, an dem man dem gemeinen Bürger gewisse Dinge auch mit noch so viel Juristen-Sprech nicht mehr schlüssig erklären kann. Und der ist dann erreicht, wenn ein kritisches Maß an Urteilen erreicht ist, die für ihn nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn er beginnt, die Fähigkeit des Justizsystems, so etwas wie Gerechtigkeit herzustellen, grundsätzlich in Frage zu stellen. Dann zählen auch Sätze wie „Es gibt kein Recht im Unrecht“ nicht mehr. Wenn etwas in der Tiefe schiefläuft, dann erscheint auch der Vergleich von Äpfeln und Birnen plötzlich legitim. 

Schwere Körperverletzung mit Todesfolge und ein paar Haarklemmen 

Die Ursünde, die in diesem Zusammenhang am deutschen Justizsystem begangen wurde, war die „Grenzöffnung“ Angela Merkels im September 2015, das damit einhergehende Credo, aus illegal legal zu machen einschließlich aller mannigfaltigen Konsequenzen und Rechtsbrüche, die daraus folgten. Wenn ein abgelehnter Asylbewerber seinen Aufenthalt in einem Land durch einen Mord verlängern kann, dann ist das System in sich dysfunktional, weil Strafen wie ein Gefängnisaufenthalt vom Bürger nicht mehr als solche empfunden werden. Genauso verhält es sich mit Strafen, die ins Verhältnis gesetzt werden. Zwei Jahre auf Bewährung für eine schwere Körperverletzung mit Todesfolge sind nicht viel, wenn man liest, dass eine 85-jährige Rentnerin für ein bisschen Sahnesteif und Haarklemmen vier Monate ins Gefängnis geht. Für den normalen Bürger spielt es keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Taten handelt und ob es juristisch korrekt ist, diese miteinander zu vergleichen. Es geht um die Verhältnismäßigkeit. Und ab dem Zeitpunkt, an dem ein genereller Zweifel am Rechtsstaat um sich greift, ist auch das Vergleichen von Strafmaßen erlaubt. 

Ein Rechtsstaat, der nur noch jene zu verfolgen scheint, die er, wie eine alte Frau im Rollstuhl mit festem Wohnsitz und Identität, dingfest machen kann, während er zugleich Verbrechen von Migranten oftmals gar nicht mehr nachgeht, muss sich das gefallen lassen. Wer reihenweise Verfahren – unter anderem wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlages wie im Falle des Froschclubs in Frankfurt/Oder oder des sexuellen Missbrauchs an Kindern – aus Gründen der Überlastung einstellt, der muss Bürger ertragen, die zunehmend wütend reagieren, wenn Menschen, die weit weniger auf dem Kerbholz haben, überhaupt verurteilt werden. Kurzum: Wer versuchten Totschlag oder schweren Kindesmissbrauch in 50 Fällen zu Delikten erklärt, die am Ende nicht einmal mit Bewährung geahndet werden, der braucht sich nicht über Bürger wundern, die Vergehen wie Gulasch- und Wimperntuschen-Diebstahl überhaupt nicht mehr als zu verurteilende Verbrechen wahrnehmen. 

Warum ist „King Abode“, der libysche Intensiv-Asylbewerber, dessen ellenlanges Strafregister unter anderem ebenso Diebstahl umfasst, noch auf freiem Fuß? Weshalb ist er überhaupt noch hier? Warum musste Abode seine 1.400 Euro wegen Sachbeschädigung nicht zahlen?

Warum muss eine 78-jährige Rentnerin in München 60 Euro Strafe für’s Schwarzfahren bezahlen, weil ihr Ticket erst zwei Minuten später gültig war, während Asylbewerber nicht kontrolliert werden, weil das „Eintreiben des erhöhten Beförderungsentgeltes meist erfolglos ausfällt“? Fragen über Fragen, die immer lauter gestellt werden. 

Das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit

Wenn mich die Erfahrung der letzten Jahre in diesem Job eines gelehrt haben, dann die Tatsache, dass Meldungen, die gegen das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen gehen, um ein Vielfaches schlimmer bewertet werden als alles andere. Die Leute haben sich an den Terror gewöhnt, die Messerattacken und sexuellen Übergriffe, aber nicht an das grundsätzliche Gefühl wachsender Ungerechtigkeit. Das liegt mitunter daran, dass sich die Ungerechtigkeit nicht durch einen plötzlichen Schrecken in Form eines LKW auf einem Weihnachtsmarkt zeigt, sondern durch immer neue Offenbarungen, die sich erst nach und nach in voller Blüte zeigen. Anders als die Akteure des Terrors setzt der deutsche Rechtsstaat, je mehr er angesichts der Last der Zuwanderung zusammenbricht, immer noch einen drauf. Was man vor einigen Jahren noch als Satire abgetan hätte, ist heute bittere Realität. 

Das heißt nicht, dass es nicht schon vor 2015 empfundene Ungerechtigkeiten gab oder es in diesem Land einzig und allein aufgrund der Asylpolitik bergab geht, aber es war jene kopflose Politik und die mit ihr einhergehende Überlastung des deutschen Staates und seiner Gesellschaft, die seine Probleme unter das Brennglas legte. Angesichts des zunehmenden Legitimationsverlustes und der Wut vieler Menschen täte die Politik gut daran, sich dieser Probleme endlich anzunehmen. 

Foto: Achgut.com

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Richard Loewe / 12.04.2019

Alles Einzelfaelle™, Frau Schunke! Jedenfalls wenn es sich um Migranten handelt. Die kleptomanische Oma ist dagegen ein Genus, der durch Einsperren ausradiert werden muss. Ausserdem war sie mit einem alten weissen Mann verheiratet und somit ist sie ohnehin Rassistin.™ Ich habe meinen Eltern geraten, auch auszuwandern, weil es so sicher wie das Amen in der Kirche ist, dass die Immobilsten aller Einzahler fuer den Irrsinn enteignet werden. Solange man den gesetzestreuen Einzahler hat, wird er die brutale Idiotokratie bezahlen muessen. Danach ist dann Chaos und dann wird die Totalitaere Linke wie gehabt per Diktat regieren.

Dr. Christian Rapp / 12.04.2019

Aus dem Munde einer Polizistin:  Bei Verkehrskontrollen winken wir nordafrikanisch aussehende Autofahrer durch, weil dort in aller Regel kein Bußgeld zu erwarten ist. Der deutsche Rentner mit Wackeldackel und Toilettenrolle zahlt bereitwillig.

Werner Arning / 12.04.2019

Wenn dem Anschein nach ein Missverständnis besteht, zwischen dem Verständnis und der gezeigten Anteilnahme am Schicksal eines aus Not geflüchteten, der seine Lebensumstände verbessern möchte und etwa alten einheimischen Bürgern, die ihrerseits keine Möglichkeit besitzen, ihre Lebensumstände zu verbessern, dann entsteht ein Gefühl der Ungerechtigkeit. Diese älteren Menschen haben keine Lobby, während der Geflüchtete im Gegensatz dazu, in Deutschland eine sehr starke Lobby besitzt. Er kann sich der Hilfe staatlicher und nicht staatlicher Organisation gewiss sein. Der ältere, einheimische Mensch bekommt diese Hilfe möglicherweise nicht. Keine NGO fühlt sich für ihn zuständig. Der ältere Mensch erregt niemandes Interesse. Dem Geflüchteten zu helfen, erscheint attraktiver, spannender zu sein und diese Hilfe scheint die gesellschaftlich anerkanntere zu sein. Müssen also demnächst Alte sehen, wo sie mit ihrer Rente bleiben? Müssen sie in Erwägung ziehen, auszuwandern, während Flüchtende einwandern? Lässt sich in Bulgarien eher mit der deutschen Rente leben? Aber ist eine Gesellschaft nicht ihrer Bevölkerung, auch wenn diese älter wird, zu einem gewissen Dank verpflichtet? Müsste eine humane Gesellschaft sich nicht um ihre „Alten“ kümmern? Oder ist „das dann nicht mehr mein Land“? Lieber junge Männer retten? Ist das dann „ihr Land“. Hauptsache freundliches Gesicht.

Thomas Weidner / 12.04.2019

Anderer Aspekt: Ist “Oma Ingrid” mit ihren 85 Jahren überhaupt schuldfähig? Bekanntermaßen gibt es altersbedingte Abbauvorgänge im Hirn, die, je nachdem welche Hirnregion sie betreffen, unterschiedliche Auswirkungen haben. Meine Mutter entwickelte ab 88 eine schnell zunehmende Vergesslichkeit - und vergaß zweimal das Abstempeln der Streifenkarte. Machte 2x 60.- Euro - und es interessiert in Deutschland keine “alte Sau” (pardon!), dass meine Mutter das nicht absichtlich tat. Ein halbes Jahr später später fand sie den Weg vom Lebensmittelladen an der Ecke zurück nach Hause nicht mehr… D.h. in einem funktionierenden Rechtsstaat hätte der ÖPNV kein Anrecht auf erhöhtes Beförderungsentgelt (=Strafzahlung), wegen Schuldunfähigkeit. Ich will damit zum Ausdruck bringen: Selbst Straftäter haben eine bessere Lobby als Menschen in Deutschland, bei denen altersbedingtes Unvermögen, nicht-mehr-Können, auftritt. Wo bleibt hier die ansonsten supergroße Klappe unserer üblichen Dauerempörten?

Volkmar du Puits / 12.04.2019

Es gab mal eine Zeit und Leute, die mit der Armut des Volk Revolutionen rechtfertigten. Die Leute gibt es noch, haben sich wohl geändert. Nur der Schluß des Artikels ist falsch: Die Politik hat sich dieser Sache angenommen, wir sehen das Ergebnis.

Karl Mallinger / 12.04.2019

In der Tat kann man sich in letzter Zeit des Eindrucks nicht erwehren, dass u.a. bei Ladendiebstahl (aber längst nicht nur dort) von der bundesdeutschen Justiz für autochthone, “biodeutsche” Täter einerseits und Täter mit “Migrationshintergrund” andererseits mit zweierlei Maß gemessen wird. Gerade kürzlich veröffentlichte der Filialleiter eines Supermarktes in Köln-Vingst namens Gerald Gans einen Hilferuf, weil in jenem Supermarkt, den er leitet, immer wieder Ladendiebe auf frischer Tat von den Detektiven ertappt werden, die Taten sogar auf Video aufgezeichnet sind, und obwohl er dann sowohl Täter als auch eindeutiges Beweismaterial der Polizei übergibt, die Strafverfahren dann i.d.R. wegen angeblicher “Geringfügigkeit” eingestellt bzw. gar nicht erst eröffnet werden. Einfach mal zusammen bei Google eingeben: “Gerald Gans” + “Justiz”.

Michael Hinz / 12.04.2019

“Die Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter bestand von 1961 bis 1992 und nahm ihre Arbeit am 24. November 1961 in Salzgitter-Bad auf. Sie hatte die Aufgabe, Hinweisen auf vollendete oder versuchte Tötungshandlungen (zum Beispiel an der innerdeutschen Grenze), Unrechtsurteile aus politischen Gründen, Misshandlungen im Strafvollzug und Verschleppung oder politische Verfolgung in der DDR nachzugehen und Beweismittel darüber zu sammeln. Dieses sollte der Abschreckung potentieller Täter dienen und so zu einer Erleichterung der Lebensverhältnisse in der DDR führen. Langfristig sollten die Informationen im Fall einer deutschen Wiedervereinigung zur Eröffnung von Strafverfahren dienen….”(Wikipedia) Wir brauchen so eine Sammelstelle für Rechtsbrüche unter Merkel. Auch die Anklage- und Urteilspraxis, die auf Rechtsbeugung, Willkür, Auto-Rassismus und einer Opfer-und Täter-Hierarchie basiert, muß dokumentiert sein, wenn die System-Täter später zur Verantwortung gezogen werden.

Helmut Driesel / 12.04.2019

“Intensiv-Asylbewerber” ist gut, dem könnte man doch glatt einen “Intensiv-Rollstuhlrowdie” gegenüberstellen. Oma Ingrid scheint doch einigermaßen bei Trost zu sein und auch einen guten Anwalt zu haben, denn hier in diesem Landkreis würde sie sehr wahrscheinlich längst unter Zwangsbetreuung stehen. Für Amtsärzte ist es ja relativ leicht, jemanden ultimativ einzuschätzen, ob das regelwidrige Tun provokativ gedacht war, ob eine klare Bereicherungsabsicht dahinter stand oder ob es ein seniles Das-mach-ich-jetzt-einfach-mal ohne mündige Verantwortungsbereitschaft ist. Ein kleineres Kind tut das und denkt: Mal sehen, was passiert. Und jeder von uns, dem im Alter ein fortschreitender geistiger Verfall droht, kann sicher sein, dass ein kleinerer oder größerer Grad von Infantilität ihn eines Tages wieder einholt. Da macht es schon Sinn, wenn gesellschaftliche Prinzipien rechtzeitig aktiviert werden, die den Menschen vor sich selbst schützen. Sowas darf eben nicht zur Waffe gegen Andersdenkende ausarten. Gerade da liegt aber vieles im Argen. Das wird in der Gesellschaft immer wieder mal kritisch diskutiert, meine Erfahrung ist: Nirgends wird so viel gelogen wie in der Psychiatrie und in der Kirche.

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